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IGFM: Nicht nur um Kopftücher kümmern, sondern auch gegen Steinigungen und Amputationen einsetzen
 Barbarische Strafen: Steinigung. Bild: azstarnet.com
Frankfurt/M. (17. Juli 2002) - "Das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin hat mehrere islamische Organisationen zu großem Engagement und heftigen Äußerungen veranlasst. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) appelliert an islamische Vereine und Dachverbände in Deutschland, mit ebenso großer Energie gegen grausame und unmenschliche Strafen der Scharia vorzugehen, denn nach wie vor werden in mehreren muslimischen Staaten Steinigungs- und Amputationsurteile verhängt", erklärt Martin Lessenthin, Sprecher des IGM-Vorstandes.
Lessenhtin: "Während in Deutschland das Recht auf freie Ausübung der Religion ? privat und öffentlich ? eine Selbstverständlichkeit ist und durch den deutschen Staat die muslimischen Gemeinden ideell und auch materiell unterstützt werden, ist die Menschenrechtssituation in mehreren islamischen Staaten überaus problematisch.
Die islamischen Organisationen, die Bundesregierung und die EU-Partnerländer sollen sich daher unüberhörbar gegen barbarische Strafen und für die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte auch in islamischen Ländern einsetzen. Das konsequente Engagement gegen Steinigungen und Amputationen darf nicht als vermeintliche Bevormundung oder als Angriff auf eine Kultur denunziert werden. Dort wo die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, darf es kein Schweigen und kein Appeasement gegenüber denen geben, die versuchen Barbareien zu rechtfertigen."
In den Sektionen der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte arbeiten auch Muslime - selbst als Leiter nationaler Sektionen. Der Usbeke Dr. Marat Zachidov, Muslim und Vizepräsident des internationalen Rates der IGFM unterstreicht: "Es ist mir völlig unverständlich, warum sich in Europa freie Bürger scheuen den Islamisten die Stirn zu bieten, wenn diese mit Begriffen wie "westlicher Arroganz" und "westlichen" Menschenrechten agitieren. Wir kämpfen in Usbekistan seit Jahren für die Universalität der Menschenrechte. Statt an die Befindlichkeit von Islamisten sollten wir vor allem an das Schicksal der Opfer denken."
In über 40 Staaten der Erde ist der Islam Staatsreligion. In vielen dieser Länder ist die Scharia, das islamische Recht, eine Hauptquelle oder sogar die einzige Quelle der Gesetzgebung. Die Konsequenzen für die Bürger dieser Länder sind unterschiedlich: Oft ergeben sich daraus "nur" Diskriminierungen von Frauen im Familien- und Erbrecht und Einschränkungen für nichtmuslimische Minderheiten. Die Spannbreite reicht aber bis zu Staaten wie Saudi Arabien oder der Islamischen Republik Komoren, in denen selbst das Praktizieren einer anderen Religion als dem Islam nahezu vollständig verboten ist.
In diesem Jahr wurden bereits Steinigungsurteile aus dem Sudan, Nigeria, dem Iran und Pakistan bekannt ?zumeist wurden sie gegen Frauen wegen angeblichen Ehebruchs verhängt. Im Falle einer außerehelichen Schwangerschaft gilt die Frau als überführt, während ansonsten ein Geständnis oder vier männliche Zeugen notwendig sind. Für schwangere Vergewaltigungsopfer ist durch diese Regelung die Beweislast umgekehrt. Können sie ? im Zeitalter des Gentests - keine vier männlichen Zeugen für das Verbrechen benennen, droht den Frauen vor ihrer Hinrichtung noch die Auspeitschung wegen "Verleumdung".
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