Russland: Menschenrechtsverteidiger Sokolow zu fünf Jahren Haft verurteilt


Kriminalisierung durch manipulierte Beweisführung und eine zur Farce verkommene Justiz

 

 

 

IGFM, Mai 2010

 

 

 

Alexej Sokolow, Leiter der Bürgerrechtsorganisation "Rechtliche Basis" (Prawowaja Osnowa) und Mitglied der Beobachterkommission für Vollzugsanstalten. Bild: master-sudtyajb.narod.ru

Szene aus Sokolows Filmdokumentation "Die Folterfabrik". 

Der russische Menschenrechtsverteidiger Alexej Sokolow wurde am 13. Mai 2010 zu fünf Jahren Haft strengen Vollzugsregimes verurteilt.

Der Prozess fand in der abgelegenen Ortschaft namens Bogdanowitsch unter Vorsitz des Richters Wladimir Wassiljew statt. Zuvor hatte der Richter alle Zeugen der Verteidigung abgelehnt. Das Urteil beruht einzig und allein auf Aussagen von drei verurteilten Schwerverbrechern, die ihnen von der Staatsanwaltschaft abgepresst wurden.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) ist zutiefst empört über die manipulierte Beweisführung der Anklage und die zur Farce verkommene Justiz, die als willfähriger Diener der Staatsanwaltschaft einen Menschenrechtler kriminalisiert und wegsperrt, weil er sich für die Humanisierung des Strafvollzugs in Russland einsetzte und gegen die Korruption hochrangiger Ordnungshüter ankämpfte.

Alexej Sokolow ist Leiter der Bürgerrechtsorganisation "Rechtliche Basis" (Prawowaja Osnowa) in Jekaterinburg und Mitglied der Beobachterkommission für Vollzugsanstalten. Unermüdlich bereiste er Straflager und ging Beschwerden Gefangener über Misshandlung und Folter in den Haftanstalten nach.

In seinen Recherchen wies er nach, dass im Straflager IK-2 von Kopejsk im Swerdlowsker Gebiet/Ural im Mai 2008 vier Gefangene von Sondereinheiten zu Tode geprügelt wurden und nicht an Krankheiten verstarben, wie die Lagerleitung es glaubhaft zu machen versuchte. Nachdem er über die grausamen Zustände in den Straflagern der Region eine Filmdokumentation "Die Folterfabrik" herausgab, die weltweites Aufsehen erregte, wurden mehrere Vollzugsbeamte abgesetzt. Auch deckte er korrupte Machenschaften zwischen Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft und der Justiz auf, die sich durch Erpressung von Gefangenen und deren Angehörigen bereichert und sich z.B. exklusive Wohnungen zugeschanzt hatten.

Die Leitung des regionalen Justizvollzugsdienstes (FSIN) und die Jekaterinburger Staatsanwaltschaft griffen zu Gegenmaßnahmen und schickten ihren Untersuchungsbeamten K.W. Aduschkin auf die Reise durch die Straflager der Region, um geeignete Kandidaten als "Belastungszeugen" gegen den Menschenrechtler zu finden. Bereits Ende 2008 berichtete Alexej Sokolow von Anrufen verzweifelter Gefangener, dass man mit Lockangeboten über vorzeitige Freilassung und durch Misshandlung versuche, von ihnen Geständnisse über Straftaten zu erpressen, die sie nicht begangen hatten, und ihn, Sokolow, mit Falschaussagen zu belasten.

Am 13. Mai 2009 wurde Alexej Sokolow verhaftet. Laut Staatsanwaltschaft hätten drei Strafgefangene - Ilja Anikin, Jewgenij Beljasch und Dmitrij Noskow ? ausgesagt, Sokolow habe 2001 einige Rohre und 2004 Schweißapparate gestohlen. Erpresste Aussagen, wie folgender Fall nochmals unterstreicht: Ende Juni 2009 wurde bekannt, dass der Strafgefangene Jewgenij Litvinow, der eine Falschaussage gegen den Menschenrechtsverteidiger verweigerte, in eine Einzelzelle gesperrt und kurz darauf erhängt aufgefunden wurde.

Ein Jahr lang befand sich der Menschenrechtler im Untersuchungsgefängnis von Jekaterinburg. Wie die Ermittlungen so war auch der Prozess von Rechtsbeugung gekennzeichnet: Der Richter Wladimir Wassiljew ließ nur die "Beweisführung" der Staatsanwaltschaft zu, alle Anträge der Verteidigung sowie die Anhörung und schriftliche Aussagen der über 100 Entlastungszeugen wurden abgelehnt, die meisten Gerichtssitzungen fanden in einer abgelegenen Ortschaft namens Bogdanowitsch hinter verschlossenen Türen statt. Eben dort wurde am 13. Mai 2010 um 15:00 Uhr das Urteil gegen den Menschenrechtsverteidiger verkündet: Fünf Jahre Haft strengen Vollzugsregimes.

Der Fall Alexej Sokolow ist ein wiederholter Beweis dafür, wie gefahrvoll das Dasein von Menschenrechtsverteidigern in Russland ist. Er ist aber auch ein Nachweis dafür, dass Russland von einer unabhängigen Justiz noch meilenweit entfernt ist. Die IGFM macht Ministerpräsident Putin für das Klima der Verunsicherung und Nachstellung von Bürgerrechtlern verantwortlich und fordert ihn auf, die Unabhängigkeit der Justiz vor dem Diktat der Strafverfolgungsorgane zu gewährleisten sowie das Verfahren gegen Alexej Sokolow durch eine unabhängige Kommission überprüfen zu lassen, damit ihm Recht widerfährt und diejenigen, die das Recht manipuliert haben, zur Rechenschaft gezogen werden.

 

 

 

Russlands GULag in Zahlen

Alltag in Russlands Gefängnissen.
Bild: ntv.ru

Wie bedeutend und lebenswichtig Alexej Sokolws Menschenrechtsarbeit ist, belegen folgende Zahlen. Nach offiziellen Angaben kamen 2009 in Russlands Haftanstalten 4571 Menschen ums Leben.

Anfang April 2010 erklärte der Stv. Generalstaatsanwalt Jewgenij Sabartschuk in seinem Interview der Regierungszeitung "Rossijskaja Gaseta", dass 2009 in den Strafanstalten Russlands 4050 verurteilte Gefangene verstarben, weitere 521 Personen verstarben während ihrer Untersuchungshaft. Sabartschuk wörtlich: "Das größte Kontingent der Gefangenen besteht nicht aus alten Menschen oder kleinen Kindern, sondern aus agilen Menschen in der Blüte ihrer Kraft. Trotzdem sterben viele von ihnen noch vor der Freilassung oder kommen als Invaliden frei."

Ende 2009 befanden sich in Russland 875.800 Menschen in Haft, davon:
- 731.400 Gefangene in 755 Straflagern des Landes
- 135.200 Personen in 225 Untersuchungsgefängnissen und 164 straflagereigenen Untersuchungseinrichtungen
- 2.900 verbüßten ihre Haftstrafe in 7 Gefängnissen
- 6.300 verurteilte Minderjährige in 62 Strafkolonien für Minderjährige

Unter den insgesamt 875.800 Inhaftierten befinden sich 70.400 Frauen. In 13 Frauenstraflagern gibt es Krippen, in denen sich 2009 insgesamt 844 Kinder befanden, die während der Haft ihrer Mütter zur Welt kamen.

 

 

 

Opfer des Justiz- und Strafverfolgungssystems Russlands

Vera Trifonowa vor der Haft und nach vier Monaten Gefängnis. Bild: s-pravdoy.ru

Valerij Bytschkow, Menschenrechtler, wurde trotz schwerer Herzkrankheit am 20.04.2010 verhaftet. Bild: kasparov.ru

Am 30. April 2010 verstarb nach nur vier Monaten Untersuchungshaft im Moskauer Untersuchungsgefängnis "Matrosskaja Tischina" (Matrosenruhe) infolge der Verweigerung medizinischer Hilfe die 53jährige Vera Trifonowa, die an schwerer Diabetes, Herzkrankheit und Nierenversagen litt. Das gleiche Schicksal droht dem 63jährigen Grigorijs Spektors, dem trotz Diabetes, Herzkrankheit, schlechter Durchblutung des Gehirns nach Schlaganfall und Erblindung medizinische Hilfe im Moskauer Butyrka-Untersuchungsgefängnis verweigert wird. Im Januar 2010 wurde aufgrund fingierter Anklage der schwer herzkranke Wassilij Sidorkin im Gerichtssaal auf Anweisung des Richters Afanasjew verhaftet und ins Untersuchungsgefängnis transportiert, obwohl er infolge eines Herzanfalls zusammengebrochen war. Am 22. April verurteilte ihn der gleiche Richter zu 9 Jahren Haft strengen Vollzugsregimes.

Fraglich sind auch die Überlebenschancen des schwer herzkranken Menschenrechtlers Valerij Bytschkow aus Pensa. Bytschkow ist Oppositionspolitiker, Leiter der regionalen Filiale der Organisation "Für die Menschenrechte" und Vorsitzender der Beobachterkommission für Vollzugsanstalten in Pensa und Gebiet. Aufgrund der Eingaben von Bürgern hatte er mehrere Beschwerden wegen Vetternwirtschaft in den Justizorganen an die Putin-Regierung gerichtet. Seit Anfang 2010 wurde ihm eine dringend notwendige Behandlung in einem Herzzentrum per Richterbeschluss verweigert. Mitte April 2010 wurden sein Telefon und Internetverbindung gekappt, so dass der Notdienst für ihn unerreichbar wurde. Am 20.04.2010 erging aufgrund fingierter Anklage die richterliche Anweisung, entsprechend der er verhaftet und ins Gefängnishospital IK-5 eingewiesen wurde.

Vier Schicksale stellvertretend für Tausende.

"Die Ausrichtung auf eine gedankenlose und jeglicher Logik entbehrende Grausamkeit führt zur schweren Erkrankung nicht nur des Justiz- und Strafverfolgungssystems, sondern der ganzen Gesellschaft" ? so die treffende Aussage der renommierten russischen Menschenrechtlerin Jelena Sannikowa.

Eben dagegen setzte sich Alexej Sokolow ein. Eben deswegen soll er für fünf Jahre weggesperrt werden.

 

 

 

 

Appell

 

Aber das Klima der Verunsicherung und die Nachstellung von Bürgerrechtlern müssen ein Ende haben. Wir bitten Sie, unterstützen Sie den nachfolgenden Appell an Ministerpräsident Vladimir Putin.

Appellvorschlag:


An den Ministerpräsidenten
Vladimir Putin
Krasnopresnenskaja Nabereschnaja 2, strojenie 2
RF - 103274 Moskau

Exzellenz,

fünf Jahre strenges Vollzugsregime ? so lautete das Urteil am 13. Mai 2010 gegen den russischen Menschenrechtsverteidiger Alexej Sokolow. Ich bin davon überzeugt, dass Sokolow einem Racheakt des Jekaterinburger Beamtenapparats zum Opfer fiel.

Sokolow hatte durch seine Veröffentlichungen und Videos über die Misshandlung von Strafgefangenen durch russische Sondertruppen, über die Erpressung von Gefangenen und deren Angehörigen weltweite Empörung ausgelöst. Kurz vor Abschluss seines Berichts über Korruption in der Staatsanwaltschaft und Justiz wurde er aufgrund fingierter Anzeigen angeblich begangener Raubüberfälle verhaftet. Die Anklage war erfunden, die Beweise manipuliert; das Verfahren fand überwiegend in der abgelegenen Ortschaft Bogdanowitsch im Ural hinter verschlossenen Türen stattfand; der Richter verwarf alle Anträge der Verteidigung sowie die Aussagen von über 100 Entlastungszeugen.

Ich bitte Sie, das Verfahren durch eine unabhängige Kommission überprüfen zu lassen, damit Alexej Sokolow Recht widerfährt und diejenigen, die das Recht manipuliert haben, zur Rechenschaft gezogen werden können. Bitte stellen Sie die Unabhängigkeit der Justiz wieder her und brechen Sie das Diktat der Strafverfolgungsorgane!

Vorname, Name, Anschrift, Unterschrift

 

 

 

© Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), deutsche Sektion e.V. Spendenkonto: 23 000 725, Taunussparkasse, BLZ 512 500 00

designed by WIV-GmbH