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IGFM verlangt begründete Aufhebung des Urteils, da andernfalls Gefahr einer extralegalen Steinigung droht
 Zhila Izadi - 55 Peitschenhiebe
Frankfurt/M. (28. Oktober 2004) - Die 14jährige Zhila Izadi, die Anfang Oktober 2004 wegen Inzest mit ihrem 13jährigen Bruder Bachtiar von einem Sharia-Gericht in der Stadt Marivan im Iran zum Tode durch Steinigung verurteilt worden war, wurde gemeinsam mit ihrem Bruder von Marivan in ein Gefängnis nach Sanandaj verlegt. Laut Informationen eines örtlichen Komitees für Kinderrechte, das Zhila und Bachtiar im Gefängnis besucht hat, wurde Zhila in der Zwischenzeit mit 55 Peitschenhieben bestraft. Über eine Bestrafung des Jungen ist bisher nichts bekannt.
Nach Informationen der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ist das Urteil gegen die 14jährige auch im Iran nicht unumstritten. Viele Iraner zeigen nach Informationen der IGFM Unverständnis für die Härte des Urteils gegen das minderjährige Mädchen. Zwar zählt Inzest laut islamischer Rechtsprechung zu den Verfehlungen, die mit dem Tode zu ahnden sind, aber der Schutz des Kindes ist nach Auffassung vieler Iraner ein höheres Gut als die Pflicht zur Vollstreckung der Steinigung. Offizielle Stellen haben verlautbaren lassen, dass die Steinigung nicht vollzogen würde, jedoch das Mädchen eine empfindliche Strafe zu erwarten habe. Das Komitee für Kinderrechte in der Stadt Sanandaj durfte bisher erst einmal die Kinder besuchen, ein zweiter Besuch, bei dem die Kinder Kleidung erhalten sollten, wurde abgelehnt. Das Komitee beschreibt den Zustand der gefangenen Kinder als nervös und verängstigt; insbesondere der 13jährige Junge sei noch sehr kindlich.
Die IGFM verlangt in einem Schreiben an die iranische Regierung eine begründete Aufhebung des Urteils, da das Mädchen andernfalls Gefahr laufe, extralegal gesteinigt zu werden, sobald sie das Gefängnis verlässt.
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