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IGFM: EU und Bundesregierung sollen sich für das Leben der 35jährigen Iranerin Hajiyeh Esmaelvand einsetzen
 Steinigung im Iran: Bis zur Taille eingegraben, dann zu Tode gesteinigt. Bild: 20min.ch
Frankfurt/M. / Teheran (14. Dezember 2004) - Die 35 Jahre alte Hajiyeh Esmaelvand soll im Iran durch Steinigung hingerichtet werden. Wie die in Frankfurt ansässige Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, hat der damalige iranische Justizminister Ajatollah Haschemi-Schahrudi Anfang Februar 2003 dem EU-Außenkomissar Chris Patten zugesagt, die Steinigung als Hinrichtungsform abzuschaffen. In einem ähnlichen Fall war am 4. August 2003 die ebenfalls 35jährige Shahnaz gemäß Art. 83 des iranischen Strafgesetzes wegen "Ehebruch" zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Internationale Proteste konnten seinerzeit nur verhindern, dass das Steinigungs-Moratorium gebrochen wurde - das islamistische Regime ließ die junge Frau schließlich enthaupten, erinnert die IGFM.
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das in Teheran ansässige "Höchste Gericht der Islamischen Republik" vor einem Monat in einer Berufungsverhandlung die 35jährige Hajiyeh Esmaelvand zum Tod durch Steinigung verurteilt. Das Gericht hatte damit das Urteil aus erster Instanz, Tod durch den Strang, noch einmal verschärft.
Nach Angaben der IGFM waren die iranischen Behörden auf Nachfrage nicht bereit Einzelheiten über die Anklage und die Urteilsbegründung zu nennen. Da Todesurteile in der Islamischen Republik Iran üblicherweise innerhalb eines Monats vollstreckt werden, befürchtet die IGFM, dass die Steinigung unmittelbar bevorsteht. Die IGFM appellierte heute in Frankfurt an die Bundesregierung, das Europäische Parlament und die EU-Partner sich bei der iranischen Regierung für das Leben von Frau Esmaelvand einzusetzen.
Frau Esmaelvand befindet sich bereits seit fünf Jahren in Jelfa in der nordiranischen Provinz Azerbaidaschan im Gefängnis, berichtet das Internationale Komitee gegen die Steinigung. Nicht nur die im Iran herrschende schiitische Rechtstradition, sondern alle Rechtsschulen des Islam sehen die Steinigung für Ehebruch vor. Bei der Beweisführung sind Frauen durch die Scharia eklatant benachteiligt.
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