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IGFM: Sofortige Freilassung unbedingt erforderlich
 Normando Hernández González
Pinar del Río / Frankfurt am Main (23. Juni 2005) - Der inhaftierte Journalist Normando Hernández González wurde erneut in das Provinzkrankenhaus von Pinar del Río eingeliefert. Der 35jährige leidet unter einer schwerwiegenden Margen-Darm-Erkrankung; sein Gesundheitszustand ist äußerst kritisch. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) weist erneut und mit Nachdruck auf die alarmierend miserablen Lebensbedingungen in kubanischen Gefängnissen hin. Diese sind nach Auffassung der in Frankfurt ansässigen IGFM für die - insbesondere bei Gewissensgefangenen - in Haft auftretenden gravierenden Gesundheitsschäden verantwortlich.
Normando Hernández González, "CubaNet"-Journalist und Direktor der "Cooperativa de Periodistas Independientes de Camagüey" (Camagüey-Kooperation unabhängiger Journalisten), wurde im März 2003 gemeinsam mit 74 weiteren Dissidenten festgenommen. Auf Basis des berüchtigten "Gesetzes 88", auch "Knebelgesetz" oder "Journalistengesetz" genannt, wurde er zu 25 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das "Gesetz 88 zur Sicherung der nationalen Unabhängigkeit und Wirtschaft Kubas" sieht drakonische Strafen für Personen vor, die sich "staatsfeindlich" verhalten oder Informationen in das "feindliche Ausland" weiterleiten, um damit den sozialistischen Staat vermeintlich zu destabilisieren. Das Gesetz ermöglicht Verurteilungen zu langen Haftstrafen wegen Anschuldigungen in Folge "konspirativer Tätigkeiten", "feindlicher Propaganda" oder "konterrevolutionärer Aktivitäten". Nach Informationen der IGFM befinden sich derzeit mindestens 40 Journalisten unter den rund 300 Gewissensgefangenen in kubanischen Haftanstalten.
Hernández González ist seit März 2003 im Gefängnis "Kilo 5 1/2" in Pinar del Río inhaftiert. Dort trat er aus Protest gegen seine Haftbedingungen wiederholt in Hungerstreik, wobei sich Mitgefangene mit ihm solidarisierten. Dabei verlor er erheblich an Gewicht. Von Mai bis September letzten Jahres wurde er in Einzelhaft gehalten, am 10. September schließlich in eine Zelle mit nicht-politischen Gefangenen verlegt, von denen einige tuberkulosekrank waren. Wie die IGFM berichtete, infizierte er sich mit dem TBC-Erreger und wurde Anfang Januar 2005 in das "Abel Santamaría Provincial Hospital" in Pinar del Río gebracht, wo er eine Anti-Tuberkulose-Behandlung erhielt. Dabei wurde seine Magenerkrankung jedoch nicht behandelt. Nun musste er am 5. Mai 2005 nach mehreren vergeblichen Bitten nach einem Arzt erneut ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Erkrankung seiner Magen-Darm-Traktes ist mittlerweile chronisch und mit starken Schmerzen verbunden. Hernández González wurde wegen Verdachts auf Darmkrebs einer Biopsie unterzogen. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen jedoch wegen mangelnder Laborausstattung noch nicht vor.
Die IGFM betreut seit 1977 politische Gefangene auf der Insel und übte wiederholt scharfe Kritik an den menschenunwürdigen Lebensbedingungen in kubanischen Gefängnissen: Der hygienische Zustand ist katastrophal, die Nahrungsqualität miserabel und mitunter gesundheitsgefährdend, medizinische Versorgung wird nicht oder nur unzureichend gewährleistet. Zudem werden Gewissensgefangene oft in Einzelhaft gehalten. Sie dürfen - wenn überhaupt - nur selten Besuch empfangen und werden vom Gefängnispersonal erniedrigt, zum Teil misshandelt. Damit verstößt Kuba sowohl gegen das "Internationale Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe", welches im Jahre 1995 von der kubanischen Regierung ratifiziert wurde, als auch gegen Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in welchem die Meinungsfreiheit garantiert wird. Die IGFM fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller gewaltlosen politischen Gefangenen und eine deutliche Verbesserung der hygienischen Zustände sowie der medizinischen Versorgung in kubanischen Gefängnissen.
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