Auch Ende 2007 bedroht: Konvertiten, Religionswechsel, Missionare

Bedrohen christliche Missionare die Identität nichtchristlicher Kulturen?

Info- und Aktionsbrief des IGFM-Arbeitskreises Religionsfreiheit/Verfolgte Christen 3-2007

 

 

 

 

 

 

Auch Ende 2007 ist es nicht selten, dass in anderen Kulturkreisen das Recht auf Religionsfreiheit durch den Staat oder nichtstaatliche Akteure verhindert wird. Besonders das Recht auf öffentliche Religionsbekundung, Mission und Religionswechsel wird dabei unterbunden.

 

 

 

 

 

INDIEN: 

 

Taufe von Konvertiten in indischem Fluss. Bild: idea

Neu-Delhi, 7.12.2007 (Compass direct). Etwa 20 Hindu-Extremisten haben im indischen Bundesstaat Karnataka im Bezirk Hassan am 25. November einen Gottesdienst gestürmt, Bibeln verbrannt und die Pastoren C. J. Joemon (22) und C. J. Jojo (25) und einen weiteren Christen, A. Anil, vor der Kirche an einen Pfahlgebunden, entkleidet und geschlagen. Der Gesamtrat indischer Christen(GCIC) meldete, dass der Angriff auf die "Christ Vision Church", einer mit der Indian Pentecostal Church verbundenen Hausgemeinde, gegen 10 Uhr stattfand und bis 14 Uhr andauerte. Die Polizei nahm die drei Opfer mit auf die Polizeistation. "Die Beamten beschuldigten die Pastoren der Zwangsbekehrung von Hindus", sagte Sajan K. George vom GCIC. Die Polizei verweigerte bis zum Eintreffen des GCIC den Christen ärztliche Hilfe. Die Christen wurden später auf Kaution freigelassen.

Sajan K. George hat während der vergangenen 20 Monate 87 Angriffe auf Christen in Karnataka dokumentiert. Dabei besteht eine Verbindung zur Bharatiya Janata Party (BJP), welche mit der Partei Janata Dal-Secular (JDS) zusammen seit Februar 2006 die Landesregierung stellt. Da die Koalition jedoch nicht hielt und das Landesparlament am 28. November 2007 aufgelöst wurde, sind baldige Neuwahlen zu erwarten. Im Zuge der angespannten Beziehungen zwischen den beiden Parteien warf die JDS der BJP vor, sie wolle Karnataka zu "einem Hindutva-Labor" machen, berichtete die überregionale Tageszeitung The Hinduam am 7. Oktober 2007. Hindutva ist eine nationalistische Hindu-Ideologie, welche davon ausgeht, dass Indien im Wesentlichen ein Land der Hindus ist, wo religiöse Minderheiten in Unterordnung unter der Mehrheitsreligion leben sollten.

Insgesamt ist es in Indien von Januar 2006 bis Oktober 2007 nach Angabeneiner Menschenrechtsorganisation zu 464 Gewalttaten mit anti-christlicher Motivation gekommen, oft gegen missionarisch aktive Christen.

Die Polizei verweigert häufig die Anzeigenannahme oder die Durchführung von Untersuchungen. Antibekehrungsgesetze gibt es in den Bundesstaaten Chhattisgarh, Orissa, Madhya Pradesh, Rajasthan, Gujarat, Arunachal und Himachal Pradesh. Im Chhattisgarh Freedom of Religion Act, z.B. heißt es: "Wer seine Religion ändern will, muss den Staatsanwalt 30 Tage vorher um Erlaubnis bitten. Der Staatsanwalt kann die Anfrage zustimmend oder abschlägig bescheiden." Erzwungene oder durch "Verführung" erreichte Religionsübertritte von Hindus können mit bis zu drei Jahren Haft belegt werden. Die Kirchen und die in Neu-Delhi regierende Kongresspartei halten diese Gesetze für verfassungswidrig.

Insgesamt ist es in Indien von Januar 2006 bis Oktober 2007 nach Angaben einer Menschenrechtsorganisation zu 464 Gewalttaten mit anti-christlicher Motivation gekommen, oft gegen missionarisch aktive Christen.

 

 

 

 

 

TÜRKEI:

In der Türkei findet in Verbindung mit dem Mord an den drei protestantischen Christen am 18. April 2007 in einem Bibelverlag in Malatya eine nationalistische Medienkampagne statt. Von den 31 Aktenordnern, die der Staatsanwalt zusammengestellt hat, geben 15 Informationen über die fünf Mörder und ihr Verbrechen, während die anderen 16 Ordner beträchtliche Informationen über die drei Missionare und ihre "Aktivitäten" enthalten. Es scheint, als ob die Christen auf der Anklagebank säßen.

Dies wird von der IGFM als horrendes Fehlverhalten kritisiert, denn dadurch wurden Details über viele Christen in der Türkei öffentlich gemacht. "Cumhuriyet" berichtet in der Ausgabe vom 4. Dezember 2007, dass die Kontrolle der Telefongespräche einiger der Angeklagten ergeben habe, dass diese nicht nur ausgesprochen viele unterschiedliche Telefone benutzt hätten, sondern auch mit interessanten Leuten kommunizierten. Unter den Angerufenen befände sich ein Staatsanwalt, die Adressangaben eines anderen Angerufenen zeigten auf das Hauptquartier der 2. Armee, eine weitere das Präsidium für besondere Kriegsführung. Zugleich wird in dem Bericht auf Ermittlungslücken hingewiesen, da nicht von allen Beschuldigten die Telefondaten erhoben wurden.

Als Reaktion auf die Medienberichte verfügte der türkische Innenminister ein Untersuchungsverfahren über die angebliche Verwicklung türkischer Offizieller in den Christen-Mord.

 

 

 

 

 

IRAK:

Christen in der Region Mosul haben nach Angaben des chaldäischen Bischofs Faraj Raho außer der Flucht nur wenige andere Möglichkeiten: entweder den Übertritt zum Islam, die Bezahlung einer im Koran vorgesehenen Steuer für Nicht-Moslems oder den Tod. "Nicht nur Terroristen, sondern auch gemeine Kriminelle nutzen den Islam aus, um sich zu bereichern", erklärte Bischof Raho. In Mosul halten sich seinen Angaben zufolge  nur noch ein Drittel der Christen auf, die vor Kriegsausbruch hier lebten. (Radio Vatikan 27.11.2007 "Asianews")

Die IGFM führt zusammen mit dem assyrischen Pfarrer Emanuel Youkhana (Wiesbaden) eine Paketaktion für 56 assyrisch-christliche Familien nahe der irakisch-türkischen Grenze durch.

 

 

 

 

 

ÄGYPTEN:

In Ägypten kommt es immer wieder vor, dass Konvertiten aus dem Islam vorgeworfen wird, die nationale Sicherheit oder die Einheit der Nation zu stören. Der eigentliche Religionswechsel wird für eine mögliche Inhaftierung nicht angegeben. Viele Rechtsfragen, wie das Erbrecht oder das Sorgerecht, werden durch den ägyptischen Staat von der Religionszugehörigkeit abgeleitet. Die Scharia besagt, dass Apostaten vom Islam mit dem Tod bestraft werden müssen. Dieser Auffassung schließen sich die meisten muslimischen Religionswissenschaftler Ägyptens an.

Mehrere konservative Religionswissenschaftler zählen sogenannte Re-Konvertiten allerdings nicht zu Apostaten im engeren Sinn. Der ägyptische Menschenrechtler Hossam Bahgat sieht darin ein Zeichen, um auf ein positives Urteil des obersten Verwaltungsgerichts im Klageverfahren einer Gruppe von Re-Konvertiten hoffen zu können. In den letzten Jahren erlaubten ägyptische Gerichte vermehrt Christen, die zum Islam konvertierten, danach zum Christentum zurückzukehren. Auch in dem Fall Mohammed Hegazy, ein Muslim, der zum Christentum konvertierte, könne das Urteil über die  Re-Konvertiten positiv wirken. Der 25jährige Journalist und Familienvater Hegazy versucht als erster Ägypter, die offizielle Anerkennung seines Religionswechsels beim Staat einzuklagen, woraufhin mehrere islamische Religionswissenschaftler die Todesstrafe für ihn forderten.

Die Änderung seines Religionswechsels in den Ausweispapieren ist für die christliche Erziehung der Kinder, für den "legalen" Besuch von Gottesdiensten und selbst für eine christliche Beerdigung von Bedeutung. Die IGFM weist den ägyptischen Staat daraufhin, dass er als Mitglied im UN-Menschenrechtsrat die Religions- und Meinungsfreiheit für jeden Ägypter gewährleisten und schützen muss. Die Menschenrechtsorganisation appelliert an die Regierung Hosni Mubarak, sich demonstrativ für Konvertiten in seinem Land einzusetzen und sie, wie auch ihre Rechtsvertreter und Ehepartner zu schützen.

 

 

 

 

 

BANGLADESCH:

Lina Joy, Jahrgang 1964. 1998 begann ihr langer Kampf. Sie war Muslima, wurde katholische Christin und wollte ihren Religionswechsel zum Christentum offiziell registrieren lassen. Nach ihrer Taufe im Jahr 1998 bekam sie am 22. Oktober1999 die Erlaubnis, ihren Namen von "Azlina binti Jailani" auf "Lina Joy" zu ändern.

Die wirklichen Schwierigkeiten begannen für sie einen Monat danach: In ihrem Ausweis war weiterhin "Islam" als Religionszugehörigkeit angegeben. Sie beschwerte sich beim zuständigen Nationalen Registrierungsbüro. Dort hieß es, man benötige zuerst die Bescheinigung eines islamischen Scharia-Gerichts, um ihre Religionszugehörigkeit abändern zu können. Die islamische Rechtsprechung ? die Scharia - schließt aber den Wechsel vom Islam zu einer anderen Religion aus.

Lina Joy appellierte zunächst an untere Gerichtsinstanzen; aber kein Gericht war bereit, sich zu ihren Gunsten zu entscheiden. So musste sie sich schließlich im April 2006 an das Oberste Gericht wenden. Doch auch hier erklärten die Richter am 31.Mai 2007 (mit 2:1 Stimmen) ihre Nichtzuständigkeit. Erneut wurde sie an ein islamisches Gericht verwiesen. Bezeichnend war, dass sich der einzige christliche Oberste Richter, Richard Malanjum, für sie ausgesprochen hatte. Lina Joy: "Unser Oberstes Gericht ist nicht in der Lage, ein einfaches, aber wichtiges verfassungsmäßiges Grundrecht, wie das auf Religionswechsel, zu verteidigen. Das enttäuscht mich sehr."

Seit Lina Joy ihren Fall an das Oberste Gericht weiterleitete, bekam sie Todesdrohungen. Verstärkt wurde der Druck noch, als sogar ihre Mutter im August 2006 ihre Tochter über das Radio aufforderte, sich wieder "auf den rechten Weg" , sprich: zurück zum Islam , zu begeben.

Unmittelbar nach dem Richterspruch des Obersten Gerichts am 31. Mai 2007 riefen Hunderte von Muslimen an, die Gerichtsverhandlungen verfolgt hatten: "Allah ist größer!" Die "Organisation zur Verteidigung des Islam" kommentierte: Dieses Urteil sollte nicht als Sieg der Muslime über die Nichtmuslime verstanden werden, statt dessen wolle man mit dem Urteil Bestrebungen verhindern, die das derzeitige "friedliche" Klima zwischen den Religionen vergiften würden.

Lina Joy will nicht aufgeben und ein Revisionsverfahren anstrengen. Da die Revisionsbehörde fünf oder gar sieben Richter umfasst, erhofft sie sich diesmal größere Chancen auf einen positiven Ausgang ihres Falles.

 

 

 

 

 

PAKISTAN:

Wie die Daily Times berichtete, haben Islamisten am 27. Oktober 2007 zwei Polizeibeamte und sieben Zivilisten enthauptet und gewarnt, die Gewalt werde fortgesetzt, bis in Swat die islamische Herrschaft errichtet sei. Zwischen Juli und Oktober hätten Fazlullahtreue Extremisten 53 Bombenanschläge verübt, hieß es am 9. Oktober in der Zeitung Dawn. Dazu kämen Sprengstoffanschläge auf als "unislamisch" angesehene CD-Läden, Mädchenschulen und Schneidereien von westlicher Kleidung. In Gebieten, die der staatlichen Kontrolle entzogen wurden, haben Fazlullahs Anhänger Scharia-Gerichte eingerichtet, um denen den Prozess zu machen, welche das islamische Recht verletzen.

Ashan Dean von der Church of Pakistan in Peshawar zufolge ist die christliche Minderheit des Tals von ca. 70 Familien "sehr gefährdet, weil sie nicht als Gruppe zusammenleben", sondern vereinzelt in verschiedenen Dörfern mit muslimischer Mehrheit. Um nicht aufzufallen, hätten die Christen, die zumeist nur Straßenfeger seien, begonnen, sich muslimisch zu kleiden. Eine Christin sagte, sie und ihre Tochter könnten jetzt nur in der Burka (Ganzkörperverschleierung) das Haus verlassen. "Man darf nicht fernsehen und keine CDs im Haus besitzen", berichtete sie. Die von Katholiken geführte Sangota Public High School, eine Einrichtung nur für Mädchen, stellte den Unterricht im September 2007 nach Eingang eines Drohbriefes für einige Zeit ein. Behauptet wurde, die Nonnen würden die Mädchen an ehebrecherische Handlungen heranführen und an der Bekehrung muslimischer Schülerinnen zum Christentum arbeiten. Alle Schülerinnen und Lehrerinnen müssten die Burka anziehen.

Als Reaktion auf die Extremisten sandte Pakistan einige tausend Soldaten in das Swat-Tal. Islamisten verstärkten ihre Bemühungen zur Einführung des islamischen Rechts in Swat, nachdem die Regierung im Juli hart gegen militante Muslime in der Roten Moschee Islamabads vorgegangen war. Die Erstürmung der Moschee hatte im ganzen Land gewaltsame Reaktionen von Islamisten ausgelöst.

 

 

 

 

 

VIETNAM:
 

Mehrjährige Haftstrafen für die Menschenrechtsanwälte

Rechtsanwältin Le Thi Cong Nhan (beide letzten Namen bedeuten Gerechtigkeit und Nächstenliebe), geboren am 20. Juli 1979, war Sprecherin der unabhängigen Progressiven Partei Vietnams um den katholischen Pfarrer Nguyen Van Ly (seines Glaubens wegen war er insgesamt fast 20 Jahre in Haft, am 30. März zu weiteren acht Jahren Haft und anschließenden fünf Jahren Hausarrest verurteilt.) Le Thi Cong Nhan wurde am 6. März 2007 , kurz nach Pfarrer Ly's Verhaftung - inhaftiert. Unter anderem wurde ihr zur Lastgelegt, dass sie mit drei Studenten über Menschenwürde und Menschenrechte diskutiert hatte. Dafür wurde sie im Mai 2007 wegen "Propaganda gegen den sozialistischen Staat Vietnam" zu vier Jahren Haft und anschließenden drei Jahren Hausarrest verurteilt. Am 27.11.2007 wurde das Strafmaß vom Berufungsgericht (Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit) um ein Jahr Haft reduziert.

Rechtsanwalt Nguyen Van Dai hatte viele evangelische Christen vor Gerichtvertreten, die im Zuge ihrer Verfolgung in Prozesse hineingezogen worden waren, darunter die über die Landesgrenzen Vietnams hinaus bekannten Pastoren Nguyen Hong Quang und Than Van Truong. Er wurde am 6. März 2007 verhaftet und wegen "Propaganda gegen den sozialistischen Staat Vietnam" zu fünf Jahren Haft und anschließenden vier Jahren Hausarrest verurteilt. Am 27.11.2007 wurde das Strafmaß vom Berufungsgericht (Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit) um ein Jahr Haft reduziert.

Haftadressen für Briefe an die Gefangenen bei der IGFM-Geschäftsstelle erhältlich.

 

 

 

 

 

GROSSBRITANNIEN:

London (idea), Dezember 2007. Eine zum Christentum übergetretene ehemals muslimische Frau ist in Großbritannien unter Polizeischutz gestellt worden. Wegen ihres Religionswechsels erhält die aus Sicherheitsgründen nur als "Hannah" bekannte Frau Morddrohungen aus ihrer Familie. Nach strenger Auslegung des islamischen Religionsgesetzes, der Scharia, wird der "Abfall" vom Islam mit dem Tode bestraft.

Die 32-jährige Hannah ist die Tochter eines Imams in der nordenglischen Grafschaft Lancashire. Dem Internetdienst der Zeitung Times zufolge lief sie mit 16 Jahren von zu Hause weg, um sich einer Zwangsheirat zu entziehen. Später wandte sie sich dem christlichen Glauben zu. Wegen ständiger Drohungen musste sie in den vergangenen 15 Jahren 45 Mal umziehen. 1994 tauchte sie unter, nachdem bewaffnete Männer versucht hatten, mit Äxten in ihre Wohnung einzudringen. Im November wurde die Situation so bedrohlich, dass sie unter Polizeischutz gestellt wurde.

Der aus Pakistan stammende anglikanische Bischof von Rochester, Michael Nazir-Ali, sagte, in Großbritannien lebten viele Muslime, die zum Christentum überwechseln wollten, in Angst. Die Glaubensfreiheit sei in Gefahr. Einer Umfrage zufolge befürworten rund 36 Prozent der 16- bis 24jährigen Muslime in Großbritannien die Todesstrafe für die Abkehr vom Islam.

 

 

 

 

 

IRAN:

Im Iran wurde ein christliches Ehepaar mit Peitschenhieben bestraft, weil es zu einer illegalen christlichen Gemeindegehört. Wie aus der Internetseite des Informationsdienstes Iran Focus hervorgeht, wurden die Eheleute im September 2005 erstmals verhaftet und im Juli2007 verurteilte sie ein Revolutionsgericht wegen "Abfalls vom Islam".

 

 

 

 

 

ERITREA:
 

Helen Berhane im sicheren Exil.
Bild: persecution.net

Elsa Ghermay (33) und Meaza Araya (37) waren am 5. Juli 2004 auf offener Straße verhaftet worden, als sie sich über ihren Glauben unterhielten. Für Ghermay war es die erste Verhaftung, Araya war bereits vorher wegen des Besuchs von Untergrund-Gottesdiensten in Haft. Sie wurden in das Militärcamp Mai Serwa nördlich der Hauptstadt Asmara gebracht, wo sie möglicherweise in einem Metallcontainer oder einer unterirdischen Zelle eingesperrt sein sollen.

Die IGFM ist um die Frauen besorgt, weil am 5. September die Christin Migsti Haile in einem eritreischen Militärlager an den Folgen von Folterungen gestorben war. Sie hatte sich geweigert, schriftlich ihrem Glauben abzusagen. Die IGFM befürchtet, dass auch  Ghermay und Araya gefoltert werden, damit sie ihrem Glauben abschwören.

Die IGFM ruft dazu auf, in englischsprachigen Schreiben an die eritreische Regierung um die umgehende Freilassung der beiden Inhaftierten zu bitten, da Religionsfreiheit in der eritreischen Verfassung garantiert ist. Nach übereinstimmenden Berichten sind in Eritrea mindestens 2.000 Christen aufgrund ihres Glaubens inhaftiert.

Am 21. Mai 2002 hatte Staatspräsident Issayas Afewerki alle Angehörigenstaatlich nicht erlaubter Kirchen , darunter 35 evangelikale , zu Staatsfeinden erklärt. Zugelassen sind neben dem Islam nur die orthodoxe, die katholische und die lutherische Kirche. Von den 4,5 Millionen Einwohnern sind jeweils rund 48 Prozent Christen und Muslime. Vier Prozent sind nichtreligiös. Der 80jährige Patriarch der eritreisch-orthodoxen Kirche, Abuna Antonios, wurde im Januar 2006 unter Hausarrest gestellt, seines Amtes enthoben und soll mittlerweile in einem Gefängnis sein.

Im Herbst 2007 konnte die christliche Sängerin Helen Berhane, 30 Monate in Eritrea in Camps festgehalten und gefoltert, dann vorübergehend im Sudan untergetaucht, als Flüchtling nach Kopenhagenkommen. Ihre Standhaftigkeit wurde 2007mit dem IGFM-Stephanus-Preis gewürdigt.

Neuerdings ist auch die katholische Kirche von der Verfolgung in Eritrea stärker betroffen. So wurde im November 2007 13 katholischen Missionaren keine Aufenthaltserlaubnis mehr gegeben, kirchliche Schulen und Sozialeinrichtungen sollen geschlossen werden, Geistliche und Priesteramtskandidaten werden zum Militärdienst eingezogen.

 

 

 

 

 

CHINA:

270 protestantische Pastoren sind bei einer Polizeiaktion festgenommen worden. Laut Pressedienst Asianews war die Gruppe zum gemeinsamen Bibellesen versammelt, als die Polizei mit Gewalt in den Raum eindrang. 150 Menschen seien noch Haft. Die Behörden sprechen von einer illegalen, religiösen Versammlung.

Nach Informationen der Nachrichtenagentur "Asianews" versucht die chinesische Regierung gegenwärtig, alle protestantischen Christen in die offizielle Organisation einzugliedern. Die rund 50 Millionen Protestanten, die Gemeinden angehören, die nicht von der Regierung anerkannt sind, müssen laut Asianews Verfolgung fürchten und versammeln sich daher in privaten Hauskirchen. (asianews11. Dezember 2007)

Die IGFM erinnert u. a. an die 54jährige Christin Gu Changrong, "Gefangene des Monats November 2007", im Arbeitslager Ma San Jia und an den seit 1997 verschwundenen 75jährigen katholischen Bischof Su Zhimin von Baoding.

 

 

 

 

 

NORDKOREA:

Unbekannt ist die Zahl um des Glaubens willen Eingesperrter in Nordkorea. Wenige Namen werden bekannt.  So von der Christin Mi-Hae Park und acht Glaubensgeschwistern, die im September 2007 wegen angeblicher Spionagetätigkeit verhaftet worden waren, aber möglicherweise ist Mi-Hae Park und ihre Gruppe schon hingerichtet worden.

 

 

 

 

 

Termine
26. Dezember 2007: Stephanus-Tag
11. - 13. April 2008: Großer Kongress "Kirche in Not" in Augsburg mit IGFM-Beteiligung
19. - 20. April 2008: IGFM-Jahresversammlung in Bonn

 

 

 

 

 

Info- und Aktionsbrief des IGFM-Arbeitskreises Religionsfreiheit "Verfolgte Christen Aktuell" 3 - 2007
[als pdf-Datei (126 Kb)]

 

 

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