Hintergrund: Christin Asia Bibi droht Hinrichtung wegen "Beleidigung des Islam"
Zusammenfassung
Asia Noreen - bekannt auch als Asia Bibi - ist die erste Frau, die in Pakistan wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt wurde. Die Christin, die als Tagelöhnerin in einer Obstplantage beschäftigt war, wurde am 19. Juni 2009 im Dorf Itanwali (Provinz Punjab) verhaftet. Sie hatte auf Geheiß eines Landwirts Wasser für die Feldarbeiterinnen geschöpft. Doch diese weigerten sich zu trinken, weil das Gefäß von einer Christin berührt und damit "unrein" geworden sei. Aufgebrachte Muslime schleppten sie zu einer Moschee, wo sie ihrem Glauben abschwören sollte. Als sie sich weigerte, wurde sie misshandelt und dann der Polizei übergeben. Am 8. November 2010 verurteilte sie das Gericht in Nankana in der Provinz Punjab aufgrund des Blasphemiegesetzes zum Tode.
Die pakistanische Christin Asia Noreen wurde am 8. November 2010 wegen Beleidigung des Islam zum Tod durch Erhängen verurteilt. Der Mutter von fünf Kindern, die den Vorwurf bestreitet und Berufung eingelegt hat, droht nach wie vor die Hinrichtung. Das Höchste Gericht in der ostpakistanischen Provinzhauptstadt Lahore überprüft gegenwärtig das Urteil.
Asia Bibi wird im Gefängnis von Sheikhupura in der Provinz Punjab in einer Einzelzelle unter starken Sicherheitsmaßnahmen gefangen gehalten und fürchtet, von Mitgefangenen oder möglicherweise sogar Wärtern umgebracht zu werden. Nach Morddrohungen durch Extremisten musste auch ihr Ehemann, der Ziegeleiarbeiter Ashiq Masih, mit den Kindern untertauchen. Extremistische Muslime haben angekündigt, sie zu töten. Ein Imam setzte im Jahr 2010 eine Kopfprämie von umgerechnet 4.870 Euro für ihre Tötung aus.
Morde wegen Forderung nach Änderung des Blasphemiegesetzes
Am 2. März 2011 wurde der pakistanische Minister für religiöse Minderheiten, Shahbaz Bhatti, auf offener Straße ermordet, nachdem er mehrfach eine Änderung des Blasphemiegesetzes gefordert hatte. Shahbaz Bhatti hatte sich für Asia Bibi eingesetzt. Er war der einzigen Christ in der pakistanischen Regierung.
Nach Polizeiangaben schossen am Morgen drei Männer auf den Politiker, als er in seinem Wagen auf dem Weg zur Arbeit war. Die Täter hätten zunächst den Fahrer und die Nichte des Ministers aus dem Auto gezerrt und dann auf den Wagen gefeuert. Der Katholik, der laut Polizei von zehn Kugeln getroffen wurde, starb auf dem Weg ins Krankenhaus. Zu dem Mord bekannte sich eine Gruppe der radikal-islamischen Taliban aus der Provinz Punjab. Bhatti hatte eine Änderung des Blasphemiegesetzes gefordert und deshalb Morddrohungen erhalten. Es sieht die Todesstrafe für jeden vor, der den Propheten Mohammed beleidigt. Bhatti hatte kritisiert, dass das Gesetz missbraucht werde, "um persönliche Rechnungen zu begleichen". In Interviews hatte der Politiker zu den Todesdrohungen erklärt, er sei notfalls bereit, für seine Haltung zu sterben. Nach dem Mord an dem Minister herrschte Entsetzen unter den Minderheiten Pakistans.
Am 4. Januar 2011 wurde außerdem der Gouverneur der Provinz Punjab, Salman Taseer, ermordet, der sich für Asia Bibi eingesetzt hatte. Attentäter war ein Leibwächter des Politikers. Als Motiv gab er die kritische Haltung des Gouverneurs zum Blasphemiegesetz an. Der Mörder wurde inzwischen zum Tode verurteilt, was zu Protesten und einem Berufungsverfahren geführt hat.
Beim Freitagsgebet am 3. Dezember 2010 rief Imam Maulana Yousuf Qureshi in Peschawar zur Ermordung Bibis auf. Hunderttausende Mujaheddin und Taliban seien bereit, ihr Leben für die Ehre Mohammeds zu opfern, sagte er nach Angaben der Gesamtpakistanischen Minderheiten-Allianz; jeder von diesen Muslimen - so Qureshi - könne Bibis Leben ein Ende bereiten. Der Imam warnte auch die pakistanische Regierung, das seit 1991 in dieser Form bestehende Blasphemiegesetz abzuschaffen.
Die IGFM sorgt sich auch um andere Christen, die wegen angeblicher Beleidigung Mohammeds inhaftiert sind. Sie ruft die pakistanische Regierung auf, die Sicherheit der Gefangenen zu gewährleisten. Von den 173 Millionen Einwohnern Pakistans sind etwa 95 Prozent Muslime, zwei Prozent Christen, zwei Prozent Hindus und der Rest Sikhs, Buddhisten und Anhänger anderer Religionen.
Das pakistanische Blasphemiegesetz
In Pakistan verbietet dieses umstrittene Gesetz unter Androhung der Todesstrafe abwertende Äußerungen über den Islam. Insbesondere in den 1980er Jahren wurde das Gesetz massiv verschärft und die Islamisierung des Landes weiter vorangetrieben. Seit 1991 wurden über 650 Christen wegen des Verdachts auf Gotteslästerung angeklagt. Die große Mehrheit der Opfer des Blasphemiegesetzes sind Muslime und Hindus. Die Zahl der christlichen Opfer ist aber bedeutend höher als ihrem Bevölkerungsanteil entsprechen würde. Die IGFM und viele andere Beobachter gehen davon aus, dass das Gesetz in der Regel als Mittel bei persönlichen Auseinandersetzungen benutzt wird. Artikel 295-B und -C des pakistanischen Strafgesetzbuches bedrohen Blasphemie gegen den Islam mit lebenslanger Haft und der Todesstrafe:
Artikel 295-B, Schändung etc. von Ausgaben des Heiligen Korans
Wer auch immer eine Ausgabe des Heiligen Korans oder einen Auszug daraus willentlich schändet, beschädigt oder entweiht oder in irgendeiner herabwürdigenden Weise oder für irgendeinen ungesetzlichen Zweck verwendet, wird mit lebenslanger Haft bestraft.
Artikel 295-C, Verwendung herabsetzender Bemerkungen etc. mit Bezug auf den Heiligen Propheten
Wer auch immer mit Worten, entweder gesprochen oder geschrieben, oder durch sichtbare Darstellung oder jegliche Unterstellung, Anspielung oder versteckte Andeutung, direkt oder indirekt, den heiligen Namen des Heiligen Propheten Muhammad (Friede sei auf ihm) schändet, wird mit dem Tod bestraft oder lebenslanger Haft, und wird außerdem zu einer Geldstrafe verpflichtet.
Die IGFM kritisiert dieses Gesetz, und sieht darin einen klaren Verstoß gegen die Menschenrechte und den auch von Pakistan ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Trotz internationaler Verpflichtungen sind Verurteilungen wegen Blasphemie an der Tagesordnung. Es liegen jedoch keine Informationen über eine tatsächliche Vollstreckung der Todesstrafe vor. Todesfälle durch Ausschreitungen extremistischer Muslime sind aber keine Seltenheit.
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