13.04.2005 12:00 Uhr

Jordanien: Christliche Witwe erhält Sorgerecht für ihre eigenen Kinder

Internationale Kampagne von Menschenrechtlern führt zum Erfolg




Amman / Frankfurt am Main (13.04.2005) - Die christliche Witwe Siham Qandah aus Jordanien hat nach mehrjährigem Rechtsstreit das Sorgerecht für ihre beiden Kinder wieder zugesprochen bekommen - obwohl die Mutter ihre inzwischen 16 und 15 Jahre alten Kinder nicht muslimisch erziehen will. Dies berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), die sich in einer weltweiten Kampagne für die Rechte der jordanischen Frau engagiert hatte. Die Witwenrente der Jordanierin und das Sorgerecht für ihre Kinder waren zuvor einem muslimischen Vormund zugesprochen worden, damit die Kinder als Muslime erzogen werden, so die IGFM in Frankfurt.

Wie erst heute bekannt wurde erging das Urteil am 12. April in Amman durch ein Gericht für islamisches Recht. Das islamische Recht benachteiligt Christen und Frauen in vielfältiger Weise. Der Richterspruch ist nach Einschätzung von Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM vor allem auf das lang anhaltende internationale Interesse an diesem Fall zurückzuführen.

Als Frau Siham Qandah nach dem Tode ihres Ehemannes, einem Offizier der jordanischen Armee, im Jahre 1994 die Witwenrente beantragte, wurde ihr mitgeteilt, ihr Mann sei 1991 zum Islam konvertiert. Da sie nach jordanischem Recht als Christin einen Muslim nicht beerben kann, wurde ihr die Witwenrente verweigert. Das Dokument, das nach Einschätzung eines jordanischen Gerichtes den Übertritt des Ehemannes zum Islam beweist, war von zwei muslimischen Zeugen unterschrieben, nicht jedoch von dem Betroffenen selbst.

Der angeblich zum Islam konvertierte Ehemann von Frau Qandah hatte trotz des angeblichen Übertrittes weiterhin an christlichen Gottesdiensten teilgenommen, sogar an der Taufe seines Sohnes. Er wurde auch christlich beerdigt. Das Gericht sah indes die Konversion als erwiesen an; es genügte das Stimmengewicht der muslimischen Zeugen gegenüber dem der christlichen Familie.

Mit diesem früheren Urteil war die Konsequenz verbunden, daß auch die Tochter Rawan und der Sohn Fadi, obwohl getauft, gegen ihren eigenen Willen als Muslime gelten. Um der Bestellung eines unbekannten Vormunds zuvorzukommen, wandte sich Frau Qandah an einen ihrer Brüder, der als Jugendlicher zum Islam konvertiert war. Dieser wurde 1995 zum Vormund der Kinder bestellt und erhielt an deren Stelle die Witwenrente, die er mit der Zeit immer seltener an Frau Qandah und ihre Kinder weiterleitete. 1998 verlangte er, die Kinder in seine Obhut zu nehmen, weil die Mutter die Kinder weiter als Christen und nicht als Muslime erzog. Ein Gericht und zwei Berufungsgerichte entschieden im Sinne des muslimischen Bruders - gegen den Willen der Mutter und der beiden Kinder. Im Zuge der Verfahren war Siham Qandah mehrfach mit ihren Kindern untergetaucht. Der Mutter wurde daher wiederholt eine mehrwöchige Beugehaft angedroht, sollte sie die Kinder nicht an den Onkel übergeben.






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