Iran: Todesstrafe für Pastor Youcef Nadarkhani


Sollte die Todesstrafe ausgeführt werden, wäre Pastor Youcef Nadarkhani seit Jahren der erste Konvertit, welcher allein aufgrund seines christlichen Glaubens hingerichtet würde.
Sollte die Todesstrafe ausgeführt werden, wäre Pastor Youcef Nadarkhani seit Jahren der erste Konvertit, welcher allein aufgrund seines christlichen Glaubens hingerichtet würde.
Youcef Nadarkhani ist mit Fatemeh Pasandideh verheiratet; sie haben zwei Kinder Daniel (*2003) und Yoel (*2005).
Youcef Nadarkhani ist mit Fatemeh Pasandideh verheiratet; sie haben zwei Kinder Daniel (*2003) und Yoel (*2005).

Zur Person

Youcef Nadarkhani wurde im Jahre 1977 geboren. Er lebt in Rasht, der Hauptstadt der iranischen Provinz Gilan im Norden des Irans am Kaspischen Meer. Er ist mit Fatemeh  Pasandideh verheiratet (auch "Passandideh" umschrieben); sie haben zwei Kinder Daniel (*2003) und Yoel (*2005). Im Alter von 19 Jahren konvertierte Nadarkhani vom Islam zum Christentum. Bereits seit 2001 ist er Pastor in einem Netzwerk von Hauskirchen, zu der auch die Freikirche "Church of Iran" gehört, einer der größten Hauskirchen im Iran. Zudem war er bis zu seiner Verhaftung Gemeindeleiter einer 400 Mitglieder großen Gemeinde.

Verhaftung und "Prozess"

Bereits im Dezember 2006 wurde Nadarkhani verhaftet. Anschuldigungspunkte waren: Apostasie (Abfall vom islamischen Glauben; ein Straftatbestand, der nach dem islamischen Recht im Iran mit dem Tode bestraft werden kann) und Evangelisation, also Verbreitung nichtislamischer Glaubenslehren. Nach zwei Wochen wurde er jedoch ohne Verurteilung freigelassen. Im Jahre 2009 verabschiedete das iranische Parlament ein Gesetz, das eine noch stärkere Förderung und Entwicklung des muslimischen Glaubens im Schulunterricht vorsieht. Dieses Gesetz gilt für alle Schulkinder, auch die christlicher Eltern. Da Nadarkhanis Söhne in den örtlichen Schulen ebenfalls von diesem Unterricht betroffen waren, machte Nadarkhani von seinem - durch vom Iran anerkanntes, bindendes - Völkervertragsrecht auf Religionsfreiheit Gebrauch, protestierte gegen diesen Beschluss und stellte somit das staatliche Monopol der Kindererziehung in Frage. Eine Vorladung der Geheimpolizei vor das Revolutionsgericht in Rasht am 12. Oktober 2009 war das Resultat. Dort wurde er verhaftet. Anfangs warf man ihm den Tatbestand "Protest" vor, welcher später in Apostasie und Evangelisation geändert wurde. Seitdem sitzt er im Gefängnis der Geheimpolizei in Lakan, das 11 km südlich seiner Heimatstadt Rasht liegt.

Den ersten Monat im Gefängnis sowie einige Monate vor und nach seinem "Prozess" musste Nadarkhani in Einzelhaft verbringen. Durch eine Vielzahl an Maßnahmen versuchte man ihn wieder zum "richtigen" Glauben zurückzubringen. Unter anderem versuchte man ihn zur Einnahme von Medikamenten zu zwingen, um ihn als krank und nichtzurechnungsfähig erklären zu können. Im Zuge einer Verurteilungs- und Einschüchterungswelle wurde auch Nadarkhanis prominenter Anwalt Mohammad Ali Dadkhah Anfang Juli 2011 zu Peitschenhieben, 9 Jahren Haft und 10-jährigem Berufsverbot als Dozent und Anwalt sowie einer Geldstrafe verurteilt.

Druck auf die Familie

Anfangs durfte Youcef Nadarkhani regelmäßig Besuch von seinem Anwalt, von seiner Familie und seinen Freunden empfangen. Besuche seines Anwalts wurden später nur noch begrenzt gestattet. Um weiteren Druck auf Nadarkhani zu erzeugen, wurde am 18. Juni 2010 seine Frau Fatemeh  Pasandideh inhaftiert. Man brachte sie ebenfalls ins Gefängnis nach Lakan. Die zwei Kinder des Ehepaares blieben bei Verwandten. Die iranischen Behörden drohten, den Eltern das Erziehungsrecht zu entziehen und ihre Kinder einer muslimischen Familie zuzuführen. Seine Frau Pasandideh wurde ohne rechtlichen Beistand vor Gericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Erst nach der Verurteilung hatte sie die Möglichkeit, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Über das Berufungsverfahren wurde am 11. Oktober 2010 entschieden: Frau Pasandideh wurde nach viermonatiger Haft aus dem Gefängnis entlassen. Trotz des enormen Drucks konnten die Behörden Pastor Nadarkhani nicht dazu zwingen, dem Christentum abzuschwören.

Das Todesurteil

Am 21. und 22. September 2010 fand das Gerichtsverfahren gegen Youcef Nadarkhani statt. Am 22. September erließ das Gericht auf Basis der 2006 erhobenen Anklagepunkte das Todesurteil. Einen schriftlichen Bescheid erhielt er zunächst nicht. Nun wurde er innerhalb des Gefängnisses in die Sektion für politische Gefangene verlegt und durfte weder Besuch von seiner Familie noch von seinem Anwalt erhalten. Am 13. November 2010 erhielt er von der ersten Kammer des Revolutionsgerichts schließlich das schriftliche Urteil. Er wurde wegen Apostasie und Evangelisation zur Hinrichtung durch den Strang verurteilt. Das iranische Recht räumt eine 20-tägige Einspruchsfrist ein, in welcher Nadarkhanis Anwalt beim höchsten Revisionsgericht des Irans Berufung einlegte. Jedoch blieb dies ohne Erfolg. Am 28. Juni 2011 bestätigte die dritte Kammer des Obersten Gerichtshofs in Qom die Todesstrafe. Gerüchte über interne Unstimmigkeiten zur Urteilsfindung unter den Richtern konnten nicht bestätigt werden. Der einzige Weg, dieses Urteil außer Kraft zu setzen, wäre die Lossagung von seinem Glauben. Sollte die Todesstrafe ausgeführt werden, wäre Pastor Youcef Nadarkhani seit Jahren der erste Konvertit, welcher offiziell  aufgrund seines christlichen Glaubens hingerichtet würde.


Entwicklungen seit Anfang Oktober 2011

Die IGFM weist darauf hin, dass die iranische Justiz und staatliche Medien verstärkt auf die internationale Aufmerksamkeit reagieren. Das Oberste Gericht leitete den Fall Anfang Oktober 2011 zur Begutachtung an Irans oberste Autorität, den "Führer" Ayatollah Ali Khamenei, weiter. Nachdem weltweit zahlreiche ranghohe Politiker die iranische Führung wegen des Todesurteils kritisierten und tausende Bürger an Appellen und Protestaktionen teilnahmen, verwies das Oberste Gericht das Verfahren wegen "unvollständiger Ermittlungen" am 12. Oktober zurück an die Erstinstanz.

Gleichzeitig verschärften staatliche iranische Medien den Tonfall, sowohl gegen den zum Tode verurteilten Pastor Nadarkhani als auch gegen den "Westen". In den farsisprachigen Beiträgen war davon die Rede, der Pastor habe ein "Haus des Verderbens" geleitet. Außerdem sei er ein "Zionist und Eindringling". Auf der englischsprachigen Homepage des staatlichen Senders PressTV wurden die Begriffe mit "Bordell" und "Vergewaltiger" übersetzt und verbreitet. Seit Anfang Oktober 2011 wurden die neuen Vorwürfe immer vielfältiger: Der Pastor sei ein "Einbrecher", "Erpresser", er habe angeblich ein langes Vorstrafenregister, sei gar kein echter Pastor und führe eine "Antiiranische Kampagne". Außerdem sei es der "Westen", der die Religionsfreiheit einschränke, seine Bürger unterdrücke und in dem noch nicht einmal eine "Spur" von Gerechtigkeit zu finden sei.

Absurdität der völlig neuen Vorwürfe

In allen bisherigen Ermittlungen und im schriftlich vorliegenden Todesurteil wurden dem Pastor ausschließlich sein Abfall vom Islam und seine Pastorentätigkeit vorgeworfen. Die völlig neuen Anschuldigungen sind nach Überzeugung der IGFM frei erfunden und passen in die Strategie des Regimes, Minderheiten und politisch Verfolgte zu kriminalisieren. Vermutlich trug die internationale Aufmerksamkeit dazu bei, dass das Oberste Gericht sich weigert, seine Entscheidung an Nadarkhanis Verteidiger schriftlich auszuhändigen.

In Haft ohne neues Urteil

Am 20. Dezember 2011 wurde eine Anweisung des Justizminister Ayatollah Sadegh Larijani an das Gericht in Rasht bekannt, wonach die dortigen Richter angewiesen wurden, mit der Urteilssprechung mindestens ein Jahr zu warten. Pastor Nadarkhani solle aber weiterhin im Gefängnis gehalten werden. Berichten zu folge, solle Pastor Nadarkhani in dieser Zeit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Rückkehr zum Islam bewegt werden.

Dramatische Entwicklung im Februar 2012

Der Iran scheint sich von der internationalen Welle der Empörung nicht beeindrucken zu lassen. Auch von ihm ratifizierte völkerrechtlich bindende Abkommen lassen ihn kalt: Glaubwürdige Quellen berichten von der imminenten Hinrichtung des Pastors. Das Zentralgefängnis in Rasht wurde angewiesen die Exekution vorzubereiten. Sollte das Todesurteil tatsächlich vollstreckt werden, wäre dies nicht nur die erste Hinrichtung mit der offiziellen Begründung "Abfall vom Islam" sondern auch ein Schritt in das dunkle Mittelalter. Bisher wurden im Iran immer wieder Menschen hingerichtet, auch ohne Hinrichtungsbefehl und ohne dass die Familie verständigt wäre. Auch der Familie von Pastor Youcef Nadarkhani wurde ein solcher nicht übergeben.

 

 

[zur Unterschriftenliste im pdf- Format, 41kB ...]
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[mehr Informationen zur Menschenrechtslage im Iran ...]
[Wie schreibe ich einen Appell? ...]

 

[Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zu Youcef Nadarkhani pdf-Datei, 273kB ...]
[Brief von Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, an die IGFM pdf-Datei, 9kB ...]
[Iran - recent cases of human rights violations - European Parliament resolution of 17 November 20lt on Iran - recent cases of human rights violations pdf-Datei, 723MB ...]

 

  

IGFM: Aktualität durch Onlinepetitionen - machen Sie mit! Helfen Sie Pastor Youcef Nadarkhani


Neben den herkömmlichen Unterschriftslisten setzt die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) nun auch Onlinepetitionen ein. Pastor Youcef Nadarkhani ist der erste Fall, für welchen Sie nun online Ihre Unterstützung ausdrücken und eine Lösung fordern können. Diese Onlinepetition wird mindestens sechs Monate laufen, dann werden die digital gesammelten Unterschriften den Abgeordneten des Deutschen Bundestages übergeben. Die Forderung ist die gleiche wie bei herkömmlichen Appelllisten: Sofortige und bedingungslose Freiheit für Youcef Nadarkhani - Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht.

Diese Petition ist ein Beitrag den Druck auf unsere Abgeordneten zu erhöhen, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen - und auf die iranischen Politiker für die sofortige und bedingungslose Freilassung von Nadarkhani einzuwirken - und sie an ihre völkerrechtlich bindenden Verpflichtungen zu erinnern.

Schließen Sie sich uns an - und handeln Sie jetzt. Mit ein paar Klicks zu Ihrem Beitrag!

http://openpetition.de/petition/online/freiheit-fuer-iranischen-pastor-youcef-nadarkhani

 

© Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), deutsche Sektion e.V. Spendenkonto: 23 000 725, Taunussparkasse, BLZ 512 500 00

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