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IGFM warnt vor Gutgläubigkeit - Beginn der Beitrittsverhandlungen verschieben
Frankfurt/M. (27. Juli 2005) Aus Anlass der Ankündigung, die Türkei habe mit der Unterzeichnung des Ankara-Protokolls, das die Zollunion mit der EU auch auf Zypern ausdehnt, die Bedingungen für die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen erfüllt, spricht die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) von Augenwischerei und warnt die europäischen Regierungen vor einem zu leichtfertigen Umgang mit der Anerkennung vermeintlich erfüllter Beitrittskriterien durch die Türkei. In den letzten Monaten habe die türkische Regierung zwar die von der EU als Vorbedingung für Beitrittsverhandlungen geforderten Gesetze geschaffen, aber es an der Umsetzung und Verwirklichung früherer Zusicherungen und Vereinbarungen weiter fehlen lassen. Insbesondere die Christen in Europa könnten nicht verstehen, warum die Glaubensbrüder in der Türkei dauerhaft weniger Rechte genössen als die türkischen Muslime in der EU und die europäischen Staatschefs nicht nachsetzten. Nur wenn die türkische Regierung einen Vorteil erwarte, reagiere sie sensibel. Daher solle der Beginn der Verhandlungen verschoben werden, so die IGFM.
Die Lage der Christen habe sich beispielsweise nicht verbessert, die seit Jahrzehnten geschlossenen theologischen Lehranstalten der griechisch-orthodoxen und der armenischen Kirche seien trotz Zusage nicht geöffnet worden, die enteigneten Immobilien armenischer und griechischer Christen, darunter das griechisch-orthodoxe Waisenhaus auf der Insel Büyükada nahe Istanbul, nicht zurückgegeben worden. In den Tur Abdin zurückkehrende ehemals geflohene oder vertriebene Christen seien immer noch nicht sicher. Im Gegenteil werfe die sture Verweigerung einer freien öffentlichen Diskussion über den Völkermord während des I. Weltkrieges an Armeniern und Syro-Aramäern ein bezeichnendes Licht auf den Willen der türkischen Regierung, den christlichen armenischen und assyrischen Mitbürgern ein strafloses Gedenken zu ermöglichen, so Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM.
Die IGFM hält es für gutgläubig zu hoffen, dass die Türkei im Zuge von Beitrittsverhandlungen eher auf die EU zugehen werde. Im Gegenteil befürchtet die IGFM, dass die türkische Regierung die Verhandlungen über ihr unangenehme Themen so lange hinauszögere, dass die EU letztendlich auf ihre Erfüllung verzichte, wie es im Falle der Abstriche an den Kopenhagener Kriterien der Fall war. Aber gerade in der Frage der Religionsfreiheit dürfe es nach Auffassung der IGFM keine Kompromisse geben. Es könne nicht sein, dass die Durchsetzung jedes Gesetzesfortschritts letztendlich im Klageverfahren vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof erkämpft werden müsse. Immer noch ergehe nahezu jede Woche ein Urteil gegen die Türkei vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Insbesondere die Verweigerung einer in Europa gepflegten Gedenkkultur für schwerste Verbrechen in der Vergangenheit beweise den weiten Abstand zu europäischen Mindeststandards in der praktischen Realität.
Die IGFM hat sich daher an EU-Erweiterungskommissar Rehn gewandt, die Verhandlungen am 3. Oktober nicht zu beginnen. Die Türkei müsse erst deutlichere Zeichen der Verständigung mit den Christen und den Kirchen in der Türkei aussenden. In ihrem Appell an Prof. Dr. Rehn deutet die IGFM an, dass eine Aussetzung des Termins zu weiterem Druck auf die Christen in der Türkei führen könne, jedoch hätte die Akzeptanz einer schleichenden Aushöhlung der Menschenrechte durch Duldung von in der Türkei aufgestellten Regeln unabsehbare Folgen für die Achtung der Menschenrechte in Europa schlechthin. Die IGFM bietet den Appell unter www.igfm.de als Unterschriftenliste an.
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