Interventionsstellen


Was sind Interventionsstellen?

Interventionsstellen sind Schutzeinrichtungen für Menschen, die Opfer von Gewalt sind oder denen Gewalt droht. Opfer häuslicher Gewalt können Frauen aller Altersgruppen, aus allen sozialen Schichten, Deutsche und Migrantinnen werden. Formen der Gewalt können unter anderem sein: physische und psychische Gewalt, sexualisierte Gewalt, ökonomische und soziale Gewalt und Stalking.

Interventionsstellen sind vor allem für Opfer häuslicher Gewalt gegründet worden. Welcher Personengruppen sie im einzelnen Hilfe anbieten, ist von Stelle zu Stelle verschieden, da die Interventionsstellen regional unterschiedlich organisiert sind. Ist sie etwa an ein Frauenhaus oder eine andere Einrichtung zum Schutz von Frauen gekoppelt, so wendet sie sich meist auch nur an von Gewalt bedrohte Mädchen und Frauen sowie deren Kinder. Einige Interventionsstellen bieten aber auch Hilfe für Jungen und junge Männer an. Interventionsstellen können Einrichtungen von Vereinen sein, aber auch von staatlichen oder kirchlichen Organisationen.

Wie wird geholfen?

Die Interventionsstellen werden meist durch die Polizei über Einsätze bei häuslicher Gewalt informiert und nehmen zeitnah mit dem Opfer Kontakt auf. Die Interventionsstellen stehen den Opfern dabei beratend und helfend nach einer Gewaltsituation zur Seite. Die Mitarbeiterinnen informieren über rechtliche Möglichkeiten, aber auch über einen möglichen Anspruch auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und über Fragen zum Sorgerecht. Die Mitarbeiterinnen versuchen mögliche Lösungen aufzuzeigen. Dazu kann auch die Weiterleitung der Opfer an andere Einrichtungen zählen, z.B. Frauenhäuser. Auf diese Weise soll möglichst vielen Frauen ermöglicht werden, einen Weg aus einer Gewaltbeziehung zu finden. Die Beratung durch Interventionsstellen ist kostenfrei.

 

[mehr Infos zu Frauen- und Mädchenhäusern] 


Unmittelbarer Schutz

Sowohl das Polizeigesetz als auch das Gewaltschutzgesetz helfen, unmittelbare Gefahr abzuwenden. Das Polizeigesetz ermöglicht den vor Ort anwesenden Beamten den Gewalttäter aus der Wohnung zu verweisen und darüber hinaus ein Rückkehrverbot für einen bestimmten Zeitraum auszusprechen. Das Gewaltschutzgesetz schafft zum einen eine klare Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen eines Zivilgerichts bei Körperverletzungen, Nötigung oder Freiheitsberaubung. Außerdem bietet es die Möglichkeit, dass ein Gewaltopfer einen Anspruch auf die alleinige Nutzung einer gemeinsamen Wohnung haben kann.

Auch wenn Polizei und Interventionsstellen eng zusammenarbeiten, bleiben die Inhalte der Beratung mit dem Gewaltopfer trotzdem vertraulich. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Opfers werden Informationen gegebenenfalls an die Polizei weitergeleitet.

 

[zum Gewaltschutzgesetz ...]


Wie finde ich eine Interventionsstelle?

Eine Sammlung mit Adressen in verschiedenen Bundesländern, in Österreich und der Schweiz ist bei der Berliner Interventionszentrale zu finden. Die Liste ist umfangreich, aber nicht vollständig.

 

[http://big-interventionszentrale.de/adressen/interventionsstellen.htm]


Sie können eine Interventionsstelle in Ihrer Nähe immer auch über einen Anruf bei einer Polizeidienststelle, bei den allgemeinen sozialen Diensten Ihrer Stadt oder unter der Telefonnummer eines Frauenhauses in Ihrer Stadt erfragen. Falls Sie die Telefonnummer der allgemeinen sozialen Dienste in Ihrer Stadt nicht im Telefonbuch oder im Internet finden, dann rufen Sie einfach bei der Stadtverwaltung an und lassen sich weiter verbinden.

 

[Frauenhaus in Ihrer Nähe finden]


Im Notfall

Besteht akute Gefahr, dann rufen Sie die Notrufnummer der Polizei an: 110

 

Weitere Stellen, die nicht unter dem obigen Link aufgeführt sind:

Interventionsstellen Thüringen [http://www.thueringen.de/de/gb/themen/netzwerke/intervention/content.html ...]

Interventionsstellen Köln [http://www.stadt-koeln.de/2/frauen/gegen-gewalt/beratung/00404/ ...]

 

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