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IGFM: Keine "Entwarnung" für Scharia-Opfer Amina Lawal - Menschenrechtler setzen Unterschriftensammlung fort
 Nigeria: Steinigungsurteil gegen Amina Lawal bleibt in Kraft.
Frankfurt/Main (16. Januar 2003) - "Kein Zentralgericht Nigeras kann das Steinigungsurteil gegen Amina Lawal aufheben", ließ Umar Musar Yar'Adua, Gouverneur des nordnigerianischen Bundesstaates Katsina im Frühjahr 2002 verkünden. Der Scharia-Anhänger hat Recht behalten: entgegen der Beteuerungen von Mitgliedern der Zentralregierung in Abudja ist das Scharia-Urteil nach dem die Mutter von drei Kindern im Januar 2004 unter Steinen sterben muss, bis heute in Kraft. Dies berichtet am heutigen Donnerstag die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsorganisation will verhindern, dass es dazu kommt und kämpft grundsätzlich für die Überwindung der Steinigung. Bereits 90.000 Bürger haben einen Appell der IGFM unterzeichnet und es sollen noch mehr werden.
Die 31jährige Mutter Amina Lawal war zwei Jahre nach ihrer Scheidung schwanger geworden und wurde von einem islamischen Gericht wegen angeblichen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt. Ihre Tochter Wasila war für die Scharia-Richter der lebende Beweis für den Ehebruch. Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM erklärte dazu in Frankfurt: "Wenn das weltweite Interesse am Fall von Amina Lawal nicht mehr besteht, ist die Gefahr für sie am größten! Denn die Scharia-Gesetzgebung wird von ihren Anhängern als politische Waffe eingesetzt. Jedes Scharia-Urteil dient als politisches Signal. Das war bei den Miss World Veranstaltungen, die Ende des vergangene Jahres den Anlass für blutige Unruhen lieferten, nicht anders. Der Gouverneur von Katsina führt seinen Wahlsieg in diesem Bundesstaat auf die von ihm propagierte islamische Rechtsprechung zurück. Er und seine islamische Bewegung wollen mit der Scharia im Frühjahr auch die nationalen Wahlen gegen den amtierenden Präsidenten Obasanjo, der sich zum Christentum bekennt, gewinnen."
Amina Lawals erster Einspruch gegen das Steinigungsurteil wurde im August 2002 von einem Oberen Scharia-Gericht abgewiesen. Das Oberste Gericht Nigerias ist die letzte Hoffnung für Frau Lawal. Lessenthin: " Die nigerianische Verfassung garantiert Religionsfreiheit. Die in den nördlichen Bundesstaaten seit 1999 eingerichteten Scharia-Gerichte sind daher verfassungswidrig. Wenn dies vor dem höchsten Gericht Nigerias positiv geklärt werden kann, können islamische Gerichte keine Steinigungs- und Amputationsurteile mehr aussprechen."
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