China foltert - Schuss

 

Folter ist in der Volksrepublik China offiziell verboten - dennoch wird in Arbeits- und Umerziehungslagern, in Polizeistationen und in anderen Haftanstalten systematisch gefoltert. Opfer sind z.B. Gewerkschafter, Bürgerrechtler, Aktivisten der Demokratiebewegung, Angehörige ethnischer Minderheiten wie Tibeter und Uiguren und Mitglieder staatlich nicht kontrollierter christlicher Kirchen oder buddhistischer Meditationsschulen. Die Volksrepublik foltert mit System. Jeden Tag.

 

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China foltert - Knueppel

 

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China foltert - Peitsche

 

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Artikel 1 - Alle Menschen sind frei und gleich an Würde

 

Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

 

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60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

 

 

Vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948, hat die UNO die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet. Darin sind die Grundrechte des Menschen verankert. In den meisten UN-Mitgliedsländern werden sie bis heute den Bürgern vorenthalten oder sogar durch die Regierung schwer verletzt.

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Olympische Spiele 2008 in Peking

 

Am 13. Juli 2001 vergab das Internationale Olympische Komitee (IOC) ungeachtet der katastrophalen Menschenrechtssituation in der VR China die Olympischen Sommerspiele 2008 an Chinas Hauptstadt Peking. Fast gleichzeitig mit der Vergabe der Spiele an Peking wurde in der VR China die Kampagne ?Hartes Durchgreifen? gestartet, bei der in drei Monaten mehr Menschen hingerichtet wurden als in der gesamten übrigen Welt in drei Jahren zuvor. Viele der zum Tode Verurteilten wurden vor ihrer Hinrichtung noch der öffentlichen Demütigung in Sportstadien ausgesetzt. Die Olympischen Spiele als Symbol des Friedens und der Völkerverständigung dürfen nicht missbraucht werden.

 

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Steinigung ächten!

 

Bei der Steinigung handelt es sich um eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe im Sinne der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen. Die Steinigung steht im Widerspruch zu den Artikeln 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Artikeln 6 und 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, die das Recht auf Leben und das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung festschreiben. Die Steinigung für ?Ehebruch? verstößt zudem gegen allgemeine Rechtsgrundsätze, da es sich um eine unangemessene Bestrafung handelt.

 

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Postkarte Castro

 

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Postkarte "Cuba libre"

 

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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

 

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Artikel 3 - Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit 

 

Artikel 3, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

 

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Artikel 4 - Verbot der Sklaverei 

 

Artikel 4, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.

 

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Artikel 5 - Schutz vor Folter

 

Artikel 5, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

 

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Artikel 6 - Anerkennung als Rechtsperson

 

Artikel 6, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.

 

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Artikel 9 - Schutz vor willkürlicher Haft

 

Artikel 9, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

 

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Artikel 10 - öffentliches Verfahren

 

Artikel 10, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht, das über seine Rechte und Verpflichtungen oder über irgendeine gegen ihn erhobene strafrechtliche Beschuldigung zu entscheiden hat.

 

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Artikel 12 - Schutz der Privatspähre

 

Artikel 12, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge.

 

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Artikel 13 - Recht auf Freizügigkeit

 

Artikel 13, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
1. Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.
2. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.

 

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Artikel 15 - Recht auf Staatsangehörigkeit

 

Artikel 15, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
1. Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch ihm das Recht dazu versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

 

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Artikel 18 - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

 

Artikel 18, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.

 

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Artikel 19 - Meinungs- und Informationsfreiheit

 

Artikel 19, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

 

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Artikel 20 - Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

 

Artikel 20, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
1. Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

 

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Artikel 28 - soziale Ordnung

 

Artikel 28, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der vorliegenden Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

 

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