IGFM- Aktion: Erstickungsfolter in Zeitschriftenhülle


Gut besuchter Vortrag der IGFM, Foto: © Bernd Fotomeister
Gut besuchter Vortrag der IGFM, Foto: © Bernd Fotomeister
Gut besuchter Vortrag der IGFM, Foto: © Bernd Fotomeister


Obwohl Folter durch international bindende Verträge geächtet ist, lassen zahlreiche Regierungen weiterfoltern. Opfer sind Menschenrechtsaktivisten, Bürgerrechtler, Gewerkschafter, unabhängige Journalisten, politische Dissidenten oder auch Menschen, die nicht der Religion oder Ideologie der Regierung anhängen, z.B. christliche Konvertiten in vielen islamisch geprägten Ländern oder buddhistische Falun Gong Praktizierende in der Volksrepublik China.

Gefoltert wird auf unterschiedliche Weise. Eine der am weitesten verbreiteten Arten ist wohl das Foltern mit einer einfachen Plastiktüte. Sie wird dem Gefangenen so lange über den Kopf gestülpt, bis er bewusstlos wird oder zumindest kurz davor ist. Das Opfer gerät in Panik und kann dabei auch zu Tode kommen.

Die meisten Opfer haben niemanden, der sich für sie einsetzt. Ihre Leiden, ihre Angst und ihre Erniedrigung werden nicht zur Kenntnis genommen. Trotzdem ist und bleibt jede Form von Folter ein Verbrechen und eine schwere Verletzung der Menschenrechte. Um darauf aufmerksam zu machen, hat die IGFM ein (gestelltes) Foto von einer Erstickungsfolter in die Hülle der Zeitschrift Neon gelegt ,zusammen mit einem Anschreiben, das auf Folter aufmerksam macht. Bitte helfen auch Sie, der Folter ein Ende zu setzen! Vielen Dank für Ihre Hilfe.

So können Sie helfen
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Mehr Infos zum Thema Folter
[häufige Folter- und Misshandlungsmethoden in der VR China.]
[systematische Folter in der Volksrepublik China .]
[zur UN-Anti-Folter-Konvention .]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

© Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), deutsche Sektion e.V. Spendenkonto: 23 000 725, Taunussparkasse, BLZ 512 500 00

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