|
Neues NGO-Gesetz zeigt Wirkung
 Oberstes Gericht der Russischen Föderstion, Eingang. Moskau. Bild: PRIMA-News Agency
Moskau - Frankfurt am Main (24. Januar 2007) - Unbeschadet der Appelle zahlreicher NGOs, Parlamentarier, prominenter Politiker und Journalisten aus aller Welt, bestätigte das Oberste Gericht Russlands am 23. Januar das Urteil des Gebietsgerichtes von Nischnij Nowgorod zur Auflösung der Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft. Das Urteil ist, nach Auffassung der IGFM, eine Warnung an alle Nichtregierungsorganisationen (NGO). "Die Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft hatte eine Klage gegen Russland wegen der Morde, Folter und Verschleppung von Zivilisten in Tschetschenien vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) vorbereitet. Regierungskritische Vereine laufen Gefahr, nach dem gegen diese NGO geführten Muster in Prozesse verwickelt zu werden, um sie dann im Ergebnis vermeintlich legal nach dem NGO-Gesetz aufzulösen", so Karl Hafen, der Geschäftsführer der IGFM. "Dies ist ein weiterer Schlag gegen zivilgesellschaftliche Strukturen und die Wahrung der Menschenrechte in Russland."
Der Geschäftsführer der russischen NGO, Stanislaw Dmitrijewskij, wurde in einem früheren Urteil wegen der Veröffentlichung von zwei Appellen in der Zeitung "Rechtsschutz", unter dem Vorwurf der "Anstachelung zu Feindschaft und Fremdenhass", zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Einer dieser Appelle war vom früheren tschetschenischen Präsidenten Aslan Maschadow an das Europäische Parlament gerichtet, mit dem Aufruf, sich mehr für den Frieden in Tschetschenien einzusetzen. Der andere Appell stammte von Maschadows Stellvertreter Achmed Sakajew und richtete sich an das russische Volk, Präsident Putin bei der nächsten Wahl keine Stimme zu geben. Später wurde zudem die Anschuldigung erhoben, EU-Fördergelder zweckentfremdet zu haben, und eine Steuernachzahlung gefordert.
Nach dem neuen russischen NGO-Gesetz ist die Schließung einer NGO die Konsequenz der Verurteilung eines Vorstandsmitglieds, wenn die NGO das verurteilte Vorstandsmitglied nicht aus dem Verein ausschließt. "Dies öffnet Tür und Tor für willkürliche Anschuldigungen der Vorstände von russischen zivilgesellschaftlichen Vereinigungen, um diese auf vermeintlich legalem Wege zu beseitigen und somit die Verbreitung unbequemer Meinungen zu verhindern", warnt die IGFM. Weiterhin sieht sie diese Verurteilung als Zeichen des Bestrebens der russischen Regierung, die bisherigen Freiheiten der NGOs zu beschränken.
Auf das Urteil des Obersten Gerichts reagierte ein russisches IGFM-Mitglied empört: "Unser 'Garant der Verfassung' (Präsident Putin) hat diese schlichtweg zu einer Deklaration gemacht. Das Hobby unserer Staatsduma, die Extremismusbekämpfung, führt zur Verabschiedung antigesellschaftlicher Gesetze, wie z.B. das NGO-Gesetz. Hiermit wird der russischen Gesellschaft die demokratische Kontrolle über die Machthabenden entzogen. Die Entscheidung des Obersten Gerichts Russlands erzeugt Angst und diese Angst lähmt. Durch die ungeklärten Morde an russischen Journalisten, ist die Presse stark eingeschüchtert."
Die IGFM ruft die Parlamente und Regierungen der EU auf, bei der Regierung Russlands und bei Präsident Putin wegen dieser Entscheidung vorstellig zu werden und die Einhaltung der Menschenrechte einzufordern.
|