Iran: Bahai - Verfolgung einer Minderheit
Hintergrund
Die Bahai (auch Bahá'í geschrieben) sind mit schätzungsweise 150.000 - 350.000 Angehörigen die größte nichtmuslimische religiöse Minderheit im Iran. Die iranische Regierung und konservative muslimische Geistliche sprechen den Bahai das Existenzrecht ab. Die Religion der Bahai entstand im 19. Jahrhundert auf dem Gebiet des heutigen Iran. Sie versteht sich als Offenbarungsreligion, die frühere Religionen, einschließlich des Islam, anerkennen. Nach klassischer islamischer Rechtsauffassung werden die Bahai als häretische Gruppe abgelehnt. In der Islamischen Republik Iran sind sie Opfer systematischer Diskriminierung und Verfolgung. Die Bahai lehnen Gewalt und die Sharia (das islamische Recht) ab, ebenso die Polygamie. Die Frauen der Bahai haben die gleichen Rechte wie die Männer.
Mit der islamischen Revolution 1979 verschlechterte sich für viele religiöse Minderheiten die Lebenssituation. Die Bahai waren schon zuvor diskriminiert und zum Teil verfolgt worden. Ihre Verfolgung in der Islamischen Republik war und ist allerdings noch systematischer als zuvor. Vor der Revolution existierten im Iran ca. 600 Geistige Bahai-Räte, die sich um die Belange der Gemeinden kümmerten. Diese wurden verboten und zerschlagen. Seit 1980 wird jungen Bahai der Zugang zu staatlichen und privaten Hochschulen und Universitäten verwehrt. Seit März 1981 wird die Mitgliedschaft in einem Bahai-Verwaltungsgremium oder einer Bahai-Gemeinde als Kapitalverbrechen verfolgt. Am 29.8.1983 wurden alle Bahai-Verwaltungsgremien offiziell verboten. Anstelle des gewählten sogenannten "Nationalen Geistigen Rates" der Bahai, dessen Angehörige zum Teil hingerichtet wurden, bildete sich inoffiziell eine landesweite Koordinierungsguppe, mit deren Mitgliedern iranische Behörden jahrelang in Kontakt standen.
Verhaftung des Bahai-Führungsgremiums
Die sieben Mitglieder des informellen Führungsgremiums waren zunächst alle im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftiert, wurden aber zwischenzeitlich getrennt. Die Männer befinden sich im Gohardasht-Gefängnis (auch "Rajai Shahr" genannt) in Karaj nordwestlich von Teheran. Die beiden Frauen befinden sich weiter im Evin Gefängnis. Sechs von ihnen wurden am 14. Mai 2008 in ihren Häusern in Teheran verhaftet, die Geschäftsführerin bereits am 5. März 2008 in Mashhad. Eine offizielle Anklage lag Monate lang nicht vor.
Die Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi, die zunächst die Verteidigung übernahm, bekam keinerlei Einsicht in die Akten und der Zugang zu ihren Mandanten wurde ihr verweigert. Wegen des noch stärker werdenden Drucks auf sie nach den gefälschten Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni 2009, kehrte sie nach einer Auslandsreise nicht in den Iran zurück. Die Verteidigung wird in Teheran von drei ihrer Kollegen wahrgenommen: Mahnaz Parakand, Hadi Elsmaielzadeh und Abdolfattah Soltani.
Die halbamtliche iranische Nachrichtenagentur ISNA meldete am 12. Februar 2009, dass die Angeklagten einem Revolutionsgericht überstellt würden. Die Anklage lautete angeblich auf "Spionage für Israel", "Beleidigung religiöser Gefühle" und "Propaganda gegen die Islamische Republik". Einige Wochen später kam ein weiterer Punkt hinzu: "Verderben stiften auf Erden", ein Delikt, das nach dem im Iran geltenden islamischen Recht mit dem Tod bestraft werden kann. Vertreter der Bahai weisen die Anschuldigung als frei erfunden zurück. Der für den 18.10.2009 angesetzte Prozesstermin wurde zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben.
Am 12. Januar 2010 war schließlich der Prozess in einer kurzen Sitzung eröffnet worden. Regierungsnahen Medien zufolge lautete die Anklage gegen die Sieben am ersten Verhandlungstag auf "Spionage", "Propaganda gegen die islamische Ordnung", "Aufbau einer illegalen Organisation", "Zusammenarbeit mit Israel", "Versenden geheimer Unterlagen ins Ausland", "Handlungen gegen die nationale Sicherheit" und "Stiften des Verderbens auf Erden".
Bei einer weiteren kurzen Anhörung am 7. Februar 2010 waren hauptsächlich Verfahrensfragen geklärt worden. Später wurde den Rechtsanwälten mitgeteilt, dass der Prozess, der am 10. April fortgesetzt werden sollte; vertagt wird.
Am 14. Juni fand schließlich eine nicht-öffentliche Verhandlung statt. Die Behörden informierten erst am 8. August 2010 die Anwälte der Verteidigung, dass das siebenköpfige informelle Führungsgremium der Bahai-Gemeinde zu jeweils 20 Jahren Haft verurteilt sei, machten aber keine Angaben zu den Einzelheiten des Urteils. Im Berufungsverfahren reduzierte das Gericht die Haftstrafen auf 10 Jahre im Gohardasht-Gefängnis in Karaj; die Untersuchungshaft wurde jedoch nicht angerechnet. Beide Urteile und die Urteilsbegründungen wurden bisher nicht veröffentlicht; die Anwälte der Verteidigung durften das Urteil nur wenige Minuten einsehen.
Ende Januar bzw. Anfang Februar 2011 wurden zudem die Haftbedingungen für die Führungsmitglieder durch Verlegung in die Abteilung 4 bzw. in die Sektion 200 des wegen grausamer Folter berüchtigten Gohardasht-Gefängnisses drastisch verschärft. Nach neuesten Angaben wurde den Inhaftierten nun mündlich von der Gefängnisverwaltung mitgeteilt, dass ihre ursprüngliche 20jährige Haftstrafe wieder in Kraft gesetzt wurde. Die Reduzierung auf eine zehnjährige Haftstrafe wurde auf Betreiben des Generalstaatsanwaltes rückgängig gemacht.
Friedensnobelpreisträgerin Dr. Shirin Ebadi zu diesem Fall
Dr. Shirin Ebadi ist die Friedensnobelpreisträgerin des Jahres 2003 und gilt als die bekannteste Menschenrechtlerin des Iran. Bis sie nach den gefälschten Präsidentenwahlen vom 12. Juni 2009 nicht mehr in den Iran zurückkehren konnte, war sie als Anwältin aktiv an der Verteidigung der Führungsgruppe der iranischen Bahai beteiligt. Am 29. Oktober 2009 sagte sie gegenüber der IGFM:
"Es gibt im Iran relativ viele Baha'i, etwa 300.000 Menschen. Leider entbehren sie seit der Revolution alle ihre zivilrechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Rechte. Sie dürfen nicht einmal studieren. Sie dürfen keine staatliche Anstellung bekommen und vor ungefähr zwei Jahren sind sieben Leiter der Baha'i Religion im Iran verhaftet worden. Meine Kolleginnen und Kollegen haben ihre Verteidigung übernommen. Eineinhalb Jahre lang hat man uns die Akteneinsicht verweigert. Sie haben nicht zugelassen, dass wir unsere Mandanten im Gefängnis aufsuchen durften. Die Staatsanwaltschaft hatte immer den Vorwand, ihre Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Vor ungefähr fünf Monaten ist uns endlich Akteneinsicht ermöglicht worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Anschuldigung erhoben, dass diese Sieben für die USA und Israel spioniert haben. Sie wissen, dass das Zentrum der Baha'i in Haifa liegt. Der Grund dafür ist, dass der Prophet dieser Religion vor 170 Jahren, als das Gebiet zum Osmanischen Reich gehörte, dort verstorben ist. Außerdem wurden sie beschuldigt, sie hätten Geld nach Israel geschickt und seien nach Israel gereist. Die Baha'i meinten zu Recht, dass es einen Staat Israel noch gar nicht gab, als ihr Prophet dort lebte und starb. Sie hätten Geld für ihr religiöses Zentrum überwiesen, das hätte mit dem Staat Israel doch nichts zu tun.
Ich habe bei einer Begegnung dem Staatsanwalt gesagt, dass ein Spion doch in der Regel Geld erhält und nicht Geld zahlt. Wo in der Welt gibt es das denn, dass jemand spioniert und dann auch noch Geld dafür bezahlt. In einem rechtsstaatlichen Verfahren würden diese Menschen sofort frei kommen."
Nach der Bekanntgabe des Urteils am 8. August 2010 sagte die Friedensnobelpreisträgerin, deren Defenders of Human Rights Center die Bahái verteidigte, sie sei über die Haftstrafen "fassungslos". In einem Fernsehinterview, das am 8. August von dem persisch-sprachigen Dienst der BBC ausgestrahlt wurde, erläuterte sie: "Ich habe ihre Akte Seite für Seite gelesen und keinen einzigen Beweis für die Anklage gefunden. Ich habe auch kein anderes Dokument gefunden, das die Vorwürfe des Anklägers rechtfertigten." Das Urteil sei eindeutig politisch. Sie werde dagegen Einspruch einlegen und die Freilassung der Häftlinge fordern.
[zum Appellvorschlag ...]
[Unterschriftenliste im pdf- Format, 61 kB ...]
[mehr Informationen zur Menschenrechtslage im Iran ...]
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