Juli 2012
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| Zotne Gamsachurdia, nach manipulierten Verfahren zu insgesamt 15 Jahren Haft verurteilt, verbüßt seine Haftstrafe im Gefängnis Nr. 17 von Rustawi, Georgien |
Zotne Gamsachurdia, inhaftierter Sohn des 1993 ermordeten georgischen Präsidenten Swiad Gamsachurdia, befindet sich in akuter Lebensgefahr. Er verbüßt derzeit eine 15jährige Haftstrafe im Gefängnis Nr. 17 von Rustawi/Georgien.
Wegen angeblicher Körperverletzung und unerlaubtem Waffenbesitz war er 2010 in einem von Rechtsbeugung geprägtem Prozess zu 9 ½ Jahren Haft und in der Haft wegen angeblicher Bestechung des Gefängnispersonals zu weiteren fünf Jahren verurteilt worden. Wegen Willkür des Gefängnispersonals und Folter an seinen Mitgefangenen trat er mehrfach in den Hungerstreik.
Nach Kenntnis der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ist er infolge der miserablen Haftbedingungen, einjähriger Isolationshaft und Verweigerung medizinischer Hilfe so schwerkrank, dass er sich von der Gefängispritsche nicht mehr erheben kann.
Die IGFM protestiert gegen die Gleichgültigkeit des Westens, aus geostrategischem Kalkül die Augen vor den menschenunwürdigen Haftbedingungen in Georgien zu verschließen.
Haftadresse:
Mr. Tsotne Gamsakhurdia
Penitentiary Institution Nr. 17
Builders str. 64, House 48
Rustavi
Rep. of Georgia
Zotne Gamsachurdia (geb. 05.08.1976) geriet ins Visier der Staatssicherheit Georgiens im Herbst 2007, als über 200 000 Menschen auf den Straßen von Tiflis Präsident Saakaschwilis Rücktritt einforderten. Die Proteste wurden mit brutaler Gewalt niedergeschlagen, der Ausnahmezustand wurde verhängt, die unabhängige Fernsehstation Imedi gestürmt und geschlossen. Mehrere Menschen wurden verhaftet, einige kamen auf fragwürdige Weise ums Leben, über 600 trugen zum Teil schwere Verletzungen davon.
Zotne, der damals in Moskau lebte, hatte in einem Telefongespräch mit seinem Bruder in Tiflis der georgischen Opposition Unfähigkeit vorgeworfen. Das Gespräch wurde vom georgischen Sicherheitsdienst abgehört. Der Mitschnitt genügte, um Zotne der "Spionage" und des "Komplotts zwecks Regierungsumsturzes" zu bezichtigen und ihn heimlich zur Fahndung auszuschreiben. Ein Jahr später wurde er am 03.09.2008 aus Moskau kommend auf dem Tifliser Flughafen verhaftet, kam aber wegen der Dürftigkeit der Beweise und internationaler Proteste gegen Kaution nach 15 Tagen frei. Das Verfahren jedoch blieb bis "zum weiteren Gebrauch" aufrecht erhalten. Seitdem wurde Zotne rund um die Uhr überwacht.
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Am 27. Oktober 2009 wurde er vor seinem Haus in Tiflis von Unbekannten niedergeschlagen, sein neben ihm stehender Schulfreund und Nachbar David Badschelidze angeschossen. Umgehend erschien die Polizei. David Badschelidze wurde ins Krankenhaus transportiert, Zotne Gamsachurdia - mit klaffender Kopfwunde und schwerer Gehirnerschütterung aufs Polizeirevier. Dort sollte er gestehen, auf seinen Freund geschossen zu haben. Um ihrer Forderung mehr Nachdruck zu verleihen, transportierten die Ordnungshüter den Schwerverletzten zu einem offenen Grab auf den Friedhof, und drohten, seine Mutter umzubringen, falls er das vorgefertigte Geständnis nicht unterschreiben würde.
Erst als Zotne durch hohen Blutverlust beinahe schon das Bewusstsein verlor, brachte man ihn ins Krankenhaus - dasselbe, wo sich sein Freund befand. Im Krankenhaus wurde ihm die Kopfwunde genäht. Es wurden zudem eine schwere Gehirnerschütterung, eine offene Wunde im linken Genickbereich und Kopfverletzungen diagnostiziert.
Am gleichen Tag wurde er wegen "Mordversuchs an seinem Nachbar David Badschelidze" und "unerlaubtem Waffenbesitz" verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.
Zwei Wochen später kam Zotnes unerschrockene Verteidigerin Ketewan Bekauri knapp mit dem Leben davon - am 10. November 2009 wurde sie von einem Mitarbeiter des Innenministeriums angefahren. Die am Unfallort erschienene Polizei erklarte bei der Aufnahme von Bekauris Personalien, dass man wisse, mit wem man es zu tun habe und Bekauri auf Schadensersatz nicht zu hoffen brauche.
Die Rechtsanwaltin hatte offen die Indizienkette der Staatsanwaltschaft in Zweifel gezogen. Wahrend die Staatsanwaltschaft an einer Jacke Gamsachurdias Schmauchspuren festgestellt haben will, verwies die Rechtsanwaltin auf die Tatsache, dass ihr Mandant aus der vorgelegten Jacke längst herausgewachsen war, sie ihm beim besten Willen nicht mehr passte und deswegen von ihm seit langem nicht mehr im Gebrauch war. Zudem prasentierte sie zu den Schmauchspuren ein Gutachten eines unabhangigen kriminalistischen Instituts, das der Staatsanwaltschaft eine mangelhafte Untersuchung vorwarf. Es stellte fest, dass die Schmauchspuruntersuchung nach einem fehlerhaften Verfahren von einem Mitarbeiter des Innenministeriums durchgeführt wurde, der lediglich eine juristische Ausbildung nicht aber eine in Chemie hatte.
Als einzige "Zeugin" der Tat führte die Staatsanwaltschaft eine gewisse Raissa Saidowa auf - eine Person, die schon mehrmals durch Diebstahl aufgefallen und bereits einige Male in Gamsachurdias Haus eingebrochen war. Laut Staatsanwaltschaft habe Saidowa bezeugt, aus ihrem Hof gesehen zu haben, wie Zotne Gamsachurdia sein Haus Richtung Badschelidses Haus verlassen haben soll. "Saidova konnte das aus ihrem Hof gar nicht sehen, weil seine Lage es nicht zulässt. Außerdem hat sie Probleme mit Gehör und Sehvermögen", - stellte Rechtsanwältin Bekauri fest, nachdem sie persönlich die "Zeugin" aufgesucht und den Ort des Geschehens in Augenschen genommen hatte.
Besonders fragwürdig war, dass die Staatsanwaltschaft eineinhalb Monate lang Badschelidze nicht anhörte. Der IGFM liegt Badschelidzes Schreiben vor, das er aufgrund seiner Zeugenaussage vor Gericht vom Staatsanwalt Surab Skhirtladse Todesdrohungen erhalten hatte. Die ballistische Untersuchung der am Tatort gefundenen Kugel und Hülse habe ergeben, dass beide aus verschiedenen Waffen stammten. Die unhaltbare Anklage wegen "Mordversuchs" wurde in "Zufügung von leichten Verletzungen" umgeändert, die wegen "unerlaubtem Waffenbesitz" blieb aufrechterhalten.
Am 8. April 2010 verurteilte ihn Richter Merab Dschorbenadse vom Tifliser Stadtgericht zu 9,5 Jahren Haft. Die Anklage wegen "Mordversuchs" konnte nicht aufrecht erhalten werden - der geschädigte Badschelidze hatte schriftlich und mündlich wie vor so auch während des Prozesses nachdrücklich ausgesagt, dass Zotne nicht der Täter war.
Am 28.02.2011 wurde Zotnes Haftstrafe um 5 weitere Jahre erhöht: Richter Swiad Esebua vom Tifliser Stadtgericht sah es als erwiesen an, dass Zotne Gamsachurdia einem Gefängniswärter 500 Lari (ca. 274 US Dollar) geboten haben soll, wenn dieser einen Kassiber (Gefangenenappell) unter Umgehung der Gefängniszensur herausschmuggeln würde. Alle Beweise der Verteidigung wurden vom Gericht ignoriert.
Zotnes Rechtsanwältin Ketewan Bekauri spricht auch in diesem Fall von konstruierten Beweisen. Jedermann wisse, dass Gefangene kein Geld bei sich haben und haben dürfen und Zotne unter besonderer Beobachtung stehe. Darüber hinaus beschuldigte sie die Gefängnisleitung, sie beim Besuch ihres Mandanten zu behindern: Sie selbst sei für einen ganzen Tag in einen Raum gesperrt worden und ihr Mandant während eines genehmigten Termins von Wärtern aus dem Besprechungszimmer gewaltsam entfernt worden.
Rechtsanwältin Bekauri trat aus Sorge um Zotnes Leben an die Öffentlichkeit. Der 36jährige sei vor eineinhalb Jahren als gesunder Mensch ins Gefängnis eingeliefert worden und sei heute ein Wrack. Er leide an Hepatitis C, Arthrose, Magenschmerzen, Sehverlust und chronische Erkrankungen und klage die entsetzlichen Haftbedingungen und miserable medizinische Versorgung, Diebstahl von Nahrungsmittelpaketen und lebenswichtigen Medikamenten durch das Gefängnispersonal, Willkür und regelmäßige Einweisungen in die Strafzelle an, weil er sich gegen die Misshandlung von Mitgefangenen durch die Wärter aufgelehnt habe. Die Weiterleitung von lebensnotwendigen Medikamenten an ihn, die Angehörige besorgt haben, werde verweigert, sogar der zuvor genehmigte physiotherapeutische TENS-Apparat zur Behandlung chronischer Schmerzen wurde vom Gefängnispersonal beschlagnahmt.
Darüber hinaus drohe ihm ein drittes Gerichtverfahren - das 2007 von der Staatssicherheit eingeleitete Verfahren wegen angeblichen "Spionage" und "Umsturzversuchs". Das würde im Falle einer Veruteilung eine zusättliche Strafe von bis zu 20 Jahren Haft bedeuten. Die Addition nachgeschobener Verfahren erinnere an das Vorgehen Putins gegen seinen Kritiker Chodorkowski.
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| Folter in Georgiens Haftanstalten 2012: Häftling Surab Delianidse verstarb an deren Folgen. Bild: tspress.de |
Die Berichte georgischer Menschenrechtler sind alarmierend: 2011 kamen infolge Misshandlungen, Folter und miserabler medizinischen Versorgung 143 Häftlinge ums Leben.
Rechtsanwälte der Inhaftierten stehen selbst täglich in Gefahr, misshandelt oder gar inhaftiert zu werden. Nach jüngster Auskunft des Präsidenten der Georgischen Assoziation der Anwälte, Sasa Chatiaschwili, wurden seit Präsident Saakaschwilis Machtantritt 2003 über 140 Rechtsanwälte inhaftiert, darunter 18 Frauen. "Eine katastrophale Zahl für ein Land, das die Aufnahme in die EU und die NATO anstrebt. So viele Anwälte wurden nicht mal in Russland oder Belarus verhaftet. Auch nicht in unseren kaukasischen Nachbarländern - Armenien und Aserbaidschan - werden Anwälte so verfolgt. Allein in der letzten Zeit wurden bei uns schon ca. 25 Rechtsanwälte inhaftiert - meistens solche, die gegen die Folter ihrer Mandanten und deren menschenunwürdige Haftbedingungen protestierten oder Gerichtsverfahren gewinnen, an denen die Regierung ein besonderes Interesse hat", erklärte Chatiaschwili Ende April 2012.
Die IGFM wirft Präsident Micheil Saakaschwili vor, mit Hilfe seiner Machtministerien und korrumpierten Justiz seinen schärfsten Kritiker aus dem Weg zu räumen. In dieser Hinsicht unterscheide er sich nicht von seinem Amtsvorgänger Schewardnadse, in dessen Kerkern Hunderte von Oppositionellen misshandelt und gefoltert wurden.
Den demokratischen Regierungen Europas wirft die IGFM vor, aus geostrategischem Kalkül die Augen vor den menschenunwürdigen Haftbedingungen zu schließen.
http://www.igfm.de/Detailansicht.1360+M5c0115a5f20.0.html
Georgien: Präsidentensohn unter fadenscheiniger Begründung inhaftiert
IGFM: Georgische Menschenrechtler beklagen Folter und unhaltbare Haftzustände
03.11.2009 12:29 Uhr
http://www.igfm.de/Detailansicht.384+M5749968a9dd.0.html
Georgien: Aus Protest gegen Inhaftierung seit 21 Tagen im Hungerstreik
Zotne Gamsachurdia, Sohn des ermordeten ersten georgischen Prasidenten, zu Unrecht inhaftiert - Anschlagsversuch auf Rechtsanwältin - Cyberattacke auf Solidaritatshomepage - Rufmordkampagne in den Staatsmedien
17.11.2009 13:34 Uhr
IGFM-Sektion Georgien: Haftbedingungen in der Rep. Georgien 2010
http://www.igfm.de/IGFM-Sektion-Georgien-Haftbedingungen-in-der-Rep-Georgien-2010.1512.0.html
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