IGFM-Tagesseminar: 20 Jahre Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam - im Kontrast zur UN-Menschenrechtserklärung von 1948
Am 5. August 1990 verkündeten 45 Außenminister im Namen der Organisation der Islamischen Konferenz die ?Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam?, betonen darin die hohe Wertschätzung der Menschenrechte, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Scharia ?die einzige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jeden einzelnen Artikels dieser Erklärung? sei. Nach der ?Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam? vom 19.9.1981 durch den ?Islamrat für Europa? ist die Kairoer Erklärung das zweite große multinationale Menschenrechtsdokument der islamischen Welt. Welche Bedeutung hat diese Erklärung heute? Wen betrifft diese Erklärung? Ist sie völkerrechtlich bindend? Hat die Tatsache vieler Gefangener aus religiös-politischen Gründen in islamischen Staaten vielleicht ihre Begründung in dem Konflikt zwischen dem universellen und dem islamischen Verständnis von Menschenrechten. Was können wir tun, wir können wir dem universellen Verständnis Geltung verschaffen? ? Im Seminar versuchen wir nach zwei grundsätzlichen Erläuterungen in Arbeitskreisen Antworten zu finden.
Termin: Samstag, 11. September 2010
Beginn: 11:00 Uhr
Ort: Theologische Hochschule Sankt. Georgen, Offenbacher Landstraße 224, 60599 Frankfurt-Oberrad, Hochschulgebäude, Hörsaal II.
(Pforte Tel.: 069 ? 6061-0 auch samstags erreichbar)
Anmeldung erwünscht bis zum 9. September 2010
Tel.: 069-420-108-0, Fax: 069-420 108-33, e-mail: religion@igfm.de
Zur Deckung der Kosten erheben wir einen Tagungsbeitrag von 20 Euro
Auszüge aus der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam:
Die Mitglieder der Organisation der Islamischen Konferenz betonen die kulturelle und historische Rolle der islamischen Umma, die von Gott als die beste Nation geschaffen wurde und die der Menschheit eine universale und wohlausgewogene Zivilisation gebracht hat, in der zwischen dem Leben hier auf Erden und dem im Jenseits Harmonie besteht und in der Wissen mit Glauben einhergeht; und sie betonen die Rolle, die diese Umma bei der Führung der durch Konkurrenzstreben und Ideologien verwirrten Menschheit und bei der Lösung der ständigen Probleme dieser materialistischen Zivilisation übernehmen sollte;
sie möchten ihren Beitrag zu dem Bemühen der Menschheit leisten, die Menschenrechte zu sichern, den Menschen vor Ausbeutung und Verfolgung zu schützen und seine Freiheit und sein Recht auf ein würdiges Leben in Einklang mit der islamischen Scharia zu bestätigen;
sie sind überzeugt, dass die Menschheit, die einen hohen Stand in der materialistischen Wissenschaft erreicht hat, immer noch und auch in Zukunft dringend des Glaubens bedarf, um ihre Zivilisation zu stützen, und dass sie eine Motivationskraft braucht, um ihre Rechte zu schützen;
sie glauben, dass die grundlegenden Rechte und Freiheiten im Islam ein integraler Bestandteil der islamischen Religion sind und dass grundsätzlich niemand das Recht hat, sie ganz oder teilweise aufzuheben, sie zu verletzen oder zu missachten, denn sie sind verbindliche Gebote Gottes, die in Gottes offenbarter Schrift enthalten und durch Seinen letzten Propheten überbracht worden sind, um die vorherigen göttlichen Botschaften zu vollenden. Ihre Einhaltung ist deshalb ein Akt der Verehrung Gottes und ihre Mißachtung oder Verletzung eine schreckliche Sünde, und deshalb ist jeder Mensch individuell dafür verantwortlich, sie einzuhalten - und die Umma trägt die Verantwortung für die Gemeinschaft. (Präambel der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam)
Artikel 1:
a) Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind und alle von Adam abstammen. Alle Menschen sind gleich an Würde, Pflichten und Verantwortung; und das ohne Ansehen von Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Religion, politischer Einstellung, sozialem Status oder anderen Gründen. Der wahrhafte Glaube ist die Garantie für das Erlangen solcher Würde auf dem Pfad zur menschlichen Vollkommenheit. ?
Artikel 2:
a) Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben wird jedem Menschen garantiert. Es ist die Pflicht des einzelnen, der Gesellschaft und der Staaten, dieses Recht vor Verletzung zu schützen, und es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt. ?
d) Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert. Jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht zu schützen, und es ist verboten, dieses Recht zu verletzen, außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt. ?
Artikel 10:
Der Islam ist die Religion der reinen Wesensart. Es ist verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren. ?
Artikel 22:
a) Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. ?
Artikel 24:
Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung genannt wurden, unterstehen der islamischen Scharia.
Artikel 25:
Die islamische Scharia ist die einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.
Programm:
11.00 Uhr: Begrüßung
11.10 Uhr:Veränderungen in der islamischen Welt nach dem 11. September 2001
Einführung Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender
11.30 Uhr: Die Kairoer Menschenrechtserklärung des Islam im Kontrast zur UN-Menschenrechtserklärung von 1948
Carsten Polanz, Islamwissenschaftler, Dozent am Martin-Bucer-Seminar in Bonn
Anschließend: Diskussion
12.30 Uhr: Mittagessen in der Hochschulmensa
Möglichkeit zur Entspannung im Park und Besuch der Bibliothek
13.30 Uhr: Ist eine Annäherung des Islam und seiner Menschenrechtserklärungen an die Moderne möglich?
Carsten Polanz, Islamwissenschaftler, Dozent am Martin-Bucer-Seminar in Bonn
Anschließend: Diskussion
14.30 Uhr: Kaffeepause
14.45 Uhr: Was können Menschenrechtsgruppen konkret für die Menschenrechte in der islamischen Welt tun?
Arbeitsgruppe I: praktische Fallarbeit
Arbeitsgruppe II: Grundsatz- und Lobbyarbeit
15.15 Uhr: Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen
15.45 Uhr: Resumee durch die Tagesleitung
ca.16.00 Uhr: Ende des Seminars
So finden Sie den Tagungsort:
Die Theologische Hochschule Sankt Georgen liegt im Frankfurter Ortsteil Oberrad. Sie ist erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
vom Hauptbahnhof mit der Straßenbahn Linie16 vom Bahnhofvorplatz (Richtung Offenbach) bis zur Haltestelle Balduinstraße (Fahrzeit ca. 19 Minuten);
von der Innenstadt aus mit den S-Bahnen S 1, S 2, S 8 und S 9 bis Station Mühlberg, dort umsteigen in Straßenbahn Linien 15 oder 16 (Richtung Offenbach) Haltestelle Balduinstraße;
vom Südbahnhof mit den Straßenbahn Linien 15 oder 16 (Richtung Offenbach) bis Haltestelle Balduinstraße (Fahrtzeit 8 Minuten);
mit dem PKW nutzen Sie bitte ein Navigationsgerät oder rufen Sie uns wegen einer detaillierten Anfahrtsskizze an (069-420 108-0).













