Iran: Sakine Mohammadi Ashtiani droht die Steinigung oder andere Hinrichtung


Die Iranerin Sakine Mohammadi Ashtiani wurde in der iranischen Provinz Ost-Aserbaidschan im September 2006 wegen angeblichem Ehebruch und Beihilfe zum Mord an ihrem Ehemann angeklagt und trotz fehlender Beweise schließlich zum Tode durch Steinigung verurteilt.
Die Iranerin Sakine Mohammadi Ashtiani wurde in der iranischen Provinz Ost-Aserbaidschan im September 2006 wegen angeblichem Ehebruch und Beihilfe zum Mord an ihrem Ehemann angeklagt und trotz fehlender Beweise schließlich zum Tode durch Steinigung verurteilt.

Zusammenfassung

Die Iranerin Sakine Mohammadi Ashtiani wurde in der iranischen Provinz Ost-Aserbaidschan im September 2006 wegen des Vorwurfs des Ehebruchs und wegen Beihilfe zum Mord an ihrem Ehemann angeklagt und trotz fehlender Beweise schließlich zum Tode durch Steinigung verurteilt.

Für eine angebliche, unerlaubte Beziehung war sie bereits im Mai 2006 zu einer Strafe von 99 Peitschenhieben verurteilt worden, die bereits vollstreckt wurden. Seit Juni 2010 gibt es eine internationale Kampagne für die Rettung von Mohammadi Ashtiani, die zur Folge hatte, dass die Steinigung zumindest vorläufig nicht vollstreckt wurde. Im September 2010 gab der Anwalt von Mohammadi Ashtiani bekannt, dass das Urteil gegen sie noch einmal überprüft werde und sie möglicherweise nicht gesteinigt, sondern auf andere Weise hingerichtet werden soll. Sie ist im Gefängnis der nordwestiranischen Stadt Tabriz inhaftiert. Die Informationslage zum Fall von Frau Mohammadi Ashtiani ist schwierig, da die iranischen Behörden gegenwärtig den Zugang zu ihr unterbinden und den Kontakt zu informierten Personen stark erschweren. Die Prozesse entsprachen in keiner Weise internationalen rechtlichen Mindeststandards.

Zur Person

Sakine Mohammadi Ashtiani wurde 1967 in der iranischen Provinz Ost-Aserbaidschan geboren. Sie ist Mutter eines Sohnes, Sajad Ghaderzadeh, und einer Tochter Saideh Ghaderzadeh. Mohammadi Ashtianis Sohn war im August 2010 22, ihre Tochter 17 Jahre alt. Sie befinden sich weiterhin im Iran. Sakine Mohammadi Ashtiani spricht kaum Persisch, sondern ihre Muttersprache Azari. Ihr ehemaliger Anwalt Mohammed Mostafaei, der inzwischen nach Norwegen geflohen ist, berichtete, dass ihre Ehe ein "stilles Martyrium" war. Wie eine Sklavin habe der Ehemann Sakine Mohammadi Ashtiani behandelt, so Mostafaei weiter. Das iranische Familienrecht basiert auf klassischem islamischem Recht. Ehemänner haben danach das "Recht" ihre Ehefrauen zu züchtigen und zum sexuellen Gehorsam zu zwingen. Für Frauen ist es fast unmöglich, sich von ihren Ehemännern scheiden zu lassen.

Verhaftung und Prozesse 2006/2007

Sakine Mohammadi Ashtiani ist seit Mai 2006 im Gefängnis der nordwestiranischen Stadt Tabriz in Ost-Aserbaidschan inhaftiert. Sie war am 15. Mai 2006 von der Abteilung 101 des Strafgerichtshofs des Bezirks Osku in der iranischen Provinz Ost-Aserbaidschan für schuldig befunden worden, eine "unerlaubte Beziehung" zu zwei Männern zu unterhalten. Sie soll von Sittenwächtern bei einem Treffen mit den beiden Männern gemeinsam angetroffen worden sein. Allein die Anwesenheit der verheirateten Frau mit nicht nahe verwandten Männern gilt muslimischen Hardlinern als anstößig. Von einer darüber hinaus verfänglichen Situation ist nichts bekannt.

Einer der beiden Männer - nach widersprüchlichen Quellen möglicherweise ein Cousin ihres Ehemannes - soll angeblich ihr Liebhaber gewesen sein, der andere nur ein zufällig Anwesender. Ihr angeblicher Liebhaber erhielt eine Strafe von 40 Peitschenhieben, der andere Mann 20 Peitschenhiebe [3]. Das Strafmaß für Sakine Mohammadi Ashtiani wurde auf 99 Peitschenhiebe festgesetzt und bereits vollstreckt. Grundlage war Art. 101 des unten genannten Gesetzes.

Hintergrund: Auspeitschungen im islamischen Recht

Das islamische Recht sieht für eine Reihe von Delikten unmenschliche und erniedrigende Strafen vor. Mehrere dieser Delikte sind nach internationalen Rechtsstandards in keiner Weise Strafbestände. Zur Erläuterung sei dazu an dieser Stelle ein Passus aus dem iranischen Strafrecht zitiert:

II. Gesetz über die islamischen Strafen (ta'zirat) vom 18. Mordad 1362/ 9. August 1983, Vierter Teil:
Straftaten gegen das Schamgefühl, die allgemeine Sittlichkeit und die Familienpflichten

Art. 101 - Verhalten sich ein Mann und eine Frau, die nicht miteinander verheiratet sind - abgesehen von unerlaubtem Geschlechtsverkehr - unzüchtig, wie z.B. durch Küsse oder Umarmungen, so werden sie zu neunundneunzig Peitschenhieben verurteilt. Wird die Tat mit Gewalt begangen, so wird nur der Zwangausübende zu einer ta'zir-Strafe verurteilt.

Art. 102 - Wer vor den Augen der Öffentlichkeit an allgemein zugänglichen Orten eine verbotene Handlung begeht, wird außer mit der Strafe für diese Handlung zu höchstens vierundsiebzig Peitschenhieben verurteilt. Begeht er eine Tat, die an sich nicht strafbar ist, aber gegen das allgemeine Schamgefühl verstößt, wird er nur zu höchstens vierundsiebzig Peitschenhieben verurteilt.
Erläuterung: Frauen, die sich ohne die religionsgesetzlich vorgeschriebene Kleidung auf öffentlichen Straßen und Plätzen zeigen, werden zu einer ta'zir-Strafe von höchstens vierundsiebzig Peitschenhieben verurteilt.


[weitere Auszüge aus dem iranischen Strafrecht finden Sie hier ...]


Verurteilung wegen "Ehebruch"

Nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 2005 und nach der Verurteilung wegen einer angeblichen, unerlaubten Beziehung, wurde der Fall erneut aufgerollt. Nach Ansicht der Anklage soll ihr angeblicher Liebhaber ihren Mann umgebracht und Mohammadi Ashtiani ihm dabei geholfen haben. Während dieses Prozesses zog Sakine Mohammadi Ashtiani das Geständnis zurück, das sie während der Verhöre vor Beginn des Verfahrens abgelegt hatte. Sie gab an, zu dem Geständnis gezwungen worden zu sein und bestritt, Ehebruch begangen zu habe. Die Abteilung 6 des Strafgerichtshofs der Provinz Ost-Aserbaidschan verurteilte schließlich im September 2006 den Angeklagten wegen des Mordes zu 10 Jahren Haft. Nach der Zahlung eines "Blutgeldes" an die Familie des ermordeten Ehemannes wurde er freigelassen. Die Familie des getöteten Ehemannes hatte sowohl dem verurteilten Mann als auch Frau Sakine Mohammadi Ashtiani vergeben. Nach iranischem Recht entfällt dadurch eine mögliche Hinrichtung wegen Mordes.

Frau Mohammadi Ashtiani wurde des Ehebruchs für schuldig befunden, nicht aber der Beihilfe zum Mord. Ehebruch liegt nach islamischem Recht nur dann vor, wenn es tatsächlich zum Geschlechtsverkehr gekommen ist. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes hadd-Delikt. Die Strafe für das Vergehen steht dabei nicht im Ermessen des Richters, sondern ist "von Gott" festgelegt. Wird eine verheiratete Person des Ehebruchs für schuldig befunden ist daher die Strafe nach islamischem Recht zwingend die besonders grausame und langsame Hinrichtung durch Steinigung.

Zwei der fünf Richter erklärten sie für unschuldig. Sie wiesen darauf hin, dass sie bereits ausgepeitscht worden sei, und fügten hinzu, dass in dem Verfahren gegen Sakine Mohammadi der nötige Nachweis über den Ehebruch nicht erbracht worden sei. Die drei anderen Richter einschließlich des Vorsitzenden erklärten sie für schuldig, und zwar auf Grundlage der "Erkenntnisse des Richters". Dabei handelt es sich um eine Bestimmung im schiitisch-islamischen Strafrecht, der zufolge Richter nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie eine angeklagte Person für schuldig befinden, selbst wenn für einen Schuldspruch keine eindeutigen und zwingenden Beweise vorliegen. Laut iranischem Strafgesetz muss der außereheliche Geschlechtsverkehr von vier männlichen, muslimischen Augenzeugen beobachtet worden sein [Gesetz über die islamischen Strafen vom 08.05.1370/30.07.1991, Zweites Buch, hadd-Strafen, Erstes Kapitel, Zweiter Abschnitt, Art. 74]. In der Praxis führt diese Regelung des islamischen Rechtes dazu, dass Vergewaltigungsopfer ihre Peiniger praktisch niemals belangen können.

Da drei der fünf Richter Sakine Mohammadi Ashtiani des Ehebruchs für schuldig erklärt hatten, wurde sie zum Tod durch Steinigung verurteilt. [Grundlage für das Steinigungsurteil war das Gesetz über die islamischen Strafen vom 08.05.1370 (entspricht dem 30.07.1991), Zweites Buch, hadd-Strafen, Erstes Kapitel, Dritter Abschnitt, Art. 83.] Dieses Urteil wurde am 27. Mai 2007 vom iranischen Obersten Gerichtshof bestätigt. Frau Mohammadi Ashtiani hat in den letzten Jahren zweimal ihre Begnadigung beantragt. Beide Male wurden die Anträge von der Begnadigungs-Kommission Ost-Aserbaidschans abgelehnt.

[Den Wortlaut der betreffenden Artikel finden Sie hier ...]


Internationale Proteste

Im Juni 2010 trat der Sohn von Frau Mohammadi Ashtiani mit dem Fall seiner Mutter an die Öffentlichkeit. Der Fall erregte daraufhin weltweit Aufsehen. Als Reaktion auf die in den folgenden Monaten weltweit durchgeführten Protestaktionen gegen das Steinigungsurteil gegen Frau Mohammadi Ashtiani gab die iranische Botschaft in London am 8. Juli 2010 bekannt, dass Sakine Mohammadi Ashtiani nicht durch Steinigung hingerichtet würde. Unerwähnt blieb allerdings, auf welche andere Weise die Hinrichtung der Frau erfolgen solle. Am 10. Juli 2010 teilte die staatliche Menschenrechtsbehörde mit, dass sie den Fall Ashtiani erneut überprüfen werde, bekräftigte aber gleichzeitig, dass die Hinrichtungsform der Steinigung nach iranischem Recht legitim sei.

Die Oberste Justizautorität der Provinz Ost-Aserbaidschan, Malek Ezhder Sharifi, hingegen gab an, dass das Steinigungsurteil weiterhin anhängig sei und jederzeit durch Beschluss von Ayatollah Sadeq Larijani, dem iranischen Justizchef, vollstreckt werden könne. Weiterhin verwies Malek Ezhder Sharifi darauf, dass Sakine Mohammadi Ashtiani wegen des Mordes an ihrem Ehemann bereits zum Tode verurteilt worden war. Dies wurde von ihrem Anwalt, Javid Hutan Kian, bestritten. Ihr Anwalt wies außerdem darauf hin, dass die Familie des Toten auch ihr vergeben habe. Wäre sie wegen Mordes zum Tode verurteilt, würde nach iranischem Recht keine Hinrichtung (wegen Mordes) erfolgen, sondern ein "Blutgeld" fällig sein. Auf die Vollstreckung des Todesurteils wegen angeblichem Ehebruch hat die Familie des Toten dagegen keinen Einfluss. Nach dem im Iran geltenden islamischen Recht handelt es sich bei Ehebruch um eine Verletzung "göttlichen" Rechts.

Am 14. Juli 2010 wurde der Sohn von Sakine Mohammadi Ashtiani in das Gefängnis von Tabriz bestellt, wo er von Angehörigen des Geheimdienstes verhört worden sein soll, die ihn vermutlich davor gewarnt haben, weitere Interviews über die Situation seiner Mutter zu geben.

Inszeniertes "Geständnis" im Staatsfernsehen

Am 11. August 2010 wurde ein TV-Interview im iranischen Staatsfernsehen ausgestrahlt. Obwohl bei diesem Interview die Frau in nicht zu erkennen war und die gezeigte Frau weder Ehebruch noch einen Mord an ihrem Mann zugab, werteten staatliche iranische Medien das Interview als "Geständnis" von Frau Mohammadi Ashtiani.

Weitere Auspeitschung

Im September 2010 wurde Mohammadi Ashtiani nach Angaben ihres Sohnes zu weiteren 99 Peitschenhieben verurteilt, nachdem die Tageszeitung "Times" in London ein angebliches Foto der zu diesem Zeitpunkt 43-Jährigen ohne Kopftuch veröffentlicht hatte. Das Bild zeigt allerdings die in Schweden lebende iranische Regimekritikerin Susan Hejrat. Das Foto soll von Mohammed Mostafaei, Ashtianis ehemaligem Anwalt, stammen, erklärte die Zeitung. Dieser wiederum behauptete, er habe das Foto per Mail von Ashtianis Sohn Sajad bekommen. Sajad dagegen bestritt diese Aussage in einem offenen Brief . Die iranischen Behörden haben die Prügelstrafe nicht bestätigt. Mohammadi Ashtianis Anwalt gab an, er habe die Information der Auspeitschung von einem inzwischen freigelassenen Häftling aus dem Gefängnis. Der direkte Kontakt mit seiner Mandantin werde ihm von den Behörden verweigert.

Einige Tage später ließ der Anwalt von Frau Mohammadi Ashtiani verlauten, dass das Urteil wegen Ehebruchs und die damit zusammenhängende Steinigung noch einmal überprüft würden. Dagegen sei der Prozess wegen Mordes an ihrem Ehemann von den Teheraner Gerichten wieder aufgerollt worden. Statt der Steinigung würde ihr für die Verurteilung wegen Mordes an ihrem Ehemann die Hinrichtung durch den Strang drohen.

Haftbedingungen

In dem Gefängnis in Tabriz, wo Sakine Mohammadi Ashtiani inhaftiert ist, sollen rund 200 weitere Menschen eingesperrt sein, denen die Todesstrafe droht oder die bereits zum Tode verurteilt sind. Weitere Frauen sollen dort auf die Vollstreckung ihrer Steinigung warten.

Internationale Reaktionen

Am 8. September 2010 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution [Entschließung] auf Grund der drohenden Hinrichtung von Sakine Mohammadi Ashtiani. In dieser Resolution wird generell beklagt, dass Iran nach wie vor zusammen mit Afghanistan, Somalia, Saudi-Arabien, Sudan und Nigeria zu den wenigen Ländern gehört, die die Steinigung noch durchführen. Außerdem fordert das Europäische Parlament das iranische Parlament auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen die grausame und unmenschliche Praxis der Steinigung für rechtswidrig erklärt wird. Zum Fall Mohammadi Ashtiani wird beispielsweise gesagt, dass "[das Europäische Parlament] aufs Schärfste das gegen Sakineh Mohammadi Ashtiani verhängte Urteil zum Tod durch Steinigung [verurteilt] und ist der Auffassung, dass ungeachtet aller Tatbestände eine Verurteilung zum Tod durch Steinigung nicht gerechtfertigt ist und nicht akzeptiert werden kann."

EU-Kommissions-Präsident Manuel Barroso hat die bevorstehende Hinrichtung als barbarisch bezeichnet. "Für die Steinigung finde ich keine Worte", sagte Barroso am Dienstag, 7. September, in einer Rede "zur Lage der Union" vor dem Europäischen Parlament in Straßburg. "Wir verurteilen die Hinrichtung. Weder moralische noch religiöse Regeln und Sitten rechtfertigen solche Strafen." Menschenrechte seien nicht verhandelbar, betonte Barroso. Europa müsse sich als globaler Akteur für den Schutz der Menschenrechte und für europäische Werte einsetzen.

"Die Bundesregierung setzt sich für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein", sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am 13. August. "Steinigung ist eine zutiefst inhumane und menschenrechtsverachtende Hinrichtungsmethode, die wir auf das Schärfste verurteilen. Die Vollstreckung der Strafe im Fall von Sakine Mohammadi Ashtiani darf daher nicht nur ausgesetzt, sondern muss ganz aufgehoben werden."

"Dies ist keine Frage der Religion, sondern eine Frage der elementaren Menschenwürde", sagte der deutsche Außenminister Guido Westerwelle am 8. September und äußerte "tiefe Sorge" um das Leben der verurteilten Frau.

Der französische Außenminister Bernard Kouchner sagte am 6. September in Paris, dass die Verurteilung Ashtianis "der Gipfel der Barbarei" und "ein Rückfall ins Mittelalter" sei. Er sagte außerdem Ende August: "Wenn wir die Frau retten wollen, müssen wir im Namen aller EU-Staaten einen Brief an die iranische Führung schreiben."

In einer ersten Stellungnahme aus dem Vatikan zu dem Fall erklärte er am 5. September 2010 der Vatikan-Sprecher Federico Lombardi, die Steinigung sei eine besonders brutale Form der Todesstrafe. Er erklärte, die katholische Kirche lehne die Todesstrafe generell ab. Der Vatikan verfolge den Fall genau. Lombardi deutete an, der Vatikan könne mit diplomatischen Mitteln versuchen, die Vollstreckung des Urteils zu verhindern.


[zum Appellvorschlag für Sakine Mohammadi Ashtiani  ...]
[mehr Informationen zur Menschenrechtslage im Iran ...]
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