Iran: Pfarrer droht Todesstrafe wegen Taufen
Wilson Issavi, der Pastor der assyrischen evangelischen Kirche von Kermanshah (West Iran), ist am 2. Februar 2010 in Isfahan festgenommen worden. Die Behörden verweigerten mehrere Wochen jeden Kontakt zu ihm, ebenso Angaben zu seinem Haftort oder den Gründen für seine Verhaftung. Pastor Issavi wurde festgenommen, als er einen Freund in Isfahan besuchte. Beamte des iranischen Geheimdienstes drangen am 2. Februar 2010 in dessen Wohnung ein, verhafteten den Pastor sowie den Gastgeber, dessen Ehefrau und eine weitere Besucherin. Außerdem nahmen sie ohne Angabe von Gründen und ohne Quittung persönliches Eigentum des Ehepaares in größerem Umfang mit. Einen Haft- oder Durchsuchungsbefehl legten sie nicht vor. Nach Angaben eines Beamten wurde Pastor Issavi in Isfahan gefangen gehalten. Issavi ist in der Haft gefoltert worden und in sehr schlechtem Gesundheitszustand. Ihm wird vorgeworfen, Muslime bekehrt und getauft zu haben.
Am 28. März 2010 ist Issavi nach internationalen Protesten gegen Kaution auf freien Fuß gekommen. Das Verfahren gegen Issavi ist aber nicht aufgehoben worden. Auf "Mission" für eine andere Religion als den Islam steht die Todesstrafe. Außerdem sind mehrfach politische Gefangene nach ihrer Freilassung von "Unbekannten" getötet worden.
Kirche ohne Angabe von Gründen geschlossen
Issavi ist seit vielen Jahren Pastor der assyrischen evangelischen Kirche im westiranischen Kermanshah. Die Behörden hatten die Sanierung des renovierungsbedürftigen historischen Kirchengebäudes verboten. Bereits einen Monat vor seiner Verhaftung, am 2. Januar 2010, waren Beamte in Zivil in Issavis Wohnung eingedrungen, hatten die Kirche geschlossen und versiegelt und angeordnet, dass sie nicht wiedereröffnet werden dürfe. Es handelte sich bis dahin um die einzige noch geöffnete Kirche in der Region. Auch in diesem Fall zeigten die Beamten weder einen Durchsuchungsbefehl, noch quittierten sie das mitgenommene persönliche Eigentum des Pastors. Issavi hatte in den Jahren seiner Arbeit genauestens darauf geachtet, alle gesetzlichen Auflagen und auch alle ungeschriebenen Regeln für Christen im Iran genauestens zu erfüllen, um Repressalien gegen seine Gemeinde und auch gegen sich selbst zu vermeiden.
Hintergrund: Religiöse Minderheiten drangsaliert
Von den rund 70 Millionen Einwohnern des Iran gehören heute noch ca. 100-250.000 den traditionellen christlichen Minderheiten an. Davon sind schätzungsweise 10.000 bis 20.000 Personen Assyrer. Die Zahl ehemaliger Muslime, die vom Islam zu Christentum übergetreten sind und sich in Untergrundgemeinden oder Hauskreisen treffen, ist unbekannt, wird aber ebenfalls auf mehrere Tausend geschätzt. Seit der islamischen Revolution im Jahr 1979 bis heute wurden und werden zum Christentum übergetretene ehemalige Muslime ohne Angabe von Gründen verhaftet, ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, misshandelt und gefoltert. Viele ehemalige Muslime (Apostaten) wurden und werden von Angehörigen staatlicher Organisationen, wie den Basij und den "Wächtern der Islamischen Revolution" (Pasdaran), eingeschüchtert, angegriffen und misshandelt, mehrere gelten nach ihrer Verhaftung als "verschwunden".
Die diskriminierenden Gesetze und die Rechtspraxis in der Islamischen Republik Iran verstoßen in mehrfacher Hinsicht gegen internationale Rechtsstandards. Der Iran hat unter anderem den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, einen völkerrechtlich bindenden Vertrag, der mit der Ratifikation auch zu iranischem Recht geworden ist. Dazu gehören das Verbot der Folter (Artikel 5), die Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 7), der Schutz vor willkürlicher Festnahme und Haft (Artikel 9), das Recht auf ein öffentliches Verfahren (Artikel 10), die Unschuldsvermutung (Artikel 11), Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Artikel 18), das Recht auf Meinungsfreiheit (Artikel 19) und das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Artikel 20).
[zum Internationalen Pakt über bürgerliche und zivile Rechte ...]
Religionslosigkeit und fast alle Religionen de facto verboten
In der Islamischen Republik Iran werden neben dem Islam nur Christen, Juden und Zoroastrier als Religionsgemeinschaften offiziell anerkannt, wenn auch mit stark eingeschränkten Rechten in verschiedenen Rechtsbereichen. Dazu gehört eine Reihe von Einschränkungen bei der Religionsausübung. So wurden in den vergangenen Jahren mehrere Kirchen geschlossen oder in der Ausübung der Gottesdienste stark eingeschränkt.
Alle anderen Religionen, auch die übrigen Weltreligionen, sowie Religionslosigkeit sind de facto verboten. Besonders verfolgt wird die mit rund 150-300.000 Mitgliedern größte nichtmuslimische Minderheit des Iran, die Bahai, die praktisch rechtlos ist. Selbst die islamische Minderheit der Sunniten darf in Teheran keine Moschee eröffnen.
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