03.04.2009 11:02 Uhr

Iran: Drei Konvertiten zum Unterlassen "christlicher Aktivitäten" verurteilt

IGFM: Richter droht mit Apostasieanklage



Nach dem im Iran geltenden islamischen Recht können der Abfall vom Islam und das ?Verleiten? zum Abfall mit dem Tod bestraft werden.


Frankfurt am Main / Teheran (02. April 2009) - Wie jetzt bekannt wurde, befand ein islamisches Revolutionsgericht am 10. März drei zum Christentum konvertierte Iraner der "Kooperation mit regierungsfeindlichen Bewegungen" schuldig, so die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Der Richter verhängte eine achtmonatige Strafe, ausgesetzt zur Bewährung, und drohte den Angeklagten mit einer Apostasieanklage, falls sie nicht jegliche "christliche Aktivitäten" unterlassen und ihren Glauben weiter ausüben. Nach dem im Iran geltenden islamischen Recht können der Abfall vom Islam und das "Verleiten" zum Abfall mit dem Tod bestraft werden, so die IGFM.

Die drei Männer - Seyed Allaedin Hussein, Homayoon Shokouhi und Seyed Amir Hussein Bob-Annari  - wurden am 11. Mai 2008 von Sicherheitskräften am Flugahfen von Shiraz festgenommen. Sie waren auf dem Weg nach Dubai, um dort an einem christlichen Hochzeitsseminar teilzunehmen. Zunächst konnte die Familie der Männer eine Anklage durch die Zahlung eines Geldbetrages unbekannter Höhe abwenden.

Am 10. März 2009 wurden die drei Konvertiten wegen der "Kooperation mit regierungsfeindlichen Bewegungen" zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Bewährungsfrist beträgt fünf Jahre. Außerdem verhängte der Richter ein Kontaktverbot der Angeklagten untereinander. Sollten sie die Bewährungsauflagen nicht erfüllen, müssen die Männer für acht Monate ins Gefängnis. Darüber hinaus drohte der Richter den Angeklagten, sie würden wegen Abfalls vom Islam angeklagt, sollten sie weiterhin ihren Glauben verbreiten oder "christliche Aktivitäten" ausüben. Die IGFM kritisiert, dass damit in eklatanter Weise gegen die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbrieften Rechte der religiösen Selbstbestimmung und der freien Meinungsäußerung verstoßen wird.

"Die Warnung, dass sie verhaftet und wegen Apostasie angeklagt werden, sollten sie weiterhin christliche Aktivitäten durchführen, ist äußerst besorgniserregend", so ein regionaler Analytiker, der anonym bleiben möchte.

Die Islamischen Revolutionsgerichte wurden nach der iranischen Revolution 1979 gegründet. Sie verfolgen jene, die verdächtigt werden, das islamische Regime in irgendeiner Form zu gefährden. Die Verurteilung wegen der "Kooperation mit regierungsfeindlichen Bewegungen" zielt auf die iranischen Fernsehsender Love Television und Salvation TV ab. Während das Internet staatlich kontrolliert wird, können diese Satellitensender die staatliche Zensur umgehen. Jedoch konnte eine Zusammenarbeit zwischen den Anklagten und den TV-Sendern nicht nachgewiesen werden. Einige Quellen glauben, diese Verbindungen seien erfunden, so die IGFM.

 






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