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IGFM: Anklage verletzt das Recht der freien Meinungsäußerung -Gerichtsverfahren gegen zehn Dissidenten soll morgen beginnen
 Der blinde Rechtsanwalt und Menschenrechtler, Juan Carlos González Leiva
Havanna / Frankfurt (26. März 2004) ? Nach über zwei Jahren Haft ohne Anklage soll am morgigen Dienstag, dem 27. April 2004, das Verfahren gegen Juan Carlos González Leiva und neun weitere Bürgerrechtler eröffnet werden. Dies berichtet die in Frankfurt ansässige Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Das geplante Gerichtsverfahren wegen angeblicher Respektlosigkeit gegen Fidel Castro demonstriert erneut den brutalen Charakter politischer Unterdrückung auf Kuba, erklärte dazu Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM, am heutigen Montag in Frankfurt. Noch am 15. April hatte die UN-Menschenrechtskommission in Genf die Menschenrechtsverletzungen auf der von Fidel Castro diktatorisch beherrschten Karibikinsel scharf kritisiert. Jetzt bestätigt Kuba erneut die Berechtigung dieser Kritik.
Der blinde Rechtsanwalt Leiva ist Präsident der Kubanischen Stiftung für Menschenrechte (Fundación Cubana de Derechos Humanos). Er und die meisten anderen Angeklagten wurden in der Provinz Ost-Holguin mehr als zwei Jahre lang in Untersuchungshaft gehalten. Die angeklagten Bürgerrechtler sehen sich einer Anklage ausgesetzt, die klar ihr Grundrecht auf freien Meinungsäußerung verletzt. Die Angeklagten wurden am 4. März 2002 am Provinz-Hospital Antonio Luaces Iraola in Ciego de Avila, einer Stadt in Zentralkuba verhaftet. Berichten zufolge werden sie nun wegen "Verbrechen" der Respektlosigkeit gegenüber dem Präsidenten (desacato al Presidente), der Respektlosigkeit gegenüber der Polizei, wegen Stiftung öffentlicher Unordnung und Widerstand gegen die Staatsgewalt gerichtlich belangt.
Das kubanische Gesetz versteht unter "Respektlosigkeit gegenüber staatlicher Autorität" (desacato) jeden, der in Wort oder Schrift Würde oder Anstand einer Autorität, deren öffentliche Funktion oder deren Bevollmächtigte und Hilfskräfte bedroht, beleidigt oder verleumdet, beschimpft oder in irgend einer anderen Weise beleidigt oder verletzt. Dies ist strafbar mit drei Monaten bis zu einem Jahr Gefängnis. Wenn die Person Respektlosigkeit gegen den Präsidenten zeigt, steht darauf Freiheitsentzug für ein bis drei Jahre. Wie die IGFM berichtet, ist Leiva von einer sechsjährigen Haftstrafe bedroht, während die Strafen der anderen Angeklagten zwischen 2 ½ und sieben Jahre betragen könnten.
Die Bürgerrechtler wurden verhaftet, als sie im Hospital einen unabhängigen Journalisten besuchen wollten, der wenige Stunden vorher von der Polizei angegriffen worden war, als er zu einem Treffen der Kubanischen Stiftung für Menschenrechte reisen wollte. Am Hospital riefen Angehörige dieser Gruppe Slogans wie "Lang leben die Menschenrechte". Die Staatssicherheitspolizei reagierte daraufhin mit unverhältnismäßig scharfen Mitteln und verhaftete die Gruppe. Berichten zufolge wurde Gonzalez Leiva bei der Festnahme von der Polizei geschlagen, er hatte an seiner Stirn eine Schnittwunde, die mit vier Stichen genäht werden mußte. In der Haft ist er systematischem Psychoterror und körperlicher Folter ausgesetzt. Der Besitz einer Blindenbibel und persönlicher Unterlagen wird ihm nicht gestattet, berichtet die IGFM.
Nach Redaktionsschluss: Soeben wird bekannt, dass das Gerichtsverfahren gegen Leiva und 9 weitere Disidenten bereits am Montag dem 26. April 2004 eröffnet werden soll.
Ein Dossier der IGFM über die Menschenrechtslage auf Kuba, weitere Informationen über Verfolgte Bürgerrechtler unter www.igfm.de sowie auf Juan Carlos Gonzalez Leiva's Internetseite: www.jcgl-cfhr.info
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