Häufige Folter- und Misshandlungsmethoden in der VR China
Schläge und Tritte
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Beinahe jeder Inhaftierte in der Volksrepublik China musste bzw. muss Schläge und Tritte erdulden. Diese mit Abstand häufigste Misshandlungsmethode fällt nach der Haftentlassung oft besonders ins Auge, da die Opfer zum Teil sehr ausgedehnte Blutergüsse und Verletzungen am Körper aufweisen. Eine Reihe von Folteropfern berichteten, dass sie einige Wochen vor Ihrer Entlassung aus den Lagern oder Haftanstalten nicht mehr durch Schläge oder andere Foltermethoden (siehe unten) gequält wurden, die offensichtliche äußere Spuren hinterlassen. Schläge wie auch andere Foltermethoden (siehe unten) fügen den Opfern Wunden zu, die in den meisten Fällen medizinisch nicht oder erst viel zu spät versorgt werden. Entzündungen und noch größere Schmerzen bei weiteren Misshandlungen sind die Folge.
mit Kabeln
Fußtritte und Faustschläge
durch andere Häftlinge
mit Knüppeln oder anderen schweren, stumpfen Gegenständen
Schläge auf das Gesäß
mit dornigen oder nesselnden Pflanzen
mit Nagelknüppeln | |
Verdrehen und Überdrehen von Gliedmaßen
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Verdrehen der Arme
Überdehnen der Beine I | |
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| Überdehnen der Beine II ("Tigerbank")
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"Bettpressen" | |
Erzwungenes Verharren in schmerzhaften Positionen
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Das Opfer muss - oft über mehrere Tage hinweg und in manchen Fällen auch gefesselt - in einer bestimmten Position verharren. Diese Bestrafung ist oft mit dem Entzug von Nahrung, Wasser oder Schlaf gekoppelt. | |
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| im Winter im Freien stehen | |
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"Flugzeug" | |
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Sitzen auf einem Brett mit kantigem Profil | |
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an Gitter gefesselt hocken oder stehen | |
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Stehen/ Knien/ Hocken/ Sitzen mit gefesselten Armen | |
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"Schwert auf dem Rücken tragen" | |
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"Höllenfessel" | |
Aufhängen
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An Handschellen aufgehängt zu werden, verursacht bereits in der 'einfachsten' Ausführung große Schmerzen. Die chinesischen Sicherheitsorgane variieren diese Folter auf grausame Art. | |
Elektroschocks
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Opfer sind mit bis zu einem Dutzend Elektrostöcken gleichzeitig z.T. über mehrere Stunden hinweg misshandelt worden.
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Zwangs-"ernährung"
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Immer wieder treten Gefangene in Hungerstreik, um gegen ihre Haftbedingungen oder gegen das Fehlen jeder Rechtesgrundlage für ihre Haft zu protestieren. Solche Häftlinge werden meist mit Zwangsernährung bestraft. Der Zweck polizeilicher Zwangsernährung ist jedoch nicht die Ernährung selbst. Vielmehr soll der Wille und der Widerstand des Opfers gebrochen werden.
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Einführen von scharfen, abstoßenden oder heißen Substanzen | |
Verbrennen und Verbrühen
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Zigaretten
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Hunger, Durst, Schlafentzug
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| Hunger | |
Sexuelle Gewalt
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| Vergewaltigung/ Massenvergewaltigung
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Isolation
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Isolations-Dunkelzellen
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Stich- und Schnittverletzungen
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Stechen unter die Fingernägel
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Durchstechen von Körperteilen | |
Psychiatriemissbrauch
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| Es sind Fälle bekannt, in denen die Opfer aus rein politischen Gründen in psychiatrischer Haft festgehalten werden, z.B. weil sie sich für Demokratie und Meinungsfreiheit eingesetzt, oder weil sie buddhistische Meditationsübungen praktiziert haben. Gegen sie liegt in der Regel keine Anklage und kein Urteil vor. Ohne ein Urteil fehlt aber auch eine zeitliche Befristung der Haft. Die Opfer sind so durch den Beschluss einer Behörde quasi unbefristet in Haft. Selbst eine theoretische Hoffnung auf ein Berufungsverfahren existiert nicht. | |
Ersticken
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"Plastiktüte" | |
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Wasser einflößen | |
Misshandlung durch Tiere
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Hunde | |
Weitere Misshandlungs- und Foltermethoden
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| Brechen von Fingern und Knochen | |










































