Gegen Zwangsehen und Ehrenmorde
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Foto: © IGFM |
Zum Thema "Menschenrechte im Vergleich Christentum und Islam" hatte die IGFM Gruppe in Karlsruhe unter der engagierten Leitung von Dr. Renate Seyrich zwei hochkarätige Referentinnen eingeladen.
"Wir sind eure Töchter, nicht eure Ehre"
Die Publizistin Serap Cileli, 1966 in der Türkei geboren, heute deutsche Staatsbürgerin, hat seit 1994 über 200 Frauen und Mädchen im Alter von 12 Jahren bis 54 Jahren betreut, die von Zwangsehe bedroht oder betroffen sind. Zu ihrer Klientel gehören auch einzelne türkische Jungen. Im Alter von 15 Jahren war sie selber zur Ehe gezwungen worden. Eindrucksvoll ist das in ihrer Biographie "Wir sind eure Töchter, nicht eure Ehre" belegt.
Parallelwelt mit eigenen Gesetzen
Frau Cileli skizzierte zu Beginn das Entstehen einer eigenen islamischen Welt in Deutschland mit über 3000 Moscheen, organisierten Pilgerfahrten nach Mekka und sich radikalen Gruppen zuwendenden Jugendlichen. Die religiöse Ausrichtung der Muslime in Deutschland und Europa nehme zu. Man könne Bücher mit Gebrauchsanleitungen zum Verprügeln der Frau erwerben. Die Ehre der Frau, besonders ihre Keuschheit, sei ein Schlüsselbegriff. Nach türkischer Vorstellung sei die Ehe eine Vereinbarung zwischen zwei Familien. Von Zwangsheirat betroffene Frauen in Deutschland werden dabei mit einem Mann in der Türkei verheiratet. Die Tötung einer für ehrlos befundenen Frau erfolgte nach einem Familienrat. Viele angebliche Selbstmorde seien Ehrenmorde. Frau Cileli sprach von etwa 5000 Ehrenmorden jährlich weltweit bei einer hohen Dunkelziffer. Es gebe eine Parallelwelt mit eigenen Gesetzen.
Mohammeds deutsche Töchter
Die Sozialwissenschaftlerin Frau Dr. Hiltrud Schröter ist Trägerin des Elisabeth-Selbert-Preises des Landes Hessen, IGFM Mitglied und Autorin von in Buchform erschienenen Studien wie "Mohammeds deutsche Töchter" und "Ahmadiyya-Bewegung des Islam". Sie hatte als Lehrerin zum Teil rein muslimische Klassen unterrichtet. Später hatte sie Arabisch gelernt und als Wissenschaftlerin an der Universität Frankfurt/Main den Alltag von Migrantinnen untersucht. Eine Spezialität von ihr ist der Vergleich von westlichen und islamischen Rechtsvorschriften über die Stellung der Frau. Sie legte unter anderem den Unterschied von islamischen Auffassungen gegenüber der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" vom 10. Dezember 1948 dar. So stehen die Menschenrechtserklärungen des "Islamrates für Europa" vom 19. September 1981 und die "Kairoer Erklärung über die Menschenrechte im Islam" vom 5. August 1990 unter dem Gesamtbezugspunkt der Scharia, des islamischen Rechtes.
Menschenrechte contra Männerrecht
Artikel 20 der Menschenrechtserklärung des Islamrates für Europa sagt aus: "Die Männer stehen über den Frauen" und Artikel 12 beschränkt Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit auf die Grenzen der Scharia. Nach der von allen Muslimen anerkannnten Hadith-Sammlung von Buckhari ann beispielsweise das Blut eines Moslems vergossen werden, der von seiner Religion abfällt. In der islamischen Lehre gibt es die Geschlechtsvormundschaft des Mannes und im Koran ist die Eheschließung eines Kindes erlaubt. 67 Prozent der Ehen in der Türkei seien arrangiert, so Frau Dr. Schröter. Die in der islamischen Welt dominierende Frauentauschlogik mit ihrer kulturtraditionellen Unterdrückung der Frau kontrastiert mit der Logik der Anerkennung der Frau als gleichberechtigte Person.
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