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Änderungen im Gesetz über Nichtregierungsorganisationen sollen Hilfe aus dem Ausland unmöglich machen
 Gast bei der Gesellschaft für russisch-tschetschenische Freundschaft: der Beauftragte der deutschen Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Tom Koenigs (mitte).30.06.2005
Moskau / Frankfurt am Main (24. November 2005) - Am 9. Dezember soll ein neues Gesetz, das einschneidende Änderungen für staatsunabhängige Vereinigungen vorsieht, in zweiter und dritter Lesung in der Duma, dem russischen Parlament, verabschiedet und dem Föderationsrat (Bundesrat) vorgelegt werden, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). "Die staatliche Registrierungsbehörde soll zusätzliche Vollmachten zur Kontrolle über die Tätigkeit und die Ausgaben der Nichtregierungsorganisationen (NGO) erhalten. Das ist ein ausgesprochen schlechtes Zeichen zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte", kritisiert die deutsche Sektion der auch in Russland vertretenen Menschenrechtsorganisation. Die IGFM fürchtet, dass "die Putin-Administration jetzt auch die letzten staatsunabhängigen Strukturen aus- oder gleichschalten will".
Eine Gruppe von Abgeordneten der Putin-Partei "Einheit Russlands", der Kommunistischen Partei, der Schirinowski-Partei und der nationalistischen Partei "Rodina" ("Heimat") haben den Gesetzesentwurf eingebracht. Die Registrierungsbehörde soll das Recht bekommen, beliebig oft und ohne Begründung Finanz- und Geschäftsunterlagen der Organisationen einzufordern. Dies bereitet den Nährboden für weitere Willkür der Beamten. Besonders harte Einschränkungen werden die ausländischen Nichtregierungsorganisationen, die in Russland tätig sind, erfahren. Im Gesetzesentwurf wird vorgeschlagen, die Tätigkeit der Vertretungen und Filialen dieser Organisationen zu verbieten. Ausländischen Staatsbürger, die nicht mindestens ein Jahr auf dem Gebiet Russlands leben, wird verboten sein, NGOs zu gründen bzw. Mitglieder der russischen NGOs zu werden. "Die Verwirklichung des Gesetzesentwurfes wird zur Einstellung der Tätigkeit zahlreicher Organisationen führen", kritisieren betroffene russische Menschenrechtler. Einen gemeinsamen Protestbrief der russischen NGOs zum geplanten Gesetzesvorstoß hat auch die russische Sektion der IGFM unterzeichnet.
Wladislaw Pomogajew, Vizepräsident der russischen Sektion der IGFM erklärte: "Das vorgeschlagene neue Registrierungsverfahren ändert eigentlich nichts. Die russischen gesellschaftlichen Vereinigungen sind auch so sicher blockiert. Es wird nur die Idee Putins weiter entwickelt: Alle ausländischen Akteure sollen von der russischen NGO-Szene verbannt werden. Sie sollen nicht mehr als unabhängige Filialen und Ableger agieren. Organisationen mit rein russischer Mitgliedschaft sind eben einfacher zu kontrollieren".
Steuerbehörde verfolgt politisch missliebige Menschenrechtler, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen an Tschetschenen engagieren
Registrierungs- und Steuerbehörden werden auch heute eingesetzt, wenn es darum geht, missliebige Personen oder Organisationen "zur Räson" zu bringen, wie es z.B. im Falle der Gesellschaft für russisch-tschetschenische Freundschaft in Nischnij Nowgorod geschieht. Die Steuerbehörde verhängte gegen die Gesellschaft wegen angeblicher Steuerhinterziehung eine Geldstrafe in Höhe von 1 Million Rubel (ca. 30 000 ?), obwohl die Projektmittel ausländischer Stiftungen und Organisationen für Menschenrechtsprojekte nach geltendem Recht steuerfrei sind.
Auf die bei der Föderalen Steuerbehörde des Gebietes Nischnij Nowgorod eingelegte Beschwerde erhielt die Gesellschaft eine bemerkenswerte Antwort: Der Beschwerde könne nicht stattgegeben werden, weil die Veröffentlichung des Offenen Briefes des tschetschenischen Präsidenten Maschadow der Satzung der Gesellschaft und dem Föderalem Steuerkodex widerspreche. Die Gesellschaft habe zweckgebunden Projektmittel für Ziele ausgegeben, die nicht Bestand des Projektes seien und folglich Profit erwirtschaftet, womit sie steuerpflichtig wäre.
Somit gab die Steuerbehörde zu, dass die Verfolgung wegen Steuerhinterziehung im direkten Zusammenhalt mit der Veröffentlichung der Offenen Briefe von Maschadow und seines Stellvertreters, Achmed Sakajew, stand und die Vorwürfe der Steuerbehörde politisch motiviert sind.
Die Verfolgung der Gesellschaft für russisch-tschetschenische Freundschaft muss auch auf dem Hintergrund der Angriffe gegen ausländische Stiftungen und NROs gesehen werden. Wie bekannt wurde, sollen die Polizei- und Justizbehörden die Gesellschaft auch deshalb verfolgen, weil sie - so die Unterstellung - von ausländischen Organisationen "mit Verbindung zum CIA" finanziert werde und in deren Interesse arbeiten würde.
Dieser "Vorwurf" erinnert an die Rhetorik zu Sowjet-Zeiten, wundert aber mittlerweile niemanden mehr. Putin erklärte im Sommer 2005 öffentlich, er werde ausländische Finanzierung politischer Tätigkeit in Russland nicht zulassen, womit auch Menschenrechtsorganisationen, deren Aufgabe der Schutz von politischen und bürgerlichen Rechten ist, gemeint waren. Das Verbot von Filialen und Ablegern westlicher Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen in Russland wird die Finanzierung aus dem Westen gesetzlich einschränken. Es ist zu befürchten, dass bald auch ein direktes Verbot einer ausländischer Finanzierung von NGOs kommt, bzw. diese Finanzierung nur und ausschließlich über staatliche Stellen abgewickelt werden wird - mit allen Konsequenzen für die russischen Menschenrechtsorganisationen. Eine vom Staat unabhängige inländische Finanzierung dieser Tätigkeit ist spätestens nach der Verurteilung Yukos-Chefs, Michail Chodorkowskij, nicht denkbar.
Nach der Ausschaltung unabhängiger elektronischer Medien, der systematischen Ausgrenzung von kremlkritischen Parteien, Einschüchterung und Liquidierung von politisch ambitionierten Geschäftsleuten sind jetzt die Menschenrechtsorganisationen dran. Aus Präsident Putins Begriff "gelenkte Demokratie" wird die "Demokratie" entfernt.
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