27.05.2009 14:50 Uhr

Türkei: Noch kein Grund für Jubel in Mar Gabriel

IGFM: Juristische Scheibchenpolitik lässt weiterhin Enteignungen zu



Kloster Mar Gabriel: Landbesitz durch Clans mit abstruser Behauptung streitig gemacht. Bild: morgabriel.org


Frankfurt/M. (27. Mai 2009) - Das Gerichtsurteil zugunsten des Klosters Mar Gabriel und gegen die Gebietsansprüche von drei Gemeinden im Südosten der Türkei gibt nach Meinung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) keinen unmittelbaren Anlass zur Freude. Mit dem Urteil wurden lediglich die seit den 30er Jahren dokumentierten Verwaltungsgrenzen der Gemeinden festgestellt. Bei den auf Juni vertagten Gerichtsverfahren geht es dann um die Feststellung von Flurstücken innerhalb der Klostergrenzen, die als Wald oder brachliegende Flurstücke deklariert werden können. Nach türkischem Recht müssen Wald oder brachliegende Flurstücke dem Staat übereignet werden, auch dann, wenn sie sich innerhalb der Klostergrenzen befinden. Die IGFM hält es daher für zu früh, von einem Entgegenkommen gegenüber religiösen Minderheiten zu sprechen, sondern verlangt weiterhin höchste Aufmerksamkeit.

Mitte 2008 wurde bekannt, dass im Südosten der Türkei (Region Mardin) kurdische und arabische Clans begannen, Landbesitz alteingesessener Christen zu besetzen. Die zurzeit in der Region durchgeführte Kataster-Erfassung berücksichtigte dabei lediglich die neuen Besitzverhältnisse ohne genauere Überprüfung bzw. Hinterfragung von behaupteten Besitztiteln. Erleichtert wurde dieses Vorgehen dadurch, dass die syrisch-orthodoxen Christen in der Regel nicht über schriftliche Besitztitel verfügen.

Dem Kloster Mar Gabriel wurde der Landbesitz gleich von drei Gemeinden streitig gemacht, darunter mit der abstrusen Behauptung, dass vor der Errichtung des Klosters an gleicher Stelle früher eine Moschee gestanden haben soll. Das Kloster ist seit 397 n. Chr. urkundlich erwähnt, also Jahrhunderte vor Mohammeds Geburt.

Angesichts der existentiellen Bedrohung der syrisch-orthodoxen Christen fordert die IGFM ihre Anerkennung im Sinne des Lausanner Vertrages von 1923 als rechtlich gesicherte Minderheit in der Türkei. Bis heute werden die syrisch-orthodoxen Christen bei der Gleichstellung von nichtmuslimischen Minderheiten konsequent übergangen.






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