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Menschenrechtler fordern, Merkel soll deutlich werden:
Hu Jintao muss die Menschenrechtslage deutlich verbessern
 Chinesisches Laogai-Arbeitslagersystem. Innenansicht.
Frankfurt/M. (9. November 2005) - In Hinblick auf die Verwirklichung der Menschenrechte und das Waffenembargo der Europäischen Union gegenüber der Volksrepublik China darf die designierte Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht wackeln und auch nicht schamhaft schweigen?, erklärt Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).
Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsgesellschaft bittet Frau Merkel, die zukünftige Bundeskanzlerin, ihrem Gast aus Peking deutlich zu machen, dass die zukünftige Regierung am Waffenembargo der EU nicht rüttelt. Hafen: "Deutsche Waffen dürfen weder zur Bedrohung von Taiwan oder anderen Nachbarn Chinas, noch zur Unterdrückung des chinesischen Volkes eingesetzt werden."
Angesichts der unverändert unnachgiebig mit Oppositionellen und Andersdenkenden umgehenden kommunistischen Regierung der VR China warnt die IGFM vor Leichtgläubigkeit und Versprechungen. In einem heute an Angela Merkel und Gerhard Schröder gerichteten Brief der IGFM heißt es: "Deutschland ist mehr als nur ein Absatzmarkt für preisgünstige Produkte, bei denen zum Teil fraglich ist, ob sie von Zwangsarbeitern erstellt worden sind. Deutschland ist auch ein Anwalt der in China gepeinigten unschuldigen Menschen. Die IGFM bitte daher Sie, sowie die Parteiführungen, Wirtschaftsvertreter und alle deutschen Gesprächspartner von Hu Jintao, die Menschenrechtslage in der Volksrepublik deutlich zu thematisieren."?
Eine Messlatte für Glaubwürdigkeit ist z.B. die Auflösung des "Büro 610". Diese Einrichtung der chinesischen KP ist für die systematische, landesweite Planung und Ausführung von Menschenrechtsverletzungen - vor allem an Falun Gong Praktizierenden und Christen - verantwortlich.
Die IGFM fordert von Hu Jintao und der Führung der Kommunistischen Partei Chinas:
- die bedingungslose Auflösung des "Büro 610" und Freilassung aller Gewissensgefangenen, - die Beendigung der Folter und der Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen, - die Aufgabe des Laogai-Arbeitslagersystem, wo Häftlinge zur Zwangsarbeit verpflichtet werden, - die Gewähr für freie Presse, freie Parteien, freie Gewerkschaften, freie Vereine, für den freien Zugang zum Internet, Beendigung von Druck und Zensur auf Korrespondenten in China, die mit offizieller Genehmigung aus China für ausländische Medien berichten. - die Beendigung der Kriminalisierung von Anhängern nicht registrierter Kirchen und Kultbewegungen, die verfolgt und mit oder ohne gerichtliche Prüfung und mit oder ohne rechtskräftiges Urteil jahrelang in Umerziehungslagern festgehalten und gequält werden; sie fordert Freilassung aller Priester, Bischöfe und anderer Kirchenleiter; eine Entschuldigung bei denen, die ohne Rücksicht auf ihr hohes Alter in Gefängnisse gesteckt werden oder deren Aufenthaltsort verschwiegen wird. - die Aufhebung des im Juli 1999 verhängten Verbots von Falun Gong, das eine staatliche Verfolgung legitimiert, durch die bisher über 1.500 Praktizierende zu Tode kamen. - die Aufgabe des Druckes auf ausländische Betreiber von Satellitenprogrammen, die ausländischen Sendern Frequenzen zur Verfügung gestellt haben, um der eigenen Bevölkerung zu verwehren, unzensierte Nachrichten über China zu empfangen. So übt die KP Druck auf den europäische Satellitenbetreiber Eutelsat aus, dem Sender NTDTV wegen seiner China-Berichterstattung keinen Vertrag über die Nutzung einer Sendefrequenz zu erteilen. - die Rücknahme des Anti-Abspaltungsgesetzes, das eine militärische Intervention gegen die Republik China (Taiwan) legalisiert und damit die internationale Sicherheit gefährdet. - die Anerkennung und Umsetzung der UNO-Resolutionen 1514 und 1541 in Bezug auf Ost-Turkestan und Tibet, in denen diesen Regionen bereits 1960 das Recht auf die sprachlich-kulturelle, religiöse und sozioökonomische Autonomie gewährt wurde. Auch volle staatliche Souveränität ist möglich, wenn sich ein Volk dafür entscheidet.
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