Info- und Aktionsbrief des IGFM-Arbeitskreises Religionsfreiheit/Verfolgte Christen 2-2007
"Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden."
(Art.18 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
Dieser Artikel garantiert eindeutig das Recht auf Religionswechsel und das Recht auf Verkündigung des eigenen Glaubens. Jedoch gerade diese beiden Aspekte des Artikels 18 sind heute mehr noch als früher weltweit gefährdet.
In Algerien
wurde im August 2006 ein Gesetz wirksam, nach dem die Missionierung von Muslimen mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Die Verbreitung von missionarischen Schriften ist verboten.
In Pakistan
hat im Mai 2007 ein sogenanntes "Apostasie-Gesetz" in erster Lesung das Parlament passiert, das für Konversion aus dem Islam für Männer zwingend die Todesstrafe, für Frauen lebenslange Haft vorsieht.
In Indonesien
wurden bereits am 1. September 2005 die Pastorin Dr. Rebecca Zakaria und zwei weitere Frauen wegen angeblicher Missionierung muslimischer Kinder zu je drei Jahren Gefängnis verurteilt. Aber auch in der Türkei ist das Thema "Mission" aufgrund der Morde an drei Christen aktueller Diskussionsstoff.
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| Tilmann Geske (ermordet) mit Familie Bild: privat |
TÜRKEI:
Ist christliche Mission ein subversiver Angriffauf Glauben und Einheit des Landes?
Ob Christen in der Türkei unbeschadet ihren Glauben wechseln, bekennen und verkünden dürfen, ist nach den Morden an drei Christen in Malatya am 18. April 2007 nicht mehr eindeutig mit einem klaren "Ja" zu beantworten. Bei den grausam Getöteten handelte es sich um die türkischen Staatsangehörigen Necati Aydin, (36,Vater von zwei minderjährigen Kindern) und Ugur Yüksel, 32, sowie um den 46jährigen Deutschen Tilman Geske, der seine Frau Susanne und drei Kinder hinterlässt.
Necati Aydin und Ugur Yüksel waren früher Muslime, Necati Aydin war der Pastor der 30köpfigen freikirchlichen Kurtulus-Gemeinde. Alle Drei hatten für das christliche Verlagshaus Zirve gearbeitet, das zigtausende Bibeln in der Landessprache gedruckt und angeboten hatte. Die fünf etwa 20 Jahre alten muslimischen Täter hatten ihren Opfern die Kehle durchgeschnitten. In einem von ihnen aufgefundenen Brief heißt es: "Wir haben es für unser Land getan. Sie wollen uns unseren Glauben nehmen." Die Mörder hatten den Bibelverlag über Monate besucht und sich am christlichen Glauben interessiert gezeigt.
Die türkische Presse berichtete aus bekannt gewordenen Vernehmungsprotokollen, dass der Haupttäter G. im Verhör mehrfach seine religiöse Motivation betont hatte. Am Morgen vor dem Anschlag hätten seine Komplizen Abschiedsbriefe geschrieben und ein "Dankgebet" an Allah gerichtet. Ihr Ziel sei es gewesen, die Christen so sehr einzuschüchtern, dass sie ihre "Propaganda" einstellen müssten. In den vergangenen Jahren hätte sich die Arbeit der Christen in Malatya ausgeweitet. Außerdem hätten die Opfer die türkische Regierung und den Islambeleidigt. Laut G. war nicht geplant, die Christen umzubringen. Als jedoch einer der "Ungläubigen" behauptet hatte, dass sich eines Tages alle Menschen vor Jesusbeugen müssten, habe er die Kontrolle verloren. An das, was danach geschah, könne er sich nicht erinnern.
Türkische Menschenrechtler erklärten, hinter dem Angriff stehe derselbe Geist, der sich schon beim Mord an dem katholischen Priester Andrea Santoro in Trabzonim Februar 2006 und bei den tödlichen Schüssen auf den armenisch-türkischen Journalisten Hrant Dink am 19. Januar 2007 gezeigt habe. Bereits im Dezember 2002 hatte der Nationale Sicherheitsrat der Türkei , hier dominiert das Militär ,missionarische Tätigkeit als "Bedrohung der nationalen Sicherheit" bezeichnet. Am 11. März 2005 hieß es in türkischen Moscheen beim vom Staat diktierten Freitagsgebet: "Die Missionare versuchen, Kinder und Jugendliche vom Glauben abzubringen, indem sie ethnische und konfessionelle Unterschiede ausnutzen so wie politische und wirtschaftliche Probleme".
Aufgrund der Stimmungsmache in Medien und Politik - Bildungsminister Celik sagte im Dezember 2006 eine "Sturmflut" von Missionaren voraus - kam es nach Angaben von Timur Topuz, Leiter der "Protestantischen Kirche Istanbul", von Frühjahr 2005 bis Frühjahr 2007 zu 15 tätlichen Angriffen gegen evangelikale Kirchen und deren Anhänger. Christliche Missionarsarbeit ist in der Türkei zwar nicht offiziell verboten, wird aber von vielen Nationalisten und Regierungspolitikern als subversiver Angriff auf die Einheit des türkischen Staates verstanden. Und die Saat der Propaganda geht auf: Immer wiederkommt es in der Türkei vor, dass Christen wegen missionarischer Tätigkeit inhaftiert werden. So wurden am 25. April 2007 in Istanbul der amerikanische Missionar David Byle, ein Koreaner, und zwei einheimische Christen bei einem Straßeneinsatz vorübergehend festgenommen, nachdem eine Passantin Anzeige erstattet hatte.
Prof. Sevki Aydin, Vizepräsident der türkischen Religionsbehörde, nahm am25. April 2007 in der türkischen Zeitschrift "Radikal" folgendermaßen Stellung: "Wenn sich die missionarische Tätigkeit darauf beschränkt, dass jemand seinen Glauben bezeugt und lehrt, muss dies im Rahmen der Religionsfreiheit bewertet werden. Niemand soll gegen solche Glaubensäußerungen Hindernisse aufbauen."
WEISSRUSSLAND: Mission gefährdet angeblich nationale Sicherheit
Der Pole Jaroslaw Lukasik, Mitglied einer Pfingstgemeinde, muss Weißrussland bis zum 7. Juni 2007 verlassen, weil seine missionarischen Aktivitäten angeblich die "nationale Sicherheit gefährden". Lukasik störe die Beziehungen zwischen den Kirchen, so die von "Forum 18" veröffentlichte offizielle Begründung. Verstöße gegen Gesetze habe man Lukasik nicht nachweisen können. Lukasik, der seit 1999 in der Nähe von Minsk wohnt, ist mit einer Weißrussin verheirat und hat dreikleine Kinder. Bereits im März hatten die Behörden den Amerikaner Travis Decker des Landes verwiesen. Dem Baptisten war ebenfalls vorgeworfen worden, die Bevölkerung negativ zu beeinflussen und dadurch die "nationale Sicherheit zu gefährden".
Etwa 80 Prozent der zehn Millionen Einwohner gehören zur orthodoxen Kirche, zwölf Prozent zur römisch-katholischen Kirche, und zwei Prozent sind Protestanten. Die größten evangelischen Kirchen sind Pfingstler (rund 500 Gemeinden) und Baptisten (rund 300 Gemeinden). Daneben gibt es charismatische, adventistische und lutherische Gemeinden.
INDIEN:
Missionare als Bedrohung von "Hindutva"
Um potentielle Anhänger zu mobilisieren, propagieren militante Anhänger der Hindutva-Ideologie, dass Indiens Harmonie, Kultur, Identität, Souveränität und territoriale Unversehrtheit ernsthaft von einheimischen christlichen Missionaren bedroht würden. Diese werden in ihren Propagandafeldzügen mal als Terroristen, Separatisten, mal als CIA-Handlanger bezeichnet. Nach der Hindutva-Ideologie ist der einzige Weg, Indien zu retten, sich unter "Hindutva" zu vereinigen. Ihr Slogan ist klar und unmissverständlich "Hindu Jago, Christi Bhagao!" was bedeutet: "Erhebt euch Hindus, werft die Christen heraus!"
Um mehr Aufmerksamkeit zu erregen, begehen die Hindu-Nationalisten ihre gewaltsamen Attacken zunehmend vor laufenden Fernsehkameras. Am 19. April 2007 wurde Pastor Walter Masih aus Jaipur, Rajasthan, von 20 militanten Jugendlichen geschlagen. Im Bezirk Kolhapur, Maharashtra, wurden am 7. Mai 2007 die zwei Priester - Ramesh Gopragode und Ajit Belavi - auf der Straße durch einen Mob zusammengeschlagen. Sie wurdenin die Polizeistation geschleppt, "Konversions-Aktivitäten" beschuldigt und eingesperrt. TV-Bilder wenden diese Schlägertypen zu Hindutvakult-Helden. Dies ist eine sehr beunruhigende Entwicklung. (Übersetzt aus: Religious Liberty Prayer Bulletin | No. 430 | Wed 23 May 2007)
Antibekehrungsgesetze in Indien
Im indischen Bundesstaat Himachal Pradesh hatte der Gouverneur am 20. Februar 2007 einem Antibekehrungsgesetz ("Himachal Pradesh Freedom of Religion Bill 2006") zugestimmt. Das Gesetz war von der Kongresspartei eingebracht worden und stellt sogenannte Zwangsbekehrungen unter Strafe. Verstöße können mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder 25.000 Rupien (430 Euro) Geldstrafe geahndet werden. Beim Religionswechsel einer minderjährigen Frau zum Beispiel oder eines Angehörigen der Dalit (Unberührbare) oder anderer Stammesangehörigen kann die Haft bis zu drei Jahren und die Geldstrafe bis zu 50.000 Rupien (860 Euro)betragen. Erst am 28. Mai hatten wieder tausende Dalits angekündigt, in einer öffentlichen Massenzeremonie zum Buddhismus überzutreten. Die Dalits, die trotz der offiziellen Abschaffung der Kasten immer noch von Gleichberechtigung weit entfernt sind, erhoffen sich durch den Religionswechsel eine Möglichkeit des sozialen Aufstiegs.
In sechs weiteren Staaten - Madhya Pradesh, Chhattisgarh, Orissa, Arunachal Pradesh, Rajasthan und Gujarat , gelten die Anti-Konversionsgesetze bereits. Hindu-Extremisten benutzen sie z.B., um Christen zu beschuldigen, Hindus zum Religionswechsel verführt oder gezwungen zu haben. Damit rechtfertigen sie auch Übergriffe auf Christen und christliche Bildungseinrichtungen. Das in Rajasthan im April 2006 beschlossene Antibekehrungsgesetz muss noch von der Gouverneurin gebilligt werden. Antibekehrungsgesetze in Arunachal Pradesh und Gujarat aus dem Jahr 1978 bzw. 2003 sind noch nicht in Kraft getreten, weil die Ausführungsbestimmungen fehlen. (vgl.Compass)
TURKMENISTAN: Behörden machen Druck auf Christen
In der zentralasiatischen Republik Turkmenistan wurde Anfang Mai 2007 der Baptist Vyacheslav Kalataevsky zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt. Wie der Informationsdienst "Forum 18" (Oslo) berichtet, war Kalataevsky, der Treffen und Gebetsrunden für Baptisten organisiert hatte, bereits 2001 wegen seiner Tätigkeit in der Baptistengemeinde wegen "religiöser Umtriebe" des Landes verwiesen und als "Ausländer" ins benachbarte Kasachstan abgeschoben worden. Später sei er illegal wieder ins Land eingereist, was zu seiner erneuten Verhaftung geführt habe. In Wahrheit jedoch wurde dieses Urteil verhängt, um ihn für seine Tätigkeit bei der nicht registrierten Baptistengemeinde in der Stadt zu bestrafen.
Auch nach dem Tod von Präsident Saparmurat Niyazov, der sich selbst 'Turkmenbashi' (Vater der Turkmenen) nannte, haben die Behörden ein offensichtliches Interesse an der Einschränkung der Religionsfreiheit. In Turkmenistan ist jegliche religiöse Aktivität nicht registrierter Gruppen verboten. Der Rat der Baptistischen Kirchen hatte sich geweigert, seine Geistlichen registrieren zu lassen, umeine ständige Überwachung durch die Geheimpolizei zu vermeiden. Von den 4,9 Millionen Einwohnern Turkmenistans sind 92 Prozent Moslems, drei Prozent Christen und fünf Prozent nichtreligiös.
(Quelle: Forum 18 News Service, Oslo; Übersetzung: AKREF/ÖEA/JJ)
PAKISTAN: Immer wieder Missbrauch der Blasphemiegesetze
Über 100 Zeugen bestätigten am 19. Mai 2007 vor der Polizei die Unschuld des 84-jährigen Christen Walther Fazal Khan, der der "Blasphemie" beschuldigt wurde und im Gefängnis sitzt. Sie seien von "einigen Hetzern" dazu provoziert worden und sie hätten sich geirrt. Einer dieser Zeugen ist der Präsident der Händlervereinigung von Samanabad, einer Stadt im Verwaltungsbereich von Lahore, der zweitgrößten Stadt des Landes.
Am 9. Mai 2007 war der 84jährige Autohändler Walther Fazal Khan gemäß § 295 B des pakistanischen Strafgesetzbuches wegen Blasphemie angeklagt worden. Ihm droht lebenslange Haft. Khan hatte an einige Muslime Land im Wert von 2,5 Mio. Rupien verkauft und bot später weiteres Land zu 12,4 Millionen Rupien an. Nachdem er das Gebot von 8 Millionen Rupien potentieller Käufer ablehnte, beschuldigte ihn sein muslimischer Angestellter Raja Riaz, Seiten des Korans verbrannt zu haben. Viele Muslime wurden von Radikalen aufgewiegelt und versammelten sich vor Khans Haus. Obwohl es keine Beweise gab, handelte die Polizei aufgrund des berüchtigten § 295-b des pakistanischen Strafrechts: Wer Mohammed oder die Heiligen Schriften des Islam herabwürdigt, wird mit Gefängnis oder Tod bestraft.
Als "Verschwörung" der enttäuschten Geschäftsleute betrachteten Familie und Bekannte des Angeklagten das Urteil von Anfang an. Nun schlossen sich auch einige Muslime dieser Sicht an und erklärten, aufgehetzt worden zu sein. Nach der ersten Aufregung hätten sie sich wieder beruhigt und verstanden, dass es sich umeine falsche Darstellung des Chauffeurs gehandelt habe, der seinem Arbeitgeber Grundbesitz rauben wollte.
Immer wieder kommt es in Pakistan zum Missbrauch der Blasphemiegesetze, und in vielen Fällen sind nach IGFM-Beobachtungen Neid und Habgier die entscheidenden Motive für die Anschuldigungen. Der Polizeichef von Lahore, Pervez Kandhari, hat bereits versprochen, den Fall neu untersuchen zu lassen.
Weniger Hoffnung gibt es für die Christen in Charsadda, wenige Kilometer von der Hauptstadt Islamabad entfernt. Die christliche Minderheit wird fortwährend von islamischen Fundamentalisten bedroht: Entweder sie konvertierten zum Islam oder sie müssten Pakistan verlassen. Die Polizei scheint nichts dagegen zu unternehmen. "Kein Christ wird Christus verlassen. Eher wird er für Ihn sterben." Dies verkündeten der Bischof der Diözese Islamabad-Rawalpindi, Anthony Lobo, und der Präsident des Vereins pakistanischer Minderheiten (APMA: All Pakistan Minorities Alliance), Shahbaz Batti, bei einer Pressekonferenz in der Hauptstadt. (vgl. www.kath.net)
DEUTSCHLAND: Keine Mission unter Muslimen?
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, hat sich für ein klares Bekenntnis des christlichen Glaubens gegenüber Moslems ausgesprochen. Einem Dialog zwischen Christen und Moslems sei nicht gedient, "wenn man alles in die Sprache der Diplomatie verpackt , statt abweichende Meinungen offen auszusprechen", sagte Huber im Februar 2007 in einem Interview gegenüber dem "Spiegel".
Hintergrund ist die Absage eines für den 6. Februar 2007 angesetzten Spitzentreffens von EKD und moslemischen Verbänden. Der Generalsekretär des Zentralrates der Muslime, Aiman Mazuyek, hatte in Bezug auf die EKD-Handreichung unter dem Titel "Klarheit und gute Nachbarschaft" von "Irritationen" gesprochen und aus Protest das Gespräch abgesagt.
In der EKD-Schrift wird deutlicher als bisher ein Bekenntnis zur Mission auch unter Moslems gefordert. Zudem werden die Unterschiede zwischen dem christlichen und dem moslemischen Glauben klar hervorgehoben. In dem beachtenswerten EKD-Text 86 "Klarheit und gute Nachbarschaft - Christen und Muslime in Deutschland" (Hannover November 2006) steht: "Die christliche Kirche, aber auch der Islam und andere Glaubensgemeinschaften, sehen sich von ihrem Selbstverständnis her in der Pflicht zur Mission? Solange es dem Angesprochenen seine Entscheidungsfreiheit belässt, ist weder die Mission noch der Religionswechselillegitim." (Nr.2.1.3)
ÄGYPTEN: Scheich El-Akkad frei!
Der bekannteste Konvertit Ägyptens, Scheich Bahaa el-Din Ahmed Hussein El-Akkad, IGFM/Idea-Gefangener des Monats November 2006, ist am 28. April 2007 aus einem Hochsicherheitsgefängnis entlassen worden. Der 58jährige dreifache Familienvater El-Akkad war seit dem 6. April 2005 wegen seines Übertrittes zum Christentum in Haft. Nach Einschätzung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte(IGFM) ist die Freilassung eine Folge des öffentlichen Interesses an seinem Schicksal. El-Akkad und seine Familie sind weiter von Islamisten bedroht.
ERITREA: Fünf Jahre Christenverfolgung
Am 21. Mai 2002 wurden per Erlass alle religiösen Gruppierungen, die nicht den orthodoxen, katholischen, lutherisch-evangelischen und muslimischen Religionsgemeinschaften angehören, in Eritrea geschlossen. Seit Mai 2002 ist es zur massiven Verfolgung protestantischer Minderheitenkirchen gekommen. Im Mai 2007 sind rund 2000 Christen überwiegend aus protestantischen Freikirchen ohne Gerichtsverfahren wegen ihrer religiösen Überzeugung in Haft. Aufgrund schwerer Misshandlungen starben seit Oktober 2006 drei Christen.
Seit Anfang 2006 weitet sich die Unterdrückung auf anerkannte Gruppen wie die eritreisch-orthodoxe Kirche aus, deren regimekritischer Patriarch Abuna Antonios im Januar 2006 unter Hausarrest gestellt wurde. Kirchen werden neuerdings zur Abgabe von Kollekten gezwungen und Geistliche zum Militärdienst eingezogen. Gegen das Kirchenrecht sollte am Pfingstsonntag Bischof Dioskoros von Mendefera als neuer eritreischer Patriarch eingeführt werden.
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| In Vietnam in Haft: Rechtsanwalt Nguyen Van Dai |
IGFM / IDEA-Gefangener des Monats April 2007:
Christlicher Menschenrechtsanwalt Van Dai in Vietnam
Rechtsanwalt Nguyen Van Dai, 38 Jahre alt, verheiratet, ist bekannt für seine anwaltliche Unterstützung für verfolgte Christen. Er vertrat unter anderem den mennonitischen Pastor Nguyen Hong Quang vor Gericht und den Baptistenpastor Than Van Truong während dessen Internierung in der Psychiatrie und brachte zahlreiche Misshandlungen gegen ethnische Christen (u.a. die Montagnards) an die Öffentlichkeit. Seit letztem Jahr engagiert er sich auch für die Demokratiebewegung in Vietnam und hat zahlreiche Dissidenten in Vietnam juristisch beraten.
Dai, protestantischer Christ, ist Mitglied der evangelischen Rechtsanwaltorganisationen Advocates International Association und Advocates Asia. Als überzeugt handelnder Christ gehört er auch der Christlichen Missionarischen Allianz in Hanoi an.
Am 11. Mai 2007 verurteilte das Volksgericht in Hanoi Van Dai zu fünf Jahren Haft mit anschließendem Hausarrest von vier Jahren. Ihm wurde "Propaganda gegen die Sozialistische Republik Vietnam" nach Art. 88 des StGB Vietnams vorgeworfen. Van Dai kündigte an, in Berufung zu gehen.
Info- und Aktionsbrief des IGFM-Arbeitskreises Religionsfreiheit "Verfolgte Christen Aktuell" 2 - 2007
[als pdf-Datei (82 Kb)]