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IGFM: Christinnen von Entführung, Zwangsislamisierung und Vergewaltigung bedroht - Appell an Kandidaten
Kairo / Frankfurt (6. September 2005) - Anlässlich der bevorstehenden Präsidentenwahlen in Ägypten appelliert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) an die Präsidentschaftskandidaten, die Religionsfreiheit und die Gleichberechtigung der koptischen Christen und deren Schutz vor religiös motivierten Übergriffen zu garantieren. Noch immer unterbleibt in vielen Fällen die Strafverfolgung von Verbrechen denen Kopten - insbesondere Frauen und Mädchen - zum Opfer gefallen sind. In etlichen Fällen wurden die Täter sogar von Angehörigen der Polizei gedeckt. Der Rückzug Adly Youssefs, des einzigen koptischen Bewerbers um das Präsidentenamt, wirft einen zusätzlichen Schatten auf den Wahlgang, dessen Ergebnis ohnehin festzustehen scheint. Ein freier Wahlkampf ist nicht möglich. Niemand zweifelt in Kairo, dass der langjährige Präsident Hosni Mubarak sich nach dem Wahlgang erneut zum Sieger erklären wird.
Nicht nur in Oberägypten auch in den Mittelmeerregionen sind Entführungen, Vergewaltigungen und Zwangsislamisierungen von koptischen Christinnen Realität. In diesem Jahr wurden in Alexandria die Fälle der 28jährigen Hanan Emil, einer Mutter minderjähriger Kinder, und der 19jährigen Studentin Neveen Marcos bekannt. Ein Glaubenswechsel ist für den ägyptischen Staat nur zum Islam denkbar. Während zum Islam übergetretene Christen unverzüglich neue Personaldokumente erhalten, ist für zum Christentum übergetretene Muslime eine Eintragung der Religionszugehörigkeit mit ihren notwendigen Rechtskonsequenzen nicht möglich. Sie erwarten Anklagen wegen angeblicher Urkundenfälschung oder Bedrohung der staatlichen Sicherheit. Zusätzlich drohen ihnen Inhaftierung, Folter oder Einweisung in die Psychiatrie. Der Fall des Konvertiten Gasir Mahmud, der vom Islam zum Christentum übergetreten und deshalb in einer Kairoer Klinik "zwangstherapiert" worden war, liegt erst wenige Monate zurück.
Aufgrund des Hamayouni-Dekretes von 1856 ist der Bau von Kirchen oder deren Renovierung eingeschränkt. Während mit den Steuern der Kopten Moscheen finanziert werden, gibt es keine Unterstützung für den Bau von Kirchen. Obwohl schätzungsweise 12 Prozent der ägyptischen Bevölkerung Kopten sind, werden sie in höheren Verwaltungspositionen des Staates kaum repräsentiert. Als im Juli vergangenen Jahres 151 Polizeispitzenpositionen besetzt wurden, wurde in keinem Fall ein Kopte berücksichtigt.
Die IGFM erinnert alle Präsidentschaftskandidaten daran, daß Ägypten mit der Ratifizierung des Paktes für bürgerliche und politische Rechte Verpflichtungen zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte für alle ägyptischen Bürger eingegangen ist.
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