03.02.2004 12:00 Uhr

Deutschland/"Körperwelten" - IGFM: Nach neuen Enthüllungen muss die Ausstellung geschlossen werden

Das Ausstellen präparierter Menschen ist keine vierte Bestattungsform - Die "Körperwelten" sind moralisch verwerflich und ein Fall für die Justiz



Der Menschenpräparator, Gunther von Hagens

 

 

Frankfurt/M. (3. Februar 2004) - Nach Auffassung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) erfüllt die Ausstellung Körperwelten den Straftatbestand der Störung der Totenruhe. Es handele sich aus rechtlicher Sicht um 'beschimpfenden Unfug an Leichen'. "Der Menschenpräparator Gunther von Hagens nutzt Leichen für kommerzielle Zwecke und propagiert jetzt sogar eine 'vierte Bestattungsform'. Die Ausstellung Verstorbener und Hingerichteter ist aber keine Kunst, sondern sie ist ein Mißbrauch sterblicher Überreste. Wir fordern die Frankfurter Staatsanwaltschaft daher auf, die Schließung der Ausstellung zu prüfen", erklärte Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM.

Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsorganisation nennt die Ausstellung des "weltweit operierenden Leichenhändlers" von Hagens moralisch verwerflich und rechtlich bedenklich. Hafen: "Die kommerzielle Verwertung menschlicher Überreste bedeutet eine krasse Mißachtung des allgemeinen Pietätsempfindens und der Würde der Verstorbenen. Sich die Rechte für die kommerzielle Zurschaustellung der Leiche eines noch Lebenden zu erkaufen, ist zutiefst unmoralisch. Diesem Skandal muss ein Ende gemacht werden, er ist ein Fall für die Justiz."

Die neuen Meldungen über die Geschäftspraktiken von Hagens untermauern, dass der Menschenpräparator die Menschenwürde systematisch verletzt. Hafen erklärte weiter: "Gunther von Hagens scheint darauf versessen, zum Beispiel 'Riesen' zu präparieren und nutzt menschliche Individualität um sie gewinnbringend zur Schau zu stellen. Die Menschenwürde und die Menschenrechte bleiben dabei auf der Strecke."

Von Hagens Äußerung in der SWR-Fernsehsendung "nachgefragt", nach der die Zurschaustellung präparierter Verstorbener eine "vierte Bestattungsform" darstelle, zeigt, wohin nach seinem Willen der Weg zur kommerziellen Nutzung von Leichen führen soll. Nur die Schließung der Ausstellung und der Stopp weiterer Aktivitäten in Verbindung mit präparierten menschlichen Körpern und kommerziellen Aktivitäten kann verhindern, daß Recht und Moral weiter ausgehöhlt werden. Gemäß Paragraf 168 des Strafgesetzbuches stellt die Ausstellung eine permanente "Störung der Totenruhe" in Form beschimpfenden Unfugs dar, so die IGFM.

 






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