12.07.2006 12:00 Uhr

Russische Föderation: Extremismusgesetz ist weitere Keule gegen die Reste von Russlands Demokratie

IGFM: Die G8 Regierungschefs dürfen Putin nicht aus der Verantwortung für die Aushebelung der Demokratie entlassen



Zeichnung S. Aruchanow, Nowaja Gaseta

 

Moskau / Frankfurt am Main (12. Juli 2006) - Der russische Präsident Putin ist ein Mann mit zwei Gesichtern. Für die russische Öffentlichkeit mimt er den harten Mann, der erfolgreich gegen Terrorismus zu Felde zieht. "Konsequent wird dabei Kritik an Menschenrechtsverletzungen des russischen Militärs an der tschetschenischen Zivilbevölkerung ignoriert und totgeschwiegen.  Zeitgleich werden neue Gesetze auf den Weg gebracht, die Russlands Demokratie weiter aushöhlen", kritisiert Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) am heutigen Mittwoch in Frankfurt.

Internationalen Beobachtern Russlands wird ein anderes Szenario präsentiert. Im Vorfeld des G8 - Treffens zelebriert Putin spektakuläre Auftritte eines demokratischen Politikers: er präsentiert sich als überzeugter Demokrat und sein Land als eine Demokratie. Konferenzen, Versammlungen, Tagungen von Menschenrechtsorganisationen und oppositioneller Parteien werden kaum gestört, in Interviews betont er immer wieder, die Entwicklung Russlands sei ohne Demokratie, Menschenrechte, freie Presse usw. nicht denkbar.

Weitgehend von den westlichen Medien unbeachtet verabschiedete am 8. Juli die von Putin-Anhängern kontrollierte Duma das neue Extremismusgesetz. Darin wird der Begriff "Extremismus" so weit ausgedehnt, dass Menschenrechtler, oppositionelle Parteien und Medien um ihre letzten, bereits weitgehend eingeschränkten Freiheiten und Rechte fürchten müssen. Der Präsident der russischen Sektion der IGFM, Wladimir Novitski erklärt dazu in Moskau: "Das Gesetz öffnet einen breiten Raum für willkürliche Anwendungen. Nach unserer Auffassung ist es eine gefährliche Waffe gegen jegliche Art von Opposition. Unter Extremismus fällt unter anderem: die "öffentliche Verleumdung einer Person, die ein Staatsamt der Russischen Föderation oder eines der Bundesländer bekleidet, ?, verbunden mit der Beschuldigung dieser Person, Taten begangen zu haben, die Anzeichen für extremistische Handlungen beinhalten oder schwere bzw. besonders schwere Verbrechen begangen zu haben"".

Jede öffentlich geäußerte negative Meinung über einen Staatsdiener ? bei einer Demonstration, im Wahlkampf, in den Medien, gar im bekannt geworden privaten Gespräch - bietet Anlass für eine Strafverfolgung. Jede Beleidigung kann als "extremistische Tat" verfolgt werden. Dass dieser Strafbestand vom Gericht bestätigt werden muss, kann nach Einschätzung des Vorstandssprechers der IGFM, Martin Lessenthin, nicht beruhigen, da die Gerichte in Russland nicht immer ihre Unabhängigkeit unter Beweis stellen können bzw. dürfen. Da der Straftatbestand "Beleidigung" im russischen Strafgesetzbuch bereits durch den Art. 129 geregelt ist, scheint es der Parlamentsmehrheit nicht auf Beleidigung als solche anzukommen, sondern um die Möglichkeit der erweiterten Vorgehensweise gegen die Opposition und Massenmedien.

Die Verabschiedung dieses Gesetzes hat direkte Auswirkungen auf die ebenfalls am 8. Juli, vor den Parlamentsferien, in erster Lesung verabschiedeten Änderungen der Wahlgesetzgebung. Sie bietet vielfältige Möglichkeiten zu Eingriffen in den Wahlkampf. Die Wahlkommissionen und die Strafbehörden erhalten die Möglichkeit, unbequeme Kandidaten oder Parteien wegen "extremistischer" Äußerungen von der Wahl auszuschließen. Eine Partei kann wegen einer "extremistischen" Äußerung eines ihrer Kandidaten in den vergangenen vier bis fünf Jahren von der Wahl sogar in "Sippenhaft" genommen und von der Wahl ausgeschlossen werden.

Auch die angebliche oder tatsächliche "Unvollständigkeit" und "unsachgemäße Ausfertigung" von Wahlunterlagen kann einer Partei die Wahlteilnahme kosten, obwohl das Gesetz keine eindeutige Definition von "unvollständig" und "unsachgemäß" festschreibt. "Damit wird der Wahlfälschung Tür und Tor geöffnet. Die Wahlkommissionen in den Regionen können wegen kleinster 'Unregelmäßigkeiten' und unbeabsichtigten Fehlern in den Wahlunterlagen Parteien vor der Wahl ausschließen. Eine freie und faire Wahl wird so ausgeschlossen", kritisiert die IGFM.

Bei der Abstimmung am Samstag kam es zu einer Überraschung in der Duma: gegen den Entwurf stimmten immerhin 100 Abgeordnete, obwohl der Vertreter des Präsidenten vor den Duma-Abgeordneten für die Gesetzesänderungen geworben hat. Johannes Friesen, Referent der Abteilung GUS der IGFM: "Dies kann ein Zeichen sein, dass nicht alles verloren ist und Widerstand in Russland gegen absurde und für die Demokratie gefährliche Gesetzesregelungen möglich sein kann".

 

Human Rights First: G8 Leaders Must Condemn Rights Violations in Russia
www.humanrightsfirst.org/index.asp

 






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