IGFM-Sektion Georgien: Haftbedingungen in der Rep. Georgien 2010
Zusammenfassung der Ergebnisse des Monitorings im Frühling 2010 durchgeführt mit Unterstützung der Menschenrechtskommission des Europarats
Prof. Dr. Avtandil Davitaia
IGFM-Sektion Georgien
April - Mai 2010
Die Haftbedingungen in Gefängnissen und Straflagern Georgiens dienen keinesfalls der Besserung der Insassen. Umgekehrt: Georgiens Verwahrungssystem verstößt gravierend gegen die internationalen Standardnormen. Viele Gefangene wenden sich an uns mit Klagen über Folter in der Haft, haben aber Angst, die Namen der Folterer zu nennen, weil sie dann die Verschlimmerung ihrer Lage befürchten. Die medizinische Versorgung ist katastrophal, was Ursache der hohen Sterblichkeit unter den Gefangenen ist. Rechte der Gefangenen werden einfach ignoriert.
Hygienische Zustände
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In einigen Haftanstalten Georgiens sind die hygienischen Zustände so schlimm, dass man zu Recht sagen muss, die Inhaftierten dort werden unter unmenschlichen Bedingungen gehalten. Das betrifft
- das Gefängnis Nr. 1 in Tiflis
- das Gefängnis Nr. 3 in Batumi
- das Gefängnis Nr. 4 in Zugdidi
- das Gefängnis Nr. 9 in Choni und
- das Gefängnis Nr. 7 in Ksani.
Von "Besserungsanstalten", die diesen Namen verdienen, kann in diesen Fällen keine Rede sein, denn die Haftbedingungen entziehen den Insassen jeglichen Ansatz menschlicher Würde. Beispielhaft dafür ist das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichthofs vom 20.10.2009 in der Sache "Gorgiladze gegen die Rep. Georgien" (n/no. 4313/04 (Sect. 2), in dem es über die Verletzung des Art. 3 "Verbot der Folter" der Europäschen Menschenrechtskonvention durch Georgien geht wegen der Verwahrung von Gorgiladze in einer überfüllten, unhygienischen Zelle ohne Luftzufuhr und Licht.
Besonders viele Beschwerden betreffen die Abteilungen allgemeinen und strengen Vollzugsregimes der Strafanstalt Nr. 7 in Ksani. Regelmäßig treffen Gruppenbeschwerden von dort einsitzenden Gefangenen über mangelnde medizinische Versorgung und entsetzliche hygienische Zustände. Die mit Spritzzement versehenen Wände der Zellen sind eisig kalt, schmutzig und so schroff, dass sie bei leisester Berührung eiternde Hautverletzungen hinterlassen; ein Schlafen auf einer an der Wand befestigten Pritsche ist praktisch unmöglich.
Die gleiche Situation herrscht in der Zentralbarracke. Die hygienischen Zustände in den Unterbringungsräumen sind katastrophal. Die allgemeinen Toiletten kommen einer Kloake gleich, verbreiten auf dem gesamten Territorium beißenden Gestank und sind ein gefährlicher Krankheitsherd für jeden, der sie betritt.
In der Haftanstalt Rustavi Nr. 2 sind die hygienischen Zustände in den Abteilungen I, II, III und IV so katastrophal, das allein schon die Unterbringung dort der Folter gleichkommt. Alle Abteilungen bedürfen einer umgehenden Instandsetzung. In vielen Zellen gibt es weder Wasser noch Licht, die kaputten Leitungen werden nicht repariert. Im Rustavi-Straflager Nr. 10 gibt es im Winter keine Heizung, der einzige Wärmespender der Gefangenen ist eine kleine Herdplatte.
Im Rustavi-Straflager für Minderjährige sind die Häftlinge in einer zerfallenen Baracke mit 7 Räumen für jeweils 25 ? 27 Personen untergebracht. Die dringend renovierungsbedürftigen Räume haben keine Belüftung. Das Straflager ist überbelegt, der dort einem inhaftierten Minderjährigen zugeteilter Platz ist immens klein und steht im krassen Widerspruch zum georgischen Gesetz über die Unterbringung von Gefangenen.
Die Haftanstalt für Tuberkulosekranke in Rustavi besteht aus drei voneinander isolierten Gebäuden mit insgesamt 78 Krankenzimmern. Die hygienischen Zustände dort sind katastrophal, wegen fehlender Heizung werden sie mit Hilfe elektrischer Herdplatten beheizt. Die gesamte Anlage ist dringend renovierungsbedürftig.
In der Rustavi-Haftanstalt Nr. 6 sind die hygienischen Zustände ebenfalls katastrophal, die Zellen sind aus Beton und eisig kalt, die Wände feucht, der Putz ist abgebröckelt, es ist dunkel, weil entweder die Stromleitung nicht funktioniert oder die verbrannten Birnen nicht ausgetauscht werden.
Die sanitären Einrichtungen in den Frauenstraflagern sind katastrophal, frauenspezifische Bedürfnisse werden praktisch ignoriert (Zugdidi-Straflager Nr. 4), im Rustavi-Frauenstraflager Nr. 1 hat das zum Tot einer Inhaftierten geführt. Gleiche schlimme Situation herrscht in den Straflagern für Minderjährige - Batumi Nr. 3, Kutaisi Nr. 2 und Zugdidi Nr. 4. In einem dieser Straflager sind Frauen gemeinsam mit minderjährigen Straftätern untergebracht.
Überbelegung
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Überbelegte Zellen sind Alltag in Georgiens Haftanstalten. Bild: interpressnews.org |
Das größte Problem ist die katastrophale Überbelegung der Zellen in den Gefängnissen des Landes, so dass die Gefangenen in Schichten schlafen müssen.
Laut dem georgischen Gesetz über die Unterbringung von Gefangenen, Punkt 33, kommen auf jeden Inhaftierten 2 qm. Dies widerspricht der europäischen Norm, die 4 qm pro Gefangenen vorsieht.
Wegen der Überbelegung und des daraus folgenden extremen Platzmangels ist die Situation in den Gefängnissen Georgiens mitunter entsetzlich. Viele Häftlinge haben kein eigenes Bett, was eine grobe Verletzung ihrer Rechte ist. Einige Beispiele:
- im Tbilisi-Gefängnis Nr. 1, das für 750 Gefangene ausgelegt ist, befinden sich 1209. (Stand: 09.12.2009)
- im Tbilisi-Straflager Nr. 8 mit den Zonen allgemeinen und strengen Vollzugsregimes, die für insgesamt 2500 Gefangene vorgesehen sind, befinden sich 2905 Häftlinge. (Stand: 14.11.2009)
- im Zugdidi-Gefängnis Nr. 4, das auf 305 Gefangene ausgelegt ist, befinden sich 578. (Stand: 16.11.2009)
- im Tbilisi-Straflager Nr. 10 mit den Zonen für allgemeinen und strengen Vollzugsregimes, die für insgesamt 370 Gefangene vorgesehen sind, befinden sich 388 Häftlinge. (Stand: 26.11.2009)
- im Tbilisi-Straflager Nr. 2 mit den Zonen für allgemeinen und strengen Vollzugsregimes, die für insgesamt 2744 Gefangene vorgesehen sind, befinden sich 3082 Häftlinge. (Stand: 04.12.2009)
- im Tbilisi-Gefängnis Nr. 8, das für 3672 Gefangene ausgelegt ist, befinden sich 3790. (Stand: 15.12.2009)
- In der Gefängnis-Abteilung für Tuberkulosekranke mit einer Aufnahmekapazität von 540 Patienten befinden sich 733. (Stand: 25.12.2009)
- im Ksani-Straflager Nr. 7 mit den Zonen für allgemeinen und strengen Vollzugsregimes, die für insgesamt 1600 Gefangene vorgesehen sind, befinden sich 2731 Häftlinge. (Stand: 25.12.2009)
In Untersuchungsgefängnissen, wie z.B. Batumi-Gefängnis Nr. 3, wo Neuzugänge vor der Zuteilung in die Zellen erst in Quarantäne genommen werden, ist der Quarantäne-Raum für 6 Personen vorgesehen und entsprechend mit 6 Betten bestückt. Zum Zeitpunkt des Monitorings befanden sich dort aber 22 Personen.
Die katastrophale Überbelegung der Haftanstalten Georgiens ist die direkte Folge der von der Regierung ausgerufenen pauschalen "Null-Tolleranz-Politik" gegenüber Rechtsversößen egal welcher Art ohne Berücksichtigung, ob sie eine Gefährdung der Gesellschaft darstellen oder unbedeutend sind.
Das Problem der Überbelegung in den Haftanstalten darf auch nicht darauf reduziert werden, ob ein Gefangener eine Schlafpritsche hat oder nicht. Mit der Überbelegung sind auch solche Probleme eng verknüpft, wie menschenwürdige Verwahrungsbedingungen, schulischer Unterricht für minderjährige Gefangene und vieles mehr.
Gewalttätigkeiten unter den Gefangenen oder seitens der Gefängnismitarbeiter werden nicht dokumentiert oder äußerst formell behandelt. Verletzungen werden nicht statistisch erfasst. Die Menschenrechtskonvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe wird auf gröbste Weise verletzt. Die Eintragungen im Melderegister werden so verfasst, dass sie nicht aussagen darüber, wer wo und warum schwer verletzt wurde und welche Folgen die Verletzungen für den Betroffenen hatten. 2009 gab es mehrere Selbstmordversuche und Suizide unter den Gefangenen, in den ersten vier Monaten 2010 gab es bereits zwei Selbstmorde.
Kontakt zur Außenwelt
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Zugdidi-Gefängnis Nr. 4, Hochsicherheitsgefängnis strengen Vollzugsregimes. Bild: dop.gov.ge |
Das Recht der Gefangenen auf Kontakt zu Angehörigen (wie schriftlich so auch telefonisch) ist immens eingeschränkt oder fehlt ganz. Bei einem zuvor von der Haftanstaltsleitung genehmigten Besuch eines Angehörigen darf es zwischen ihm und dem Gefangenen zu keiner körperlichen Berührung kommen. Für solche Besuche gibt es extra dafür eingerichtete Räume, in denen die Gefangene mit ihren Angehörigen durch eine Glaswand getrennt per Telefon kommunizieren dürfen.
- im Zugdidi-Gefängnis Nr. 4 - ein Raum
- im Rustavi-Straflager Nr. 2 - 12 Räume
- im Rustavi-Straflager Nr. 6 - 13 Räume
Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarats empfahl der Regierung Georgiens das Besuchsrecht in den Haftanstalten zu überprüfen und mehr Freiheit für die Begegnung der Gefangenen mit ihren Angehörigen ohne Glasbarrieren einzuräumen. Georgien, obwohl Mitglied des Europarats und Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention, hat dieser Empfehlung bisher nicht entsprochen.
In vielen Gefängnissen bleiben sogar die dort inhaftierten Minderjährigen und Frauen nach wie vor beim Besuch ihrer Angehörigen durch die verglaste Trennwand von ihnen getrennt. Aus Gesprächen mit den Gefangenen geht hervor, dass sie die für Angehörigenbesuche sehr kurz bemessene Zeit als eins der wichtigsten Probleme in der Haft ansehen.
Medizinische Versorgung in den Haftanstalten
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Die medizinische Versorgung in Georgiens Haftanstalten Georgiens ist katastrophal. Bild: rferl.org |
Die medizinische Versorgung in den Haftanstalten Georgiens ist katastrophal. Angaben über die Höhe der Summe, die von der Regierung für Medikamente pro Gefangenen im Monat vorsieht (umgerechnet in US Dollar):
- Tbilisi-Gefängnis Nr. 1 - 1,26 $
- Tbilisi-Straflager Nr. 3 - 0,71 $
- Tbilisi-Straflager Nr. 8 - 1,20 $
- Tbilisi-Straflager Nr. 10 - 0,95 $
- Rustavi-Gefängnis Nr. 1 - 1,75 $
- Rustavi Haftanstalt Nr. 2 - 1,24 $
- Rustavi Haftanstalt Nr. 6 - 1,50 $
- Kutaisi Haftanstalt Nr. 2 - 1,52 $
- Batumi Haftanstalt Nr. 3 - 1,00 $
- Zugdidi Haftanstalt Nr. 4 - 0,70 $
- Haftanstalt für Frauen Nr. 5 - 1,24 $
- Ksani Haftanstalt Nr. 7 - 0,94 $
- Geguthi Haftanstalt Nr. 8 - 0,60 $
- Choni Haftanstalt Nr. 9 - 1,31 $
- Avchala Haftanstalt - 1,45 $
Wie ersichtlich, kommt das Rustavi-Gefängnis Nr. 1 auf den Bestwert von immerhin ca. 1,75 $, die Geguthi Haftanstalt Nr. 8 dagegen auf nur 0,60 $. Im Durchschnitt ist in den Haftanstalten Georgiens nur ca. 1,00 $ monatlich für Medikamente pro Gefangenen vorgesehen.
Deswegen bekommen kranke Häftlinge von den Gefängnisärzten entweder gar keine Medikamente zugeteilt, wenn doch, dann irgendwelche von den allerbilligsten, die kaum Besserung bringen. Erkrankte Gefangene sind daher darauf angewiesen, Medikamente aus der Freiheit zu bekommen, d.h. von Angehörigen besorgte. Selbst wenn die Familie das notwendige Medikament besorgt hat, heißt es noch nicht, dass es den Erkrankten erreicht, da die Entgegennahme und Weiterleitung von Medikamenten durch die Gefängnisadministration oft schier unmöglich gemacht wird.
40 bis 60 % der Gefängnisinsassen leiden an Hepatitis, die meisten an Hepatitis C, der Rest an Hepatitis B und es gibt Fälle von Hepatitis B+C.
Todesrate
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Nadim Zezchladse verstarb infolge der Folter im Tifliser Gefängnis im Februar 2010. Bild: humanrights.ge |
Gefangene, die an psychischen Störungen leiden, werden kaum beachtet. 2009 waren in der psychiatrischen Gefängnisabteilung 132 solcher Häftlinge gemeldet, einer von ihnen beging Selbstmord. Keine Behandlung erfahren inhaftierte Alkoholiker und Rauschgiftsüchtige.
Entsprechend hoch ist die Todesrate unter den Inhaftierten. 2006 bis 2009 verstarben 370 Personen in den Haftanstalten Georgiens, davon 22.85% im Gefängniskrankenhaus, 28.58% in Straflagern, 48.75% in Zivilkrankenhäusern mit einem Gefangenentrakt. Das durchschnittliche Alter betrug 46 Jahre.
Todesursache:
1. Erkrankung der Luftwege - 20.01% (29)
2. Tuberkulose - 15.86% (23)
3. Erkrankung der Herzkranzgefäße - 11.74% (17)
4. Infekte - 10.34% (15)
5. Trauma infolge Gewaltanwendung - 8.27% (12)
6. Erkrankung des Magen-Darm-Trakts - 8.27% (12)
7. verschieden Erkrankungen - 6.89% (10)
8. Blasen-Harnweg-Entzündung - 6.2 % (9)
9. Neurologische Krankheiten - 5.54% (8)
10. Bösartige Tumore (Krebs) - 4.12% (6)
11. Erkrankung des endokrinen Systems - 2.75% (4)
Todesrate: Statistische Angaben
























