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IGFM: Nach 25 Jahren deprimierende Bilanz
In Saudi Arabien sind Hindus, in Indien christliche Dalits als Menschen weniger wert

Frankfurt am Main (24. November 2006) ? Eine niederschmetternde Bilanz über die weltweite Missachtung der von den Vereinten Nationen geforderten religiösen Toleranz zieht die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Vor 25 Jahren, am 25. November 1981, verabschiedete die UN-Generalversammlung in ihrer 73. Plenarsitzung die ?Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung?. Die Wirklichkeit im Jahr 2006 widerspricht leider in vielen der rund 200 Staaten der UN Erklärung, so die IGFM. Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsgesellschaft fordert den designierten UN Generalsekretär Ban Kimoon auf, in seiner Amtszeit konsequent an der Verwirklichung der Erklärung zu arbeiten.
In acht Artikeln der Erklärung wird die Staatengemeinschaft in Anerkennung der Allgemeinen Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948 zur Gewährleistung weit reichender Religionsfreiheit und zum Abbau entsprechender Benachteiligungen in die Pflicht genommen. Der Erklärung waren über 20 Jahre Textauseinandersetzung vorangegangen. ?Die Vereinten Nationen beschränkten sich seit der Erklärung weitgehend auf die Beobachtung und entwickelten keine glaubwürdigen Konzepte zur Unterstützung der in der Erklärung proklamierten Ziele und Grundsätze. Kein Wunder, dass auch 25 Jahre nach dem Beschluss in vielen Ländern Menschen wegen ihres Glaubens diskriminiert und verfolgt werden?, kritisiert die IGFM und nennt aktuelle Beispiele.
So erhalten im UN-Mitgliedsland Saudi Arabien Hindus und ?andere Polytheisten? vor Gericht im Falle einer Entschädigung nur den 16. Teil dessen, was für einen muslimischen Mann gezahlt würde, einem Christen und Juden immerhin 50 Prozent. Im Jahr 2005 zerstörte die saudische Religionspolizei Mutawwa einen Hindu-Tempel in Riyadh, unterband Hindu-Zeremonien und führte drei Hindus ab. Gerade vor Weihnachten sind die bei bestehendem Kirchenverbot auf nichtöffentliche Gottesdienste angewiesenen über eine halbe Million christlichen Gastarbeiter vor Razzien und Verhaftungen nicht sicher.
Im offiziell säkularen Indien mangelt es an religiöser Toleranz und Gleichberechtigung. So müssen nach neuen ?Anti-Konversionsgesetzen? in den Bundesstaaten Chattisgarh und Madhya Pradesh Bürger, die ihre Religion wechseln wollen, einen Monat zuvor eine Genehmigung einreichen, ansonsten drohen ihnen bis zu drei Jahren Haft. Religionsübertritte der etwa 160 Millionen Dalits oder ?Unberührbaren? zum Christentum oder Islam werden mit dem Verlust der ihnen als Unterprivilegierten gewährten staatlichen Förderung bestraft. Hierzu zählt auch die Einhaltung der Stellen- und Ausbildungsquote bei öffentlichen Arbeitgebern.
In der Volksrepublik China werden weiterhin - wie bereits seit über fünfzig Jahren - Christen, Buddhisten und Muslime unterdrückt, verfolgt und als Zwangsarbeiter missbraucht. Seit fünf Jahren ist die Verfolgung der Meditationsbewegung Falun Gong hinzu gekommen. Hunderttausende von Falun Gong Praktizierenden sind ohne Gerichtsverfahren in Umerziehungs- und Zwangsarbeitslagern interniert, mehr als zweitausend starben in Folge von Folter.
Das 1998 im zentralasiatischen Usbekistan verabschiedete ?Gesetz über Gewissensfreiheit und religiöse Organisationen? und Bestimmungen des Zivilrechts stellen jegliche Art von Mission unter Strafe. Hierbei sind Muslime mehr noch als Christen von Gefängnisstrafen bedroht. In Nordkorea wurde im Jahr 2003 ein zum christlichen Glauben übergetretener Offizier erschossen, weil er unter Soldaten über seinen Glauben gesprochen hatte, und in Laos sitzt seit 1999 der jetzt 69jährige Boon Chanh wegen Evangelisierung unter Regierungsangestellten im Gefängnis. In Indonesien erhielten im September 2005 drei einer evangelischen Gemeinde zugehörige Frauen wegen angeblicher Missionierung islamischer Kinder drei Jahre Haft.
Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM, bedauert, dass auf Druck islamischer Staaten in der UN-Erklärung der Begriff ?Religionswechsel? durch ?die Freiheit, eine Religion eigener Wahl zu haben? ersetzt wurde. Gerade in islamischen Staaten wird der Religionswechsel für Muslime bis hin zur angedrohten Todesstrafe unterbunden.
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