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Schönheitsköniginnen tragen Verantwortung für Amina Lawal
 Die nordnigerianische Scharia-Miliz im Einsatz. Bild: Nigel Dickinson
Frankfurt/M. (6. Dezember 2002) - Reisen in die nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind lebensgefährlich geworden. Nach den Unruhen zwischen Moslems und Christen mit über einhundert Toten im Umfeld der für dieses Wochenende ursprünglich geplanten Wahl der Schönheitsköniginnen in Nigeria, werden Fremde nach Informationen der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) von Islamisten als Feinde des islamischen Rechts angesehen. Die Polizei kann den Schutz Fremder nicht mehr garantieren. Muslime formieren sich jetzt auch in südlichen Bundesstaaten, in denen sie in der Minderheit sind. In der Stadt Oyo im Südwesten Nigerias hat eine islamische Gemeinschaft ein lokales Scharia-Gericht eingeführt. Weil die nigerianische Regierung auch nach den Unruhen außer Worten nichts zur Aufhebung des Steinigungsurteils gegen Amina Lawal hat folgen lassen, fordert die IGFM abgestimmte internationale Reaktionen von der Missbilligung bis hin zum Ausschluss aus internationalen Entwicklungsprogrammen. Die IGFM setzt ihre Kampagne gegen die Steinigung fort. 40.000 Unterschriften wurden bereits gesammelt.
Islamische Fundamentalisten zwingen Muslime auch in anderen Bundesstaaten Nigerias zum offenen Bekenntnis. Nach Berichten der IGFM-Sektion Nigeria müssen jetzt Schulkinder in muslimischen Schulen ihren Kopf mit einem Schleier verdecken. Mädchen müssen Kopf und Beine verhüllen. Frauen werden gezwungen, die Burka zu tragen oder ihren Kopf zu bedecken. Indirekt erzwungene Ehen nehmen zu. Immer mehr muslimische Eltern verlangen von ihren Kindern, dass sie ebenfalls nur einen Muslim bzw. eine Muslimin heiraten. In Oya haben die dort lebenden muslimischen Gemeinschaften mit der Einrichtung lokaler Scharia-Gerichte einen neuen Konfliktherd geschaffen. Zur Zeit wird von einem Verfahren gegen einen Mann berichtet, dem nachgesagt wird, er hätte mit einer gleichaltrigen Frau islamischen Glaubens geschlafen.
Die bekanntgewordenen Steinigungsurteile sind nach Meinung der IGFM nur die Spitze des Eisbergs. Über andere Strafen wird selten oder gar nicht berichtet. Im Bundesstaat Katsina, wo Amina Lawal zum Tode durch Steinigung verurteilt wurde, wurde Malam Sani Rodi hingerichtet, nachdem er für schuldig befunden wurde, die 35 Jahre alte Hajiya Zainab Hamza, Frau seines Masters, sowie ihre zwei Kinder Hadiza, drei Jahre alt und Abdullahi, drei Monate alt, mit einer Machete ermordet zu haben. Im Staat Zamfira wurde Bello Jangebe die Hand abgehackt. Im Staat Niger verurteilte das Höhere Scharia-Gericht in New Gawu am 30. August das Liebespaar Ahmadu Ibrahim, 30 Jahre, und Usman, 30 Jahre, zum Tode durch Steinigung. Im Staat Sokoto entschied am 14. Januar 2002 ein Scharia-Gericht, dass Bello Garba die rechte Hand amputiert wird, weil er einen Esel gestohlen hat.
Gegen Menschen, die sich vom Islam abwenden, wurde zwar noch keine Todesstrafe ausgesprochen, aber sie werden von ihren Familien verurteilt. Zunächst wird versucht, die Person durch Schläge und Charme umzustimmen. Aber in den meisten Fällen bleibt diesen nichts anderes übrig, als ihre Gemeinschaft zu verlassen. Meistens werden jene, die sich vom Islam abwenden, ermutigt, in den Süden zu ziehen, wo die Scharia noch nicht angewendet wird. Allerdings findet auch dort eine zunehmende Verankerung des Scharia-Rechts statt.
Während Scharia-Gerichte in den nördlichen Bundesstaaten nicht grundsätzlich im Gegensatz zur nigerianischen Verfassung stehen, ist die Einrichtung eines lokalen Scharia-Gerichts wie in Oyo ein Verfassungsbruch und wird als eine Provokation verstanden. Abschnitt 10 der nigerianischen Verfassung von 1999 sieht vor, dass die Regierung eines Bundesstaates keine Religion zur Staatsreligion erklären und auf einer Religion beruhendes Recht einführen darf. Im Rahmen der Art. 275 ? 279 der nigerianischen Verfassung ist jedoch eine Ausnahme zulässig. Die Rechtsprechung eines danach legitimierten Scharia-Gerichts ist in Abschnitt 277 (2) festgelegt. Ein Bundesstaat darf die Befugnisse eines Scharia-Gerichts nur in zivilen Angelegenheiten erweitern. Die Verurteilung zu einer Handamputation oder gar zur Steinigung ist eine Verletzung von Bundesrecht.
Schönheitsköniginnen tragen Verantwortung für Amina Lawal
Die Veranstalter des Schönheitswettbewerbs hatten angekündigt, sich in Nigeria für die zum Tode durch Steinigung verurteilte Amina Lawal einzusetzen. Sie haben damit nach Meinung der IGFM eine hohe Verantwortung für das Leben der Frau und ihr Kind übernommen und dürfen daher jetzt in London nicht von ihrem Vorhaben ablassen. Die IGFM regt die Einrichtung eines Fonds "Schönheitsköniginnen gegen Steinigung" an, in den über die Dauer von einem Jahr bis zur nächsten Wahl von jedem veröffentlichten Foto und jedem Artikel ein Solidarbeitrag in Höhe eines Dollars eingezahlt wird. Die eingehenden Gelder sollen für die Gerichtskosten aller Steinigungsopfer in Nigeria und die Versorgung und Ausbildung des Kindes von Frau Lawal eingesetzt werden.
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