11.05.2007 12:31 Uhr

SR Vietnam: Vorgefertigte Urteile gegen Menschenrechtsanwälte Dai und Nhan

IGFM: Politischer Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen christliche Menschenrechtler



Die vietnamesischen Menschenrechtsanwälten, Le Thi Cong Nhan und Nguyen Van Dai, wurden zu 5 bzw.4 Jahren Haft verurteilt, weil sie die "die westliche Version der Menschenrechte" vertreten hätten.


Hanoi / Frankfurt am Main (11. Mai 2007) ? In einem vierstündigen Prozess vor einem bestellten Publikum verurteilte das Volksgericht in Hanoi die Rechtsanwälte Nguyen Van Dai und Le Thi Cong Nhan zu fünf bzw. vier Jahren Haftstrafe mit anschließendem Hausarrest von vier Jahren für Dai und drei Jahren für Nhan. Beide waren wegen "Propaganda gegen die Sozialistische Republik Vietnam" nach Art. 88 des StGB Vietnams angeklagt. Die Verurteilten kündigten an, in Berufung zu gehen. "Das ist das dritte vorgefertigte Urteil innerhalb von sechs Wochen. Die Angeklagten haben keine Chance auch eine faire Verhandlung gehabt", so die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Nach Meinung der IGFM hatten die Angeklagten nur von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit nach der vietnamesischen Verfassung Gebrauch gemacht. Die IGFM fordert Vietnam auf, den verfassungswidrigen und politisch motivierten Artikel 88 ersatzlos aus dem StGB Vietnams zu streichen und die beiden Rechtsanwälte bedingungslos freizulassen. Ferner appelliert die IGFM an die EU, im Menschenrechtsdialog mit Vietnam die Prozesslawine zu thematisieren und dabei keine diplomatischen Rücksichten zu nehmen.

Unfaires Verfahren

Die IGFM sieht in diesem Fall den typischen politischen Prozess in Vietnam, wo die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden ist. Nur ein Angehöriger von jedem Angeklagten durfte in das Gerichtsgebäude kommen, das Tag zuvor hermetisch abgeriegelt wurde. Familienangehörige und Freunde mussten weit vor dem Gericht stehen bleiben. Eine Gruppe von evangelischen Gläubigen kam zur Unterstützung der beiden christlichen Anwälte. Die ausländische Presse durfte nicht vor dem Gebäude filmen oder fotografieren. Rund zehn ausländischen Diplomaten wurden in einen Nebenraum geführt, wo sie den Prozess auf dem Bildschirm verfolgen konnten.

Das Prinzip der Waffengleichheit war in keiner Phase des Prozesses gewährleistet. Den Angeklagten wurde von Anfang an das Recht auf Zugang zu einem Rechtsanwalt verwehrt. Hinter vorgehaltener Hand baten viele Kollegen der beiden inhaftierten Rechtsanwälte in Hanoi und Saigon um Verständnis dafür, dass sie den Fall nicht annehmen könnten, weil sie um ihre eigene Sicherheit bangen müssten.

Die Verteidigung von Rechtsanwalt Dai und Nhan hatte nur sieben Tage Zeit, um die Akten einzusehen. Keine Zeit hatte sie für die Befragung der belastenden Zeugen. Eigene entlastende Zeugen durfte sie nicht einladen. Nur einmal konnte sie ihre Mandanten unter strenger Bewachung besuchen. Aus Angst davor, dass ihr das Recht zur Verteidigung entzogen werden könnte, hat sie trotz dieser offensichtlichen Benachteiligung keine Verlegung des Prozesses beantragt. Es war unter diesen Umständen nicht anders zu erwarten, dass die Verteidigung schwach aufgetreten und dem Ankläger unterlegen war.

Vorgefertigte Ergebnisse

"Das Urteil lag schon fest, bevor die Verhandlung begonnen hatte", so die IGFM. "Der Tenor in den Staatmedien verfolgte seit zwei Monaten nur das eine Ziel, die vermeintlich Schuldigen zu bestrafen. Im Fernsehen wurden sie in gestreifter Häftlingskleidung vorgeführt. Familienangehörige berichteten von einer unerträglichen feindseligen Stimmung in der Gesellschaft gegen sie."

Der IGFM liegen Beweise für das korrupte vietnamesische Justizsystem vor. Die französische Nachrichtenagentur AFP hatte bereits am 19. April gewusst, dass die Gerichtsverhandlung am 11. Mai stattfinden würde. Nach Erkenntnissen der IGFM hatte die vietnamesische Polizei an jenem 19. April die Ermittlung gerade  abgeschlossen und die Unterlagen an die Hanoier Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Nach einheitlichen Meldungen der vietnamesischen Staatspresse hatte die Staatsanwaltschaft  die Anklageschrift aber erst am 23. April an das Gericht geleitet. Daraus lässt sich der Schluss ableiten, dass der Gerichtstermin bereit festgelegt war, bevor die Staatanwaltschaft Anklage erhoben hatte.

Schmähkampagne gegen die Angeklagten

In der Anklageschrift wurde den inhaftierten Rechtsanwälten Dai und Nhan vorgeworfen, sie hätten "reaktionäre Schriften" gesammelt, gehortet und verbreitet sowie Radiointerviews an ausländische Sender gegeben und Menschenrechtserziehungskurse betrieben. In zahlreichen Staatszeitungen, die seit zwei Monaten eine Schmähkampagne gegen die inhaftierten Rechtsanwälte geführt hatten, wurde auch ihre Menschenrechtsarbeit verurteilt. Sie hätten "die westliche Version der Menschenrechte" vertreten und Informationen über Menschenrechtsverletzungen ? insbesondere über die Verfolgung von ethnischen Christen in Nordvietnam ? an das Ausland geliefert. Ausländische Organisationen hätten diese Informationen genutzt, um den Ruf des vietnamesischen Staates zu schädigen. Die vietnamesische Staatsanwaltschaft in Hanoi stufte die Aktivitäten der beiden Menschenrechtsanwälte als "gefährlich und systematisch" ein.

Der IGFM sind die beiden Anwälte aus Hanoi gut bekannt. Nguyen Van Dai hat viele evangelischen Christen vor Gericht vertreten, darunter die namhaften Pastoren Nguyen Hong Quang und Than Van Truong. Le Thi Cong Nhan ist Sprecherin der Progressiven Partei Vietnams, deren Berater Pfarrer Nguyen Van Ly ist. Der katholische Pfarrer Ly wurde bereits am 30. März zu acht Jahren Haft und anschließenden fünf Jahren Hausarrest verurteilt.

Am 10. Mai 2007 wurden drei Mitglieder der Volksdemokratischen Partei Vietnams zu insgesamt 12 Jahren Haft und weiteren 6 Jahren Hausarrest verurteilt. Am 15. Mai 2007 wird der Gewerkschaftler Tran Quoc Hien vor Gericht gestellt.

Berufsverbote

Nach ihrer Verhaftung am 6. März wurden die beiden Anwälte aus der Rechtsanwaltkammer ausgeschlossen. Anschließend erteilte ihnen das Justizamt der Stadt Hanoi ein Berufsverbot.






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