Für Menschenrechte vor Scharia-Recht offensiv eintreten


Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM appellierte in einem offenen Brief an Bundesaußenminister Dr. Steinmeier, dass die deutsche Außenpolitik sich gerade gegenüber Staaten, in denen die Scharia gelte, offensiv für die Menschenrechte einsetzen solle. Wir veröffentlichen an dieser Stelle den Brief und bitten unsere Leser, dieses Anliegen zu unterstützen:

 

 

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Steinmeier,

erneut hat sich ein Scharia-Gericht vor der Verantwortung gedrückt und vorgeschobene Gründe gefunden, einen Gefangenen nicht zum Tode zu verurteilen, aber auch kein Recht zu sprechen. Das Scharia-Gericht hat dem Staat Afghanistan weitreichende Konsequenzen erspart und vor islamischen Fundamentalisten das Gesicht gewahrt. Es hat gezeigt, dass die Scharia-Gerichte fähig sind, die ihnen zur Entscheidungsfindung zur Verfügung stehenden Texte auszulegen, ohne von ihren Rechtsgrundsätzen abzuweichen. Das Urteil hat aber auch gezeigt, welche Kraft Öffentlichkeit besitzt, wenn sie geschlossen und mit guten Argumenten vorgetragen wird.

 

Verlierer der Entscheidung in Afghanistan sind die Wahrheit und das Recht. Die Wahrheit ist, dass Christen, die zum Islam übertreten, ebensowenig auf ihren Geisteszustand geprüft werden müssen wie Muslime, die zum Christentum übertreten. In verschiedenen islamischen Staaten ist jedoch zu beobachten, dass der Übertritt eines Christen zum Islam in der Presse gefeiert wird, während der Muslim, der zum Christentum konvertiert, wesentliche Rechte verliert und ihm sogar die Todesstrafe droht. Er muss also daher in den Augen eines natürlichen islamischen Bürgers verrückt sein, wenn er am Christentum festhält. Im Namen des Volkes wurde der Politik der Standpunkt der afghanischen Justiz erklärt: Scharia-Recht steht über Menschenrecht. Ein Entgegenkommen gegenüber Erfordernissen der Politik ist nur im Rahmen des Scharia-Rechts machbar. Nicht die Wahrheit ist entscheidend, sondern die Beibehaltung des Rechtsstandpunkts. Das Urteil hat für uns unmittelbare Bedeutung: Einerseits wird uns die Pflicht aufgetragen, die Folgen der Menschenrechtsverletzung durch Asylgewährung für verfolgte Konvertiten zu heilen, andererseits geraten asylgebende Staaten an den Pranger islamischer Fundamentalisten.

 

Keine Gewinner sind auch die Muslime in Europa. Einige mögen klammheimliche Freude darüber empfinden, dass das christliche Abendland das Urteil bisher so widerstandslos angenommen hat, aber mehr und mehr müssen sich die fortschrittlichen Muslime in die Enge getrieben fühlen, weil aus islamischen Staaten die Beweise dafür geliefert werden, dass es mit der immer wieder beschworenen Toleranz des Islam soweit nicht her ist, wie sie hier immer wieder beteuern.

 

Die Antwort auf das Urteil muss sein: Jeder Mensch hat ein Recht auf Religionsfreiheit, jeder hat das Recht, seinen Glauben zu wechseln. Dieser Standpunkt steht nicht am Ende des Dialogs, sondern ist Voraussetzung. Die Politiker dürfen nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern sie müssen sich zu den Menschenrechten bekennen und die Religionsfreiheit offensiv verteidigen und durchsetzen.

 

Karl Hafen, Geschäftsf. Vorsitzender IGFM-Deutsche Sektion

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