Frauenrechte


 

  

Libanon: Maids sind ein Statussymbol


In über hunderttausend Haushalten des Libanons schuften asiatische und afrikanische Haushälterinnen für 100 bis 200 Dollar im Monat. Ihre rechtliche Lage ist prekär, Misshandlungen sind keine Seltenheit. Die Caritas kümmert sich um die schwersten Fälle.

Björn Zimprich, lebt in Beirut und arbeitet als Fachkraft für das Forum Ziviler Friedensdienst (forumZFD), besuchte ein Schutzcenter.

[zum Bericht von Björn Zimprich ...]

 

  

Interview: Libanon - Abschiebung in 24 Stunden


Im Libanon dürfen Frauen ihre Staatsangehörigkeit nicht an ihre Kinder weitergeben. Auch ausländische Ehemänner von Libanesinnen haben keine Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft des Landes zu erhalten und sind daher genauso wie die Kinder ausländischer Väter regelmäßig von Abschiebung bedroht. Björn Zimprich sprach in Beirut mit Dr. Eugene Sensenig-Dabbous von der Bewegung "Fathers and Sons for Citizenship".

[zum Interview mit Dr. Eugene Sensenig-Dabbous ...]

 

  

Ehrenmorde zwischen Migration und Tradition - rechtliche, soziologische, kulturelle und religiöse Aspekte

 

Prof. Dr. Christine Schirrmacher: Der Ehrenmord ist eine aus niederen Motiven geplante, größtmögliche Gewaltanwendung gegen eine Frau. Ein Mädchen oder eine Frau wird von einem Mitglied ihrer eigenen Familie aus "Gründen der Ehre" getötet, wenn die Täter glauben, dass das Opfer die Grenzen des gesellschaftlich anerkannten Verhaltens überschritten und dadurch den Ruf des Mannes oder der Familie gefährdet hat. Ehrenmorde finden nicht nur in islamisch geprägten Staaten statt. Auch in Europa sterben Frauen "aus Gründen der Ehre". Nach Schätzungen der Vereinten Nationen werden jährlich etwas 5.000 Ehrenmorde verübt, bei einer vermutlich sehr hohen Dunkelziffer.

[zum Artikel über Ehrenmorde ...]

 

 

Presseinfos zu Menschenrechtsverletzungen an Frauen

 


Medieninformationen speziell zu Menschenrechtsverletzungen an Frauen finden Sie, wenn Sie auf unserer Übersichtsseite im drop-down Menü 'Themen' (oben rechts) die Rubrik 'Frauenrechte' wählen:

Presse - Aktuelles 

 

  

Genitalverstümmelung

 

Genitalverstümmelung, zum Teil seit Jahrtausenden nicht nur in vielen Ländern Afrikas, sondern auch in einigen Ethnien Indiens, Malaysias oder auch Australiens praktiziert, wird als das bekannt gemacht, was sie ist: Eine lebensgefährliche Bedrohung für Leib und Leben. Studien werden er stellt und man erfahrt, dass nahezu jede vierte Mädchen in Folge der Beschneidung stirbt.

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BKA Studie 2006: Ehrenmorde in Deutschland

 

Am 19. Mai 2006 veröffentlichte das Bundeskriminalamt in Wiesbaden die Ergebnisse einer Analyse der polizeilich bekannt gewordenen Fälle so genannter "Ehrenmorde". Danach gab es in Deutschland vom 1. Januar 1996 bis 18. Juli 2005 insgesamt 55 solcher Morde und Mordversuche mit insgesamt 70 Opfern. 48 der Opfer waren weiblich, 22 männlich. 36 Frauen und 12 Männer kamen zu Tode. Das BKA wies darauf hin, dass Ehrenmorde ein Phänomen innerhalb von Migrantenfamilien seien und vorwiegend in Großstädten und Ballungszentren mit hohem muslimischem Einwohneranteil vorkommen.

[weiter zur BKA Studie über Ehrenmorde ...]

 

  

Frauen unter der Scharia

von Prof. Dr. Christine Schirrmacher

 

 

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Frauen und Scharia

 

Mit wenigen Ausnahmen ist die Scharia heute in allen islamischen Ländern, aber auch in Teilen Afrikas und Südostasiens eine wesentliche oder sogar die einzige Grundlagedes Personenstandsrechts. Eine säkulare, von religiösen Normen abgekoppelte Rechtsprechung in Ehe- und Familienangelegenheiten existiert nicht. Einzig die Türkei schaffte die Scharia im Zuge der Gründung der Türkischen Republik 1923/24 als Gesetzesgrundlage ab. In den übrigen Teilen der islamischen Welt wird die ungebrochene Gültigkeit der Scharia insbesondere im Ehe- und Familienrecht weder von maßgeblichen theologischen Autoritäten noch von der Bevölkerung grundsätzlich in Frage gestellt.

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Frauen im Iran - Bürgerrechte nur für Männer?

 

von Katrin Wittig

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Bitte helfen Sie: missbrauchte Mädchen und Frauen in Pakistan

 

Christliche Mädchen und Frauen werden in der Islamischen Republik Pakistan immer wieder Opfer von Vergewaltigungen und erzwungenen "Ehen". Das islamische Zeugenrecht, nachdem ein Vergewaltiger nur durch vier männliche, muslimische Zeugen überführt werden kann, schließt eine Verurteilung der Täter in der Praxis aus. Die IGFM unterstützt lokale Initiativen, die den Mädchen und Frauen zu ihrem Recht und zu einem Leben in Würde verhelfen.

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Frauenversteigerung bei Ebay

 

In der Internetbörse Ebay sind Frauen mit Fotos präsentiert und zum Kauf angeboten worden. Wie die IGFM feststellte, wurden vom 2. bis zum 4. März 2004 die Offerten über drei junge Vietnamesinnen eingestellt. Die abgebildeten Frauen sollten im Rahmen einer Versteigerung einen neuen "Besitzer" finden...

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Die Ein-Kind-Politik der VR China und ihre Auswirkungen

 

Während in Deutschland und anderen europäischen Staaten verstärkt Anreize gesetzt werden, um das Geburtenniveau anzuheben, kämpft das bevölkerungsreichste Land der Erde seit Jahrzehnten mit einem rasanten Bevölkerungswachstum. Um dieses einzudämmen, hat die Volksrepublik China im Jahre 1979 die so genannte "Ein-Kind-Politik" eingeführt. Nach westlichem, demokratischem Verständnis ist dies ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und das Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Doch im sozialistischen China sind die Interessen der Einzelnen denen des Staates immer untergeordnet, so dass auch das Staatsziel der Bevölkerungspolitik über dem persönlichen Wunsch eines Ehepaares nach einem Kind steht. Ein Bericht von Christine Pierk/IGFM.

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Russlands Krieg in Tschetschenien: Gewalt gegen Frauen als Kriegsmethode

 

Nach dem 11. September 2001 nahm Rußlands Kriegs in Tschetschenien, der von Moskau als "Terrorbekämpfung" ausgegeben wird und in erster Linie gegen die Zivilbevölkerung gerichtet ist, an Brutalität zu. Es vergeht kein Tag, ohne das mehrere Ortschaften abgeriegelt und mehrtägigen "Säuberungen" ausgesetzt werden. Es vergeht keine "Säuberung" ohne Tote, Verschleppte und Vermißte. Wenn aber zuvor zumeist Männer und männliche Jugendliche bevorzugtes Zielobjekt der russischen Truppen waren, so stellen russische Menschenrechtsorganisationen neuerdings fest, daß nun auch Frauen und Mädchen im zunehmenden Maße Opfer von Verschleppungen, Gewalt und willkürlichen Erschießungen geworden sind und sexuelle Übergriffe gegen sie alarmierende Ausmaße angenommen haben.

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Appell der "Mütter Tschetscheniens für den Frieden" an die UN-Menschenrechtskommission

 

Am 19. April 2002 lehnte die UN-Menschenrechtskommission mit den Stimmen Chinas, Kubas und einer Allianz asiatischer und afrikanischer totalitärer Staaten den Antrag der Europäischen Union und der USA ab, Russlands Vorgehen in Tschetschenien zu verurteilen und eine unabhängige Kommission zur Untersuchung der Verbrechen an der Zivilbevölkerung einzusetzen. Nachfolgend die Erklärung der Assoziation 'Mütter Tschetscheniens für den Frieden' an die UN-Menschenrechtskommission.

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Westafrika: Hindernisse für Frauenrechte

 

Gewalt gegen Frauen ist eine Verletzung der Menschenrechte der Frau, gegen ihren Körper und ihr Recht als Person. Dies kann bei allen Frauen aller Schichten geschehen. Gewalt ist weitestgehend definiert als 'eine Handlung, eine Politik oder eine Haltung, die körperliche oder mentale Verletzung verursacht und die eine Person entwürdigt und entmenschlicht'. Die in Westafrika am meisten verbreiteten Formen der Gewalt gegen Frauen sind: Das Schlagen der Ehefrau, unsittliche Angriffe, Vergewaltigung, Entwürdigung von Mädchen durch Drohungen, sexuelle Belästigung und Einschüchterungen. Eine Fallstudie von Davies Iber/IGFM.

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aktuelle Appelle

 

In unseren Appellfällen setzen wir uns gezielt auch für einzelne Opfer ein, darunter immer auch Frauen.

[aktuelle Appelle ...]
[Was ist aus ihnen geworden? ...]
[Warum Appelle? ...]
[Wie schreibe ich einen Appellbrief? ...]
[Wie schreibe ich einen Leserbrief? ...]

 

  

Frauenrechte in Menschenrechtskonventionen

 

 

 

[zur Frauenrechtskonvention ...]

[zu weiteren Menschenrechtskonventionen ...]

© Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), deutsche Sektion e.V. Spendenkonto: 23 000 725, Taunussparkasse, BLZ 512 500 00

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