Meinungs-und Pressefreiheit als Grundpfeiler Demokratischer Staaten
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Günter Nooke |
Anrede,
Für meinen Vortrag habe ich eine in unserem Land fast selbstverständliche Überschrift gewählt. MEINUNGS-UND PRESSEFREIHEIT ALS GRUNDPFEILER
DEMOKRATISCHER STAATEN.
Demokratie meint nicht nur Mehrheitsentscheidungen oder die wörtliche Übersetzung als Volksherrschaft, sondern Demokratie wird in Europa in freiheitlich¬demokratischen Rechtsstaaten gesichert, also durch geregelte Verfahren und Gewaltenteilung. Beides kann nicht funktionieren, wenn Journalisten oder Nicht-Journalisten verboten wird, über Regelverletzungen, Korruption und z. B. politische Einflussnahmen auf Richter oder auch wirtschaftliche oder persönliche Abhängigkeiten von Politikern und Medienleuten selbst zu berichten und zu diskutieren.
Nicht von ungefähr bezeichnete Art. 11 der französischen Erklärung der Bürgerrechte 1789 als einzige Bestimmung dieser Magna Carta der französischen Revolution die Meinungsfreiheit einerseits als eines der kostbarsten Rechte des Menschen und bezog andererseits ihre konkrete Ausübung ausdrücklich auf alle Bürger. Denn während sie die Emanzipation des Individuums aus seiner Eingebundenheit in die religiös legitimierte mittelalterliche Sozialordnung bewirkte, symbolisierte die Meinungsfreiheit auch die politische Emanzipation des Untertanen zum mündigen Staatsbürger.
Ich finde es gibt keinen schöneren und zugleich ernsthafteren Satz zum genannten Thema, als den von Voltaire: ?Für ihre Meinung hasse ich sie bis auf den Tod, aber ich würde mein Leben dafür geben, damit sie sie frei äußern können!?
Die Meinungs-und Informationsfreiheit, die in Art. 19 VN-Zivilpakt ausführlich geregelt ist, kann als Kern des Paktes und Prüfstein für alle sonstigen darin garantierten Rechte bezeichnet werden. Wo nicht unabhängig berichtet werden darf und wo Menschen ihre Meinung nicht frei äußern können, werden auch andere Menschenrechte verletzt. Die Freiheit zu informieren und informiert zu werden ist daher auch ein zuverlässiger Gradmesser für die Achtung der universell gültigen Menschenrechte in einem Land.
Dieser Doppelcharakter der Meinungsfreiheit als bürgerliches und politisches Recht wird auch im Gegensatz zwischen der bürgerlichen und sozialistischen Menschenrechtstheorie deutlich. Während nach liberaler Auffassung die Meinungsbildungs-und Meinungsäußerungsfreiheit eine unabdingbare Voraussetzung für ein auf den Grundsätzen der Rationalität und der gegenseitigen Achtung der Menschenwürde basierendes Zusammenleben und somit einen Grundpfeiler für alle Freiheitsrechte darstellt, ist die Meinungsfreiheit nach sozialistischer Auffassung nicht auf Abwehr, sondern auf die soziale Integration des Individuums in die Gesellschaft sowie auf die kollektive Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse gerichtet. In Verfassungen sozialistischer Staaten wird die Meinungsfreiheit daher ausschließlich als politisches Grundrecht im Rahmen sozialistischer Zielvorstellungen verstanden. Zur Zeit findet in nicht wenigen Ländern, die sich keineswegs mehr sozialistisch nennen, eine Rückentwicklung in diesem Sinne statt.
Bei der Entstehung von Art. 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte hat sich diese sozialistische Auffassung jedoch nicht durchgesetzt. Art. 19 des VN-Zivilpakts trägt die Handschrift westlicher Staaten und beruht auf Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Besonders wichtig für die politische Opposition in einem Land ist Art. 19 Abs. 2 Zivilpakt (öffentliche Meinungs-und Informationsfreiheit), da gerade die Meinungsäußerungsfreiheit von zentraler Bedeutung für die Teilnahme am politischen Prozess ist. Sie steht im engen Zusammenhang mit den politischen Rechten, da sie eine wichtige Voraussetzung für demokratische Entscheidungsprozesse ist. Sachliche und dem Gemeinwohl dienende demokratische Mehrheitsentscheidungen sind nur dann möglich, wenn vorher sämtliche Entscheidungsmöglichkeiten in offener und freier Diskussion beurteilt worden sind. Die Meinungsäußerungsfreiheit umfasst entgegen dem scheinbar nur auf Meinungen, also wertenden Stellungnahmen, bezogenen Wortlaut den gesamten Bereich der öffentlichen, also über den Bereich der privaten Meinungsbildung des Art. 19 Abs. 1 VN-Zivilpakt hinausgehenden, Meinungs-und Informationsfreiheit.
Wir sollten hierbei noch einmal fest halten: In vielen Staaten, insbesondere Diktaturen und auch in der SED-Diktatur, die ich erlebt habe, ist Pressefreiheit nicht nur in Bezug auf Meinungen eingeschränkt, sondern dort kann es für die jeweiligen Machthaber politisch schon hochgefährlich sein, wenn einfach nur die Fakten und Tatsachen kommuniziert werden.
Auch in Demokratien heute ist guter Journalismus unauflösbar mit gut recherchierten Sachverhalten und eben nicht nur abgefragten Meinungen verbunden!
Die Bundesregierung tritt aktiv und engagiert im multilateralen Dialog für den Schutz und die Förderung des Rechts auf ungehinderte Meinungsfreiheit und auf freie Meinungsäußerung ein. Sie tritt insbesondere dafür ein, Internet-Zensur zu verhindern. Die Bundesregierung hat zusammen mit den EU-Partnern immer die von der VN-Menschenrechtskommission in Genf im Konsens angenommene Resolution zum Recht auf Meinungsfreiheit und Meinungsäußerung mit eingebracht, die u.a. dazu auffordert, die Verpflichtungen aus Artikel 19 des VN-Zivilpakts zu beachten und keine Maßnahmen zu ergreifen, die damit nicht vereinbar sind, insbesondere wenn sie den Zugang oder die Nutzung von Kommunikations-und Informationstechnologien wie dem Internet erschweren. Die Resolution unterstreicht ferner den positiven Beitrag, den die Gewährleistung der Meinungsfreiheit bei der Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz leisten kann. Sie hebt jedoch auch kritisch hervor, dass u.a. das Internet für die Verbreitung menschenrechtsverachtender Inhalte genutzt wird.
Bei den Vorbereitungen und während des VN-Weltgipfels zur Informationsgesellschaft vor vier Jahren hat sich die Bundesregierung engagiert dafür eingesetzt, sicherzustellen, dass die Förderung und Entwicklung einer globalen Kommunikations-und Informationsgesellschaft auf der Grundlage der uneingeschränkten Anerkennung der Menschenrechte erfolgt. Durch ihr konsequentes Eintreten zusammen mit den EU-Partnern und anderen Staaten ist es gelungen, in der politischen Prinzipienerklärung des VN-Weltgipfels zur Informationsgesellschaft (verabschiedet beim 1. Teilgipfel in Genf 2003) an zentraler Stelle die Garantie der Meinungs-und Informationsfreiheit sowie die Garantie freier, unabhängiger und vielfältiger Medien zu verankern.
Im Einklang mit ihrem multilateralen Engagement nutzt die Bundesregierung den bilateralen Dialog dazu, sich gegen Zensurmaßnahmen im Internet in einzelnen Staaten einzusetzen. Sie sieht es dabei als ihre Aufgabe und Verpflichtung an, sich auch für die Opfer von Internetzensur zu verwenden. Der Bundesregierung kann dabei auf die bereits im multilateralen Rahmen erreichten Verhandlungsergebnisse verweisen.
Hier sei auch das Engagement des staatlich finanzierten Auslandsrundfunks, der Deutschen Welle, genannt, die seit drei Jahren in verschiedenen Kategorien einen internationalen Blog-Award vergeben. Zum besten politischen Blog im letzten Jahr kürte die Jury den einer chinesischen Frau, die im Internettagebuch über ihre eigene Krebskrankheit in einer Weise schrieb, die jeder als die Geschichte der Krebsgeschwüre in der chinesischen Gesellschaft lesen musste.
Die Bundesregierung hat ferner im Jahr 2005 die britische Ratspräsidentschaft aktiv und engagiert bei der Umsetzung einer globalen Kampagne zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern unterstützt, die wegen des Gebrauch Machens ihrer Meinungs-und Pressefreiheit mit den Strafverfolgungsbehörden in Konflikt geraten waren. Im Mittelpunkt dieser sog. ?Freedom of expression?-campaign, die 180 betroffenen Personen gewidmet war, standen Staaten, die die Meinungs-und Pressefreiheit verletzen.
Bevor ich aber einige Anmerkungen zu solchen Staaten mache, lassen Sie mich jetzt noch auf einige Aspekte zu diesem Thema im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb der OSZE eingehen:
Medienfreiheit und Demokratie gehen Hand in Hand und sind als solche ? im Rahmen eines umfassenden Sicherheitsbegriffes -unabdingbare Voraussetzung für die dauerhafte politische Stabilität und innere Sicherheit eines Staates. Dementsprechend waren Fragen der Pressefreiheit immer auch ein Schlüsselthema des KSZE-Prozesses, dessen Bestandteile neben der politisch-militärischen Sicherheit von Anfang an auch Wirtschafts-und Umweltthemen sowie ? von den westlichen Staaten als Kernbereich betrachtet -menschenrechtliche Fragen waren. Schon in der Helsinki-Schlussakte von 1975 vereinbarten die Unterzeichner eine Reihe von Prinzipien zur Bedeutung länderübergreifender Informationsfreiheit, zu Prinzipien des Informationsaustausches, zur Förderung der grenzüberschreitenden Kooperation zwischen Institutionen und Unternehmen des Medienbereiches und zur ungehinderten Auslandstätigkeit von Journalisten. Diese Prinzipien wurden, vor allem in den Jahren nach dem Zusammenbruch des Sowjetblocks, mehrfach erweitert und vertieft: Auf den Gipfeltreffen von Paris 1990, und der vorausgegangenen Konferenz über die menschliche Dimension entstand ein umfangreiches Gefüge von Normen und Standards, die im OSZE-Raum Richtschnur für die Gewährleistung des freien Informationszugangs der Bürger, der freien Tätigkeit unabhängiger Medien und der ungehinderten Arbeit der Journalisten sein sollten. Im Zuge der Umwandlung der KSZE in die OSZE auf dem Gipfel von Budapest 1994 wurde die Gültigkeit dieser Normen erneut bekräftigt. Es handelt sich um zwar völkerrechtlich nicht bindende, jedoch politisch und moralisch verpflichtende Standards, denen sich alle Teilnehmerstaaten aus freien Stücken verpflichtet haben und die damit zum Maßstab ihres Verhaltens auf dem Gebiet der Medienfreiheit geworden sind. Somit sind sie für demokratische Kräfte, die Zivilgesellschaften und auch andere Staaten Berufungsgrundlage für die Einforderung von Informationsfreiheit geworden. Die OSZE-Dokumente zur ?menschlichen Dimension?, wie wir heute sagen im Vergleich zum ?dritten Korb? früher, vor dem Fall der Mauer, sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil hier über den europäischen Raum hinaus auch Staaten wie Belarus und Usbekistan, also alle ehemaligen Sowjetrepubliken eingebunden sind. Ihre teilweise zu Sowjetzeiten noch kommunistischen Führer haben diese nach 1990 alle freiwillig unterzeichnet.
Auch für die Bundesregierung und die anderen westlichen Staaten ist dieses Normengefüge eine wichtige Grundlage dafür geworden, im Rahmen der OSZE auf die Einhaltung der Medienfreiheit in den Teilnehmerstaaten hinzuwirken. Regelmäßig greift sie in dem in der OSZE geführten permanenten politischen Dialog gemeinsam mit den europäischen Partnern und in Abstimmung mit den transatlantischen Verbündeten Verstöße auf und fordert die Einhaltung der entsprechenden OSZE-Verpflichtungen ein.
Um diese Aufgaben der OSZE zielgerichteter wahrnehmen zu können, wurde auf dem OSZE-Gipfel von Lissabon 1996 auf maßgebliche Initiative der Bundesregierung die Einrichtung der Institution des OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit beschlossen. Das Amt wurde zuerst durch den deutschen Publizisten und Politiker Freimut Duve ausgeübt, seit Anfang 2004 wird es durch den ehemaligen ungarischen Dissidenten Miklós Haraszti wahrgenommen.
Der OSZE-Medienbeauftragte hat im Rahmen des umfassenden Sicherheitsbegriffes der OSZE eine Frühwarnfunktion. Einschränkungen der Medienfreiheit deuten in der Regel auf den Beginn einer konfliktträchtigen politischen Entwicklung hin. Der Medienfreiheitsbeauftragte wird daher tätig, sobald er derartige Verletzungen relevanter OSZE-Prinzipien wahrnimmt. Bei Verdacht auf ernste Verstöße gegen OSZE-Standards nimmt er direkten Kontakt mit der politischen Führung des entsprechenden Teilnehmerstaats und anderen beteiligten Stellen, z.B. betroffenen Medien oder Medienorganisationen auf, beurteilt den Sachverhalt und bietet dem Teilnehmerstaat Hilfestellung bei der Lösung des Problems an. So sieht er sich immer wieder zum Handeln veranlasst, wenn
- einzelne Journalisten und Presseorgane, TV-oder Radiostationen dem Druck politischer Stellen oder mächtiger organisierter Interessen ausgesetzt sind,
- strukturelle Defizite bzw. widersprüchliche oder unklare Gesetze dazu führen, dass staatliche Stellen willkürlich die Pressefreiheit einschränken können. Hierzu kritisiert der Medienbeauftragte regelmäßig die extensive Verwendung des Tatbestandes der Verleumdung, der zum Vorwand zur Verhängung von Gefängnis-oder unverhältnismäßig hohen Geldstrafen gg. einzelne unliebsame Journalisten oder Medien genommen wird,
- die Medienkonzentration in privaten Händen zu einer Gefährdung der Medienfreiheit führen kann.
In den letzten Jahren ist es ein wichtiges Anliegen des Medienbeauftragten geworden, den immer zahlreicheren Versuchen zur Regulierung des Internets, welches in einigen Staaten die einzig relativ freie Informationsquelle ist, entgegenzutreten. Der Medienbeauftragte erstellt eine Übersicht zur Lage im OSZE-Raum und erarbeitet derzeit auf dieser Grundlage Empfehlungen, wie freier Informationszugang im Internet bei gleichzeitiger Blockierung krimineller oder rassistischer Inhalte gewährleistet werden kann. Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit des OSZE-Medienbeauftragten kontinuierlich durch die Finanzierung von Projekten.
An dieser Stelle sei noch einmal explizit auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam gemacht, dem sich auch Gesetzgeber und Gerichte der Staaten mit den besten Intentionen stellen müssen: Wo ist die Einschränkung der Pressefreiheit nicht nur legitim sondern notwendig?
Dazu drei Beispiele:
In Deutschland betrifft das z. B. die Auschwitzlüge und allgemein Volksverhetzung. Wo liegt die Grenze zwischen rassistischen Äußerungen, die uns nicht gefallen mögen, die aber unter das Gebot der Meinungs-und Pressefreiheit fallen und solchen, die eindeutig den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Deutschland ist übrigens in einem Ranking zur Pressefreiheit nach unten gestuft worden, weil wir auf Grund unserer Geschichte heute per Gesetz verbieten, Auschwitz und industriellen Massenmord an den Juden zu leugnen.
Aber kann es wirklich richtig sein, wenn wie vom iranischen Präsidenten, Konferenzen zur Leugnung des Holocaust einberufen werden? Ab wann sollte ein Staat die ?Freiheit des anderen? auf Äußerung seiner Meinung einschränken? Wie viel Hetze soll auch international erlaubt sein? Wenn z. B. eine terroristische Gruppe mit ideologischen Parolen die Auslöschung einer anderen Gruppierung fordert, hat das wenig mit Meinungsfreiheit, sondern wohl eher mit dem zitierten Straftatbestand der Volksverhetzung zu tun. Das allerdings nur über Gesetze regeln, scheint wenig aussichtsreich.
Ein zweites Problem kennen wir seit dem Caroline-Urteil, wo Deutschland vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof verloren hat, weil dieser den Schutz der Privatsphäre auch bei so genannten Prominenten höher wertete als die Pressefreiheit darüber zu berichten.
Das dritte Beispiel bezieht sich auf die aufgeregten Diskussionen im Zusammenhang mit dem Karikaturenstreit vor reichlich einem Jahr. Dieser beschäftigt uns immer noch, weil z. B. im Menschenrechtsrat in Genf zu diesem Thema die OIC und arabische Staaten immer wieder eine Resolution vorlegen, die eine Defamation des Islam, wie sie mit den genannten Karikaturen aus Sicht dieser Länder und Organisationen vorliegt, verbieten wollen. Auch das ist keine einfache Diskussion, doch glaube ich zutiefst, dass der Westen auch hier den eingangs erwähnten Kern seiner bürgerlichen Freiheits-und politischen Beteiligungsrechte, nämlich die Meinungs-und Pressefreiheit zwar sachlich und sensibel, aber sehr bestimmt und eindeutig in der Sache verteidigen muss.
Wem seine Wertegrundlagen noch etwas wert sind, der darf vor Konflikten nicht zurück schrecken. Wenn wir ernst genommen werden wollen, und das trifft auf die internationalen Beziehungen wie auf alle anderen zu, dann dürfen wir weder ängstlich wirken noch missverständlich reden!
Nach diesen grundsätzlichen Anmerkungen zum Thema, die manche vielleicht auch zu staatstragend empfunden haben mögen, möchte ich noch -wie vom Veranstalter gewünscht -auf einige Länder eingehen, wo der Grundpfeiler der Meinungs-und Pressefreiheit noch ziemlich wackelt oder gar nicht vorhanden sind, und die sich deshalb auch nicht wirklich wundern dürfen, wenn sie für uns keine und erst recht keine lupenreinen Demokratien darstellen.
Um diplomatische Verwicklungen zu vermeiden, gehe ich alphabetisch vor, wobei die Länge der einzelnen Kommentare keine vergleichende Wertung der Schwere der Einschränkungen ausdrücken soll:
Belarus
Meinungs-und Pressefreiheit sind in Belarus erheblichen Beschränkungen unterworfen. Angebliche Verleumdungen des Präsidenten oder anderer staatlicher Würdenträger werden durch administrativen und ökonomischen Druck, bisweilen auch strafrechtlich geahndet. Seit 1.1.2006 ist die ?Diskreditierung? des Staates durch ?wissentliche Verbreitung falscher Informationen? im Ausland bzw. im Gespräch mit Ausländern bzw. ausländischen Medien strafbar, auch wenn diese Strafnorm bislang offenbar noch nicht angewandt wurde. Die Opposition kommt im vom Staat monopolisierten Radio und Fernsehen sowie in den staatlichen Druckerzeugnissen praktisch nicht zu Wort, sondern wird diffamiert. Zwar existiert eine größtenteils auflagenschwache unabhängige bzw. nichtstaatliche Presse, die regelmäßig sehr kritisch über die politische Führung des Landes berichtet. Diese wird jedoch vielfältigem Druck (juristisch, administrativ, wirtschaftlich) ausgesetzt.
Dem gegenüber werden staatliche Zeitungen massiv gefördert und in staatlichen Organisationen und Betrieben verteilt. Der Zugang zum Internet ist nur über staatlich kontrollierte Provider möglich. Bisher gibt es (noch) keine gravierenderen Einschränkungen für Nutzer, allerdings mehren sich die Anzeichen dafür, dass staatliche Behörden Kontrollregelungen (Erfassung der Nutzer von Internetcafes) erwägen. Zudem erlaubt das Staatsmonopol die Beobachtung des gesamten e-mail-Verkehrs. Staatliche Radio-und Fernsehsender verbreiten in häufig sehr propagandistisch-demagogischer Weise den Standpunkt der Regierung und hetzen insbesondere gegen die neuen EU-Nachbarn Polen, Litauen und Lettland. Selbst Sendungen des staatl. Russischen Fernsehens, die über Sendeanlagen in Belarus weite Teile des Landes erreichen, werden immer wieder zensiert (durch Senderabschaltung oder durch Einblendung eigener Programme).
China
Die Medien sind in allen politisch wichtigen Fragen zentral und straff gelenkt. Sie dienen Partei und Staat unverändert als Propagandainstrument. Zwar wurden sie zunehmend kommerzialisiert, die Kontrolle über die Redaktionen besteht jedoch fort.
Dem gegenüber werden staatliche Zeitungen massiv gefördert und in staatlichen Organisationen und Betrieben verteilt. Der Zugang zum Internet ist nur über staatlich kontrollierte Provider möglich. Bisher gibt es (noch) keine gravierenderen Einschränkungen für Nutzer, allerdings mehren sich die Anzeichen dafür, dass staatliche Behörden Kontrollregelungen (Erfassung der Nutzer von Internetcafes) erwägen. Zudem erlaubt das Staatsmonopol die Beobachtung des gesamten e-mail-Verkehrs. Staatliche Radio-und Fernsehsender verbreiten in häufig sehr propagandistisch-demagogischer Weise den Standpunkt der Regierung und hetzen insbesondere gegen die neuen EU-Nachbarn Polen, Litauen und Lettland. Selbst Sendungen des staatl. Russischen Fernsehens, die über Sendeanlagen in Belarus weite Teile des Landes erreichen, werden immer wieder zensiert (durch Senderabschaltung oder durch Einblendung eigener Programme).
Trotz der beständigen Zunahme von Publikationen, gelingt es der chin. Regierung, die staatliche Medienkontrolle aufrecht zu erhalten und in einigen Bereichen sogar zu verstärken. Zwar wurden Ende 2006 neue Regularien erlassen, wonach -mit Blick auf die Olympischen Spiele 2008 ? ausländische Korrespondenten anläßlich dieses Ereignisses keine offizielle Genehmigung für Interviews einholen müssen, sondern eine Zustimmung des Interviewpartners genügen solle. Dies wird sich aber in der Praxis zeigen müssen. Kürzlich tauchte eine ?Verordnung? der Stadtregierung Pingdu, Provinz Shandong, auf, in der es hieß, dass alle Behörden aufgefordert seien, ?alles zu unternehmen, um den Einfluss negativer Berichterstattung auf ein Minimum zu reduzieren?. Es wurde darin ebenfalls angewiesen, sich zunächst an das Presse-Amt der Stadt zu wenden, bevor man die Zustimmung zu einem Interview gebe.
Internet, E-Mail und SMS verbuchen chinaweit ein rasantes Wachstum; die Zahl der Internet-Nutzer wird auf 110 Mio. geschätzt. Der Zugang zu missliebigen Internet-Adressen wird zeitweise blockiert. Unter dem Druck der chinesischen Behörden haben sich google und yahoo mit freiwilligen Sprachfiltern an die Zensur angepasst. Chatrooms werden mit Hilfe von Sprachfiltern und durch eine zahlenmäßig wohl gigantische Internetpolizei überwacht.
Kuba
Meinungs-und Pressefreiheit bestehen nicht. Alle kubanischen Medien sind staatlich gelenkt und dienen der Durchsetzung staatlicher Ziele und machen damit öffentliche Kritik unmöglich. Einzige Ausnahmen sind Publikationen der Katholischen Kirche. Seit 2005 ist die Repression gegen so genannte unabhängige Journalisten, die versuchen, unzensierte Informationen über das Internet oder über andere Weise zu verbreiten, besonders angestiegen. Die Internet-Recherche ist nur gegen Devisen in wenigen Internetcafés möglich, wobei die Auswahl der erreichbaren Seiten zensiert ist.
Unliebsame ausländische Webseiten (insb. aus den USA) werden blockiert. Mailverkehr ist über die staatliche Post durch Einrichtung einer Internetaddresse möglich. Einige ausländische Rundfunkprogramme werden gestört. Akkreditierte ausländische Journalisten, insbesondere der Nachrichtenorganisationen, unterliegen einem ständigen Druck, der von dem nur auf ein Jahr Dauer erteilten Visum/Arbeitserlaubnis ausgeht und zur Selbstzensur zwingen soll.
Myanmar (Burma)
In Myanmar besteht faktisch keine Meinungs-und Pressefreiheit. Myanmar hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht unterzeichnet. Funktionierende nationale Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte gibt es nicht. Es gibt mangels einer Verfassung zur Zeit keinen Grundrechtskatalog in Myanmar, keine Gewaltenteilung, keine rechtsstaatlichen Garantien und keine Unabhängigkeit der Gerichte. Auch der derzeit in Diskussion befindliche Verfassungsentwurf dürfte diese Gesamtsituation nicht fundamental verändern.
Die Meinungsäußerung wird vielfach beschränkt, etwa durch Überwachung von Telefongesprächen, der E-Mail-Kommunikation und des Briefverkehrs. Internet-und E-Mail-Anschlüsse gibt es erst seit 2002. Die Zulassung unterliegt jedoch einer umfassenden staatlichen Kontrolle. Außerdem werden zahlreiche Websites mit politischem Inhalt und webbasierte Mailprogramme gesperrt. Ebenso unterliegen sämtliche Zeitungen, Bücher, Filme, Kunstwerke etc. einer strengen staatlichen Zensur. Das internationale ?Committee to Protect Journalists? zählt Myanmar zu den zehn am stärksten von der Pressezensur betroffenen Ländern. Im Ranking der Pressefreiheit von ?Reporter ohne Grenzen? rangiert Myanmar auf Platz 165 von 167 (vor Kuba und Nordkorea).
Russland
In Russland ist eine Tendenz zu beobachten, die Medien stärker zur kontrollieren. Die Mehrheit der Bevölkerung empfindet dies jedoch nicht als Schaden. Meinungsumfragen ergeben zudem, dass sich die breite Öffentlichkeit nur bedingt für politische Inhalte interessiert, doch bleibt auch hier die Frage, ob diese Umfragen unter den Bedingen wirklich freier Medien zu den gleichen Ergebnissen kämen.
Denn alle drei landesweiten TV-Sender (Erster Kanal, TV "Rossija", NTW) sind staatlich bzw. stehen unter Kontrolle staatlicher Unternehmen (NTW gehört mehrheitlich Gazprom). Davon betroffen ist auch REN-TV, an dem RTL seit Juli 2005 zu 30 % beteiligt ist: Im September 2005 wurde die Hälfte des 70%igen Aktienpaketes, das die Severstal-Gruppe erst im Juli übernommen hatte, an das kremlnahe Unternehmen SurgutNefteGas (SNG) weiterverkauft. Die Sender vertreten konsequent eine staatstragende Linie. Offensichtliche Tabuthemen sind die persönliche Kritik an der Führung des Landes wie auch die kritische Darstellung der Lage in Tschetschenien. Es gibt allerdings auch in den nationalen Fernsehkanälen interessante Diskussionssendungen zu innenpolitischen Problemen wie Korruption in der Verwaltung oder die Einrichtung einer Machtvertikale gegenüber den Regionen durch den Kreml.
Meine Ausführungen sollen in keiner Weise die Pressefreiheit und die Gefährdung von systemkritischen Journalisten verharmlosen. Der unaufgeklärte Mord an Anna Politkowskaja am 07.10.06 spricht für alle Welt eine deutliche Sprache. Anna Politkowskaja wurde durch ihre Recherchen zu Tschetschenien international bekannt. Sie war prominente Berichterstatterin und Kommentatorin der zweimal wöchentlich erscheinenden ?Nowaja Gaseta?. Sie wurde mehrfach international ausgezeichnet, so erhielt sie u.a den Leipziger Medienpreis im April 2005. Viele Beobachter gehen von einem Auftragsmord im Zusammenhang mit ihrer Arbeit aus. Auf Politkowskaja und ihre Tochter sind seit Beginn des 2. Tschetschenienkrieges vor 7 Jahren immer wieder Anschläge verübt worden. So überlebte sie 2004 eine gezielte Vergiftung auf ihrem Flug nach Beslan, von wo sie über das Geiseldrama in einer Schule berichten wollte. Im ?Nord-Ost?-Geiseldrama in einem Moskauer Theater 2002 war sie Vermittlerin und übte anschließend scharfe Kritik an den Sicherheitskräften. Am 28.09.06 hat sie in ?Nowaja Gaseta? der russischen Führung vorgeworfen, die Tschetschenisierung des Konflikts führe zu einer Ausbreitung des Krieges auf die Nachbarrepubliken und letztendlich zu einem Bürgerkrieg.
Dennoch gibt es bis heute weiterhin Beispiele für kremlkritische Printmedien: ?Nowaja Gaseta?, ?Nowoje Wremja? und ?Ogonjok?. Die Printmedien bieten den Lesern insofern nach wie vor ein breites Meinungsspektrum, in dem auch bestimmte Themen und Sachverhalte von nationaler Bedeutung, welche die Öffentlichkeit emotional bewegen, prominent aufgegriffen und kontrovers diskutiert werden (Rekrutenmisshandlungen, Beslan, Xenophobie). Auch werden westliche Standpunkte und Interviews, die sich kritisch oder ablehnend mit Entwicklungen in Russland, gerade auch auf dem Gebiet der Pressfreiheit, auseinandersetzen, wiedergegeben.
Publikationsfreiheit besteht im Internet, das eine jährliche Wachstumsrate von ca. 20% aufweist und inzwischen ca. 11 Mio. Nutzer erreicht.
Venezuela
Die venezolanische Menschenrechts?NRO Provea stellte in ihrem jüngsten Bericht 188 Verletzungen der Meinungsfreiheit im Zeitraum 10/2005 ? 09/2006 fest, was einen Anstieg gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum von 6,67% darstellte. In ungefähr der Hälfte der Fälle handelte es sich um Drohungen und Einschüchterungen. Verantwortlich dafür zeichneten Provinzgouverneure, Bürgermeister, gesetzgebende Gremien (concejos legislativos), Minister, der Staatspräsident selbst sowie auch der Generalstaatsanwalt. 111 der 188 Verletzungen waren direkt dem Staat zuzuschreiben, in 45 weiteren erkennt Provea staatliche Schuld durch Unterlassen einer wirkungsvollen Garantie der Meinungsfreiheit. Mit einem Anteil von 18,92% ist die Justiz diejenige staatliche Institution, die für die größte Zahl von Verletzungen der Meinungsfreiheit verantwortlich zeichnet, gefolgt von den regionalen staatlichen Institutionen. Der hohe Anteil der Justiz belegt die Aufhebung der Unabhängigkeit und die politische Dienstbarmachung dieser staatlichen Gewalt.
Das 2004 in Kraft getretene ? und international stark kritisierte -Gesetz über ?soziale Verantwortung in Radio und Fernsehen? mit seinen unbestimmten Tatbestandvoraussetzungen wird unter politischen Gesichtspunkten gegen unliebsame Regierungskritiker angewandt. Im Jahre 2006 wurden 22 Fernseh-u. Radiosender nach diesem Gesetz sanktioniert.
Von der Steuer-und Zollbehörde Seniat wurden eine Reihe von Medien wegen angeblicher Formfehler temporär geschlossen; allein im Staat Bolívar betraf dies 7 Zeitungen und Rundfunkanstalten. Provea stellte zudem fest, dass ausschließlich unabhängige oder Oppositionsmedien betroffen waren.
Darüber hinaus kommt es immer häufiger zu Fällen der Vorzensur bzw. Zensur; dies wurde auch von Provea besonders hervorgehoben. Die Beobachtermission der EU, die die Präsidentschaftswahlen am 03.12.2006 beobachtete, stellte in ihrem Abschlußbericht sehr einseitige Berichterstattung der staatlichen wie der privaten Medien fest. Sie kritisierte den ?exzessiven? Propagandaeinsatz der staatlichen Institutionen zugunsten von Staatspräsident Chávez.
Vietnam
Die ? durchgängig staatlichen -Medien unterliegen einer umfassenden Kontrolle durch Partei und Regierung. Unliebsame Journalisten sind von Sanktionen bedroht. Veröffentlichungen müssen mit den grundlegenden Vorgaben der Partei im Einklang stehen. Im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Korruptionsfällen sind erste Ansätze eines investigativen Journalismus zu beobachten ? dies allerdings präzise gesteuert und kontrolliert durch die Behörden. Ausländische Medien sind nur begrenzt zugänglich und unterliegen der Zensur. In dem von Reporter ohne Grenzen geführten Index der Pressefreiheit nimmt Vietnam derzeit Rang 161 von 167 ein. Das Internet, dessen Verbreitung auch in Vietnam rasant zunimmt, bereitet der Führung erhebliche Kopfschmerzen: Einerseits propagiert sie den Ausbau der modernen Informationstechnologien, befürchtet aber andererseits zu Recht die Durchlöcherung ihres bisherigen Informationsmonopols. Sie versucht deshalb, unliebsame Internetseiten mit der Hilfe von ?firewalls? zu verbannen.
Zimbabwe
Aus aktuellem Anlass will ich noch ein Land nennen, wo es in den letzten Wochen zu massiven Menschenrechtsverletzungen kam und eine friedliche Gebetsveranstaltung von Oppositionspolitikern gewaltsam beendet wurde. Inzwischen haben sich sogar Nachbarstaaten wie Südafrika erstmals kritisch zu Staatspräsident Mugabe, einem alten Freund im Unabhängigkeitskampf, geäußert. In einem Hirtenbrief der Katholischen Bischofskonferenz "God hears the Cry of the Oppressed" wird ein deutliches Bild der Krise in Zimbabwe und ihrer Ursachen geschildert; besonders scharf geht der Hirtenbrief zu Gericht mit den Staatsorganen, die unbewaffnete Demonstranten zusammenschlagen und Häftlinge foltern. Die Krise in ZWE sei eine Krise von "governance" und "leadership", die Krise sei nicht nur eine politische und ökonomische, sondern in erster Linie eine geistig-moralische Krise. Trotz der Rhetorik einer ruhmreichen sozialistischen Revolution", die durch bewaffneten Kampf herbeigeführt wurde, hätten sich viele Ungerechtigkeiten der Kolonialzeit -wie repressive Gesetzgebung -erhalten und seien nicht abgeschafft worden. Schwarze Simbabwer kämpften immer noch für dieselben Freiheiten, für die sie auch im Befreiungskampf gekämpft hätten. Die Macht einer schmalen rhodesischen Elite sei durch eine ebenso schmale schwarze Elite übernommen worden, die das Land als politische Patronage 27 Jahre lang regiert habe. Der Brief weist auf die Kluft zwischen denen hin, die an diesen Privilegien auf jeden Fall fest halten wollten, und denen, die um die Früchte der Unabhängigkeit gebracht wurden. Ich beziehe mich hier auf den erwähnten Brief und Aussagen von Bischöfen, um zu verdeutlichen, welche Bedeutung oft die Kirche, auch gerade die gut organisierte Kirche hat: wenn sie schweigt oder wenn wenigstens sie wie im Fall Zimbabwe, wenn auch vielleicht für viele zu spät, aber doch deutlich redet.
Wenn ich hier abbreche, will ich damit keineswegs behaupten, dass in anderen Ländern keine Probleme mit der Meinungs-und Pressefreiheit gäbe. Die fehlenden Ausführungen zu Nordkorea, dem Land, das im Ranking der Pressefreiheit von ?Reporter ohne Grenzen? auf dem letzten Platz rangiert, nehmen Sie bitte als Beleg dafür.
Öffentlichkeit, wie sie dadurch hergestellt wird, dass Menschen ihre Meinung frei äußern und Journalisten ohne Angst ihrer Arbeit nachgehen können, schafft für Opfer von Menschenrechtsverletzungen einen anders kaum zu leistenden Schutz. Gerade auch deshalb sollten wir die hier Deutschland gewährte Freiheit für diejenigen nutzen, denen diese Freiheit in ihren Heimatländern verwehrt wird. Für die Bundesregierung will ich hier als Beauftragter für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe unmissverständlich klarstellen: Nicht das offene Wort im vertraulichen Gespräch, sondern das offene Wort auch in der Öffentlichkeit macht uns glaubwürdig und stark. Die Opfer von Meinungs-und Pressefreiheit erinnern uns selbst immer wieder, dass wir auch unsere eigenen Werte verteidigen, wenn wir sie anderen gegenüber mutig nicht übermütig, aber öffentlich anmahnen.

















