Die Lage in der Bundesrepublik Deutschland
Tatbestände geben zu wenig Hoffnung Anlass
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Die Eltern der Kinder, von denen diese Dokumentation berichtet, sind Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Pressemeldung hat die Gesellschaft für Menschenrechte veranlasst, den Chancen nachzugehen, die diese Eltern zur Vertretung ihrer Interessen haben. Die Tatbestände geben zu wenig Hoffnung Anlass.
An die Zentrale Erfassungsstelle
der Landesjustizverwaltungen
Am Pfingstanger 2
3320 Salzgitter 51
Frankfurt, den 3.9.76
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,
laut einer Mitteilung, die Sie Anfang März an die Presse gegeben haben, sind Ihrer Dienststelle 13 Fälle von Zwangsadoptionen von Kindern in der DDR, deren Eltern in die Bundesrepublik geflüchtet sind, bekannt. Wie weiter berichtet wurde, sind diese Informationen inoffiziell gesammelt worden, da es eine Rechtsvorschrift zur Registrierung dieser Fälle noch nicht gibt, und die Konferenz der Justizminister sollte darüber einen Entscheid treffen.
Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns folgende Fragen beantworten könnten:
1. Sind die damals bei Ihnen registrierten Fälle positiv gelöst worden?
2. Sind Ihrer Dienststelle seit März weitere Fälle bekannt geworden, werden sie registriert?
3. Wie ist die Entscheidung der Konferenz der Justizminister ausgefallen, ist nun die Rechtsvorschrift zur Registrierung der Fälle geschaffen worden?
Für die Beantwortung unserer Fragen danken wir im voraus und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
gez. I. I. Agrusow, Geschäftsführer
Zentrale Erfassungsstelle
der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter
Am Pfingstanger 2
3320 Salzgitter 51
den 8.9.1976
An die Gesellschaft für Menschenrechte e.V.
z. Hd. Herrn Agrusow
6000 Frankfurt/Main
Sehr geehrter Herr Agrusow!
Die Justizminister und Justizsenatoren der Bundesländer haben in ihrer Sitzung vom 12. März 1976 übereinstimmend festgestellt, dass die Registrierung von sogenannten Zwangsadoptionen durch Gerichte oder Behörden der DDR nicht zum Aufgabenkatalog der Zentralen Erfassungsstelle in Salzgitter gehörten. Eine Erweiterung des Aufgabenkatalogs über die Erfassung rechtsstaats- und menschenrechtswidriger Gewaltakte ist nicht in Betracht gezogen worden.
Die Zentrale Erfassungsstelle hat daher die ihr bekannt gewordenen Fälle von sogenannten Zwangsadoptionen nicht weiter verfolgt.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
gez. Retemeyer, Oberstaatsanwalt
Der Hessische Minister der Justiz
Az.: 4000/8-II/5-215/76
6200 Wiesbaden, den 22.9.1976
An die
Gesellschaft für Menschenrechte e.V.
6 Frankfurt am Main 1
Betr.: Zwangsadoptionen
Bezug: Ihr Schreiben vom 14. September 1976
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Justizminister und -Senatoren haben in ihrer Sitzung am 12. März 1976 davon abgesehen, die Zuständigkeit der Zentralen Erfassungsstelle um die Registrierung von sogenannten Zwangsadoptionen zu erweitern. Wie bei den Justizministerkonferenzen üblich, ist diesem Beschluss eine Begründung nicht beigegeben worden. Über die dem Beschluss vorausgegangenen Beratungen kann ich ihres vertraulichen Charakters wegen leider keine Auskünfte erteilen.
Es ist mir auch nichts davon bekannt, dass nunmehr eine andere Behörde in der Bundesrepublik Fälle sogenannter Zwangsadoptionen registriert.
Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
gez. Dr. Münchheimer
Herrn Karl Herold
Parlamentarischer Staatssekretär
beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen
Kölner Str. 140, 5300 Bonn-Bad Godesberg
GFM, Frankfurt/M., den 19.11.1976
Betr.: Interview in der Zeitschrift «Weltbild» vom 30. August 1976 zur Frage der Zwangsadoptionen in der DDR
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
wir erlauben uns, zu Ihren Ausführungen in der Zeitschrift «Weltbild» vom 30. August 1976 wie folgt Stellung zu nehmen.
Vorerst möchten wir feststellen, dass wir Ihrer Definition des Begriffs «Zwangsadoption», den Sie als rein politisch motivierte Adoption gegen den Willen der Eltern und als Strafe für Republikflucht verstehen, voll zustimmen.
Sie stellen in dem Interview fest, dass die Bundesregierung bisher keinen Fall von abgeschlossener Zwangsadoption kennt. Diese Behauptung steht im Widerspruch zu der Erklärung von Herrn Oberstaatsanwalt Retemeyer (Zentrale Erfassungsstelle in Salzgitter), welcher in seinem Schreiben an die Gesellschaft für Menschenrechte vom 8.9.1976 mitteilt, dass: «Die Zentrale Erfassungsstelle hat daher die ihr bekanntgewordenen Fälle von sogenannten Zwangsadoptionen nicht weiter verfolgt.» Diese Aussage bestätigt eindeutig, dass bei der Zentralen Erfassungsstelle Fälle von Zwangsadoptionen registriert wurden. Herr Retemeyer nannte sogar in einem Interview am 12. März 1976 konkrete Zahlen, nämlich 13 zu der Zeit der Erfassungsstelle bekannte Fälle.
Leider hat die Konferenz der Justizminister und -Senatoren der Bundesländer in ihrer Sitzung am 12. März 1976 beschlossen, dass die Zentrale Erfassungsstelle in Salzgitter mit einer weiteren Registrierung der Fälle von Zwangsadoption nicht beauftragt werden soll. Auf unsere Anfrage beim Hessischen Minister der Justiz, ob nun eine andere Behörde mit der Erfassung solcher Fälle beauftragt worden ist, teilte das Ministerium mit, dass darüber nichts bekannt sei. Aus dieser Situation heraus müsste Ihre Behauptung, um wahrhaftig zu sein, dass der Bundesregierung keine Fälle von Zwangsadoptionen in der DDR bekannt seien, ergänzt werden mit dem Satz: «da die Bundesregierung bewusst davon Abstand genommen hat, Informationen über die Zwangsadoptionen in der DDR zu sammeln.»
Sollte es dennoch Regierungsstellen geben, die diese Aufgaben erfüllen, so wären wir Ihnen für eine Berichtigung dankbar.
Der Gesellschaft für Menschenrechte sind folgende Fälle von Zwangsadoptionen bzw. des Entzuges der Erziehungsrechte der Eltern aus politischen Motiven in der DDR bekannt:
1. Svetlana Schütze
2. Ina und Jan Kupka
3. Aristoteles Püschel
4. Ota und Jeanette Grübel
5. Jacqueline Pohle
Die Unterlagen zu diesen Fällen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
In Ihrem Schreiben vom 2.9.1976 an den Bundestagsabgeordneten Paul Röhner, das uns freundlicherweise überlassen wurde, erwähnen Sie folgendes zum Fall Schütze: «...habe ich Informationen, die durchaus zu bezweifeln Anlass geben, dass sich die Eheleute Schütze in ausreichendem Maße um ihre Tochter gekümmert haben.» Solange hierüber keine eindeutigen Beweise vorliegen, kann diese Behauptung nicht unwidersprochen hingenommen werden, da sie die Eheleute Schütze in einem schlechten Licht erscheinen lässt. Sollte aber diese Behauptung zutreffen, so wäre unser Einsatz für die Rückführung der Tochter Svetlana zu ihren Eltern nicht gerechtfertigt. Wir haben volles Verständnis dafür, dass Sie diese Informationen einer dritten Person nicht mitteilen können oder wollen, doch meinen wir, dass es keinen Grund gibt, diese Informationen den Eltern oder auch der Gesellschaft für Menschenrechte gegenüber, die vom Ehepaar Schütze bevollmächtigt wurde, dessen Interessen zu vertreten, zu enthalten.
In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
gez. I. I. Agrusow, Geschäftsführer
An den
Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen
Herrn Egon Franke
Kölner Str. 140
5300 Bonn-Bad Godesberg
GFM, Frankfurt/M., den 19.1.1977
Betr.: Zwangsadoptionen in der DDR , unser Brief vom 19.11.1976
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom 19.11.1976 an den Parlamentarischen Staatssekretär, Herrn Karl Herold. Leider wurde dieses Schreiben bis heute noch nicht beantwortet.
Wir bitten Sie dringend, eine Beantwortung dieses Schrei¬bens zu veranlassen.
Hochachtungsvoll
gez. i. A. Christof Hyla
Bei Redaktionsschluss, am 15.2.1977, lag zu diesem Schreiben noch keine Antwort vor.














