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IGFM: Internationaler Druck führt zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen zwei Frauen

Azaze / Frankfurt am Main (23. Mai 2007) ? Im zentralsudanesischen Bundesstaat Algezira hat ein Berufungsgericht die Steinigungsurteile gegen zwei sudanesische Frauen aufgehoben und eine Wiederaufnahme des Verfahrens angekündigt, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Wegen angeblichen Ehebruchs sind in der Stadt Azaze 200 Kilometer südlich von der Regierungshauptstadt Khartum im Februar und März 2007 zwei Frauen zum Tod durch Steinigung verurteilt worden.
Die IGFM führt die Wiederaufnahme des Verfahrens auf den internationalen Druck von Menschenrechtsorganisationen und der Internationalen Gemeinschaft zurück. Die beiden Frauen aus der westsudanesischen Region Darfur konnten sich vor Gericht nicht verteidigen, da ihnen kein Anwalt zur Seite gestellt wurde und der Prozess nicht in ihrer Muttersprache, sondern auf Arabisch und ohne einen Dolmetscher geführt wurde.
Die 22-jährige Sadia Idries Fadul, die dem schwarzafrikanischen Volk der Fur angehört, wurde am 13. Februar 2007 verurteilt. Sie hatte gestanden, nach der Trennung von ihrem Ehemann durch einen anderen Mann schwanger geworden zu sein. Obwohl Fadul den Namen des Vaters ihres ungeborenen Kindes nennen konnte, sprach der Vorsitzende Richter Hatim Abdurrahman Mohamed Hasan den Vater aus Mangel an Beweisen frei. Fadul wurde mit ihrer 18 Monate alten Tochter inhaftiert.
Die 23-jährige Amouna Abdallah Daldoum, Mutter und Angehörige des Volkes der Tama, wurde wegen Untreue und Ehebruchs am 6. März 2007 zum Tod durch Steinigung verurteilt und befindet sich in Haft. Auch sie hatte eine außereheliche Beziehung gestanden. Daldoums Liebhaber wurde aus Mangel an Beweisen ebenfalls freigesprochen.
Die beiden Frauen arbeiteten als Landarbeiterinnen im Bundesstaat Gazira und warten im Frauengefängnis von Wad Madani, der Hauptstadt von Gazira, auf die Verkündung des Urteils.
Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens durch das Bundesgericht sei der unzureichende Zugang der Frauen zu einem angemessenen Rechtsbeistand gewesen, so das Gericht in Algezira. Die IGFM geht davon aus, dass der erhöhte internationale Druck auf die öffentlichen Institutionen zur Neuauflage des Verfahrens geführt hat. "Es ist jedoch ungewiss, ob das Urteil ganz aufgehoben wird. Der internationale Druck darf nicht nachlassen, denn nur auf diesem Wege kann eine höhere Sensibilisierung der Anhänger der Scharia erreicht werden", erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM. Wahrscheinlicher ist die Umwandlung des Todesurteils durch Steinigung in eine mildere Strafe.
Im gesamten Norden des Sudans gilt die Scharia, das islamische Recht. Ehebruch ist demzufolge ein Verbrechen, dass mit Steinigung bis zum Tod bestraft wird. Sadia Idries Fadul und Amouna Abdallah Daldoum wurden auf der Grundlage von § 146 des sudanesischen Strafgesetzbuches verurteilt, in dem es heißt, dass jeder, der wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs schuldig befunden wird, mit dem Tod durch Steinigung (wenn der Täter/die Täterin verheiratet ist) bzw. 100 Peitschenhiebe (wenn der Täter/die Täterin nicht verheiratet ist) bestraft wird.
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