Iran: Konvertitinnen freigelassen

Den Konvertitinnen Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh drohte die Hinrichtung. Sie gehören zu der im Iran sehr aktiven Untergrundkirche ehemaliger Muslime.

Die zum Christentum übergetretenen Iranerinnen Maryam Rostampour (geborgen 1982) und Marzieh Amirizadeh Esmaeilabad (geboren 1979) sind am 18. November 2009 aus dem berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran entlassen worden. Sie waren am 5. März 2009 in Teheran verhaftet und später einem Revolutionsgericht vorgeführt worden. Offiziell wurde keine Anklage gegen sie erhoben. Nach Angaben eines Gefängnisbeamten sollten sie jedoch wegen "Abfalls vom Islam" hingerichtet werden. Auch nach ihrer Freilassung sind beide nicht sicher. In der Islamischen Republik Iran sind vom Islam "Abgefallene" mehrfach Opfer nicht aufgeklärter Morde geworden oder "verschwunden".

Beide Frauen sind in einer inoffiziellen christlichen Gemeinde aktiv gewesen und sollen dabei auch Bibeln weitergegeben haben. Nach ihrer Verhaftung am 5. März 2009 wurde ihre gemeinsame Wohnung von Mitarbeitern der iranischen Staatssicherheit durchsucht und ein großer Teil ihres persönlichen Besitzes beschlagnahmt, darunter ihre Computer und Bücher. Bis zur ihrer Überstellung vor das Revolutionsgericht befanden sich Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh in verschiedenen Hafteinrichtungen, wo sie mit Schlafentzug gefoltert und ständig verhört wurden.

Zunächst wurden sie in eine völlig überfüllte Zelle zu 27 anderen Frauen gesperrt. Beide litten an einer Infektion und hohem Fieber, erhielten aber keine angemessene medizinische Versorgung. Nach einiger Zeit wurden Maryam und Marzieh getrennt und kamen in verschiedenen Zellen, die Verhöre wurden fortgesetzt.

Ihren Angehörigen teilten die Behörden mit, dass Maryam Rostampour und Marzieh Amirizadeh des "Verstosses gegen die staatliche Sicherheit" und "Mitwirkens an illegalen Zusammenkünften" beschuldigt werden. Eine formelle Anklage erfolgte nicht. Gegen eine Kaution von umgerechnet 400.000 US-Dollar boten die Behörden den Angehörigen Maryams und Marziehs Haftentlassung an, eine im Iran immens hohe Summe. Da die Familien so viel Geld nicht hatten, boten sie die Eigentumsurkunden ihrer Häuser an, was von den zuständigen Richtern allerdings nicht angenommen wurde.


Hintergrund

Etwa 99 Prozent der rund 72 Millionen Einwohner des Iran sind Muslime. Der schiitische Islam der dschaf'aritisch Rechtsschule (der sogenannten "Zwölferschiiten") ist Staatsreligion und einzige Quelle des Rechts. Obwohl nach islamischem Recht der "Abfall vom Islam" und das "Verleiten" dazu mit dem Tod bestraft werden, gibt es im Iran eine außerordentlich lebendige und aktive Untergrundkirche von Neu-Christen. Die Zahl der Konvertiten in der Islamischen Republik Iran ist unbekannt. Es handelt sich aber mit großer Wahrscheinlichkeit um mehrere Tausend Personen und damit für ein islamisch geprägtes Land um eine außerordentlich große Zahl. Die angestammten christlichen Minderheiten sind von staatlichen Stellen und islamischen Extremisten stark eingeschüchtert und daher missionarisch nicht aktiv , im Gegensatz zu zahlreichen zum Christentum konvertierten ehemaligen Muslimen.,
Die Todesstrafe für den "Abfall vom Islam" steht im Iran bisher formell in keinem vom Parlament verabschiedeten Gesetz. Die iranische Verfassung sieht jedoch vor, dass auch Delikte bestraft werden, deren Ahndung durch die vorhandene Gesetzgebung nicht abgedeckt ist (Art. 167). Dazu gehört zum Beispiel der "Abfall vom Islam" (Apostasie). In solchen Fällen gelten nach der iranischen Verfassung die sogenannten "authentischen islamischen Quellen" und die "gültigen religiösen Fatwas" (Rechtsgutachten) - Überlieferungen und Fatwas der im Iran gültigen dschaf'aritisch-schiitischen Rechtsschule.

Gegen Muslime, die tatsächlich oder vermeintlich vom Islam abgefallen waren, ist von iranischen Behörden in einzelnen Fällen auch ganz offiziell Anklage erhoben worden. Inoffizielles Vorgehen von staatlichen und halbstaatlichen Organen gegen Andersdenkende ist aber bei weitem häufiger. Systematische Folter, Hinrichtungen wegen konstruierter Vorwürfe (wie z.B. Prostitution), staatliche Morde und das "Verschwinden" von Konvertiten und Bürgerrechtlern werden systematisch eingesetzt.


Neues Gesetz gegen  Abfall vom Islam, "Ketzerei" und "Zauberei"

Ein Gesetzentwurf, der den "Abfall vom Islam", "Ketzerei" und "Zauberei" mit der Todesstrafe bedroht, war in der ersten Lesung am 9. September 2008 im iranischen Parlament mit großer Mehrheit gebilligt worden. Rechtskräftig kann das Gesetz erst werden, wenn auch der islamische Wächterrat ihm zugestimmt hat. Die IGFM befürchtet, dass sich durch das Gesetz die Verfolgung von christlichen Konvertiten und islamischen Reformern noch weiter verschärfen wird, falls es der Wächterrat billigt.

Schon seit der Machtergreifung islamischer Geistlicher Ende März 1979 sind Andersdenkende und vom Islam abgefallene ehemalige Muslime verfolgt worden , auch ohne förmliche legale Grundlage. Das islamische Recht, inklusive des islamischen Strafrechts, ist im Iran bereits eingeführt worden, bevor am 15. November 1979 die Verfassung der Islamischen Republik Iran in Kraft trat. Unmittelbar nach der Machtergreifung wurde am 17. Juni 1979 das "Gesetz zur Gründung der Revolutionsgerichte" erlassen, die "nach islamischem Recht" (Art. 12) zu urteilen hatten. Die bis heute bestehenden und berüchtigten Revolutionsgerichte ließen damals Tausende hinrichten, obwohl zwischen 1979 und 1982 ein Strafrecht angewandt wurde, das nicht einmal in Teilen kodifiziert war.

Der Begriff "Abfall vom Islam" ("irtidad") wird in den Rechtstexten des Iran nur in Art. 26 des Pressegesetzes explizit genannt. Dort heißt es, dass jeder, der durch die Presse den Islam oder etwas, was dem Islam heilig ist, herabsetzt und damit einen Abfall vom Islam veranlasst, selbst wie ein Abgefallener ("murtad") bestraft wird. Die vorgesehene Bestrafung eines Abgefallenen war zumindest bisher per Gesetz noch nicht einmal erwähnt. De facto war und ist die Strafe für die Abkehr vom Islam im Iran aber jedem geläufig: Die Hinrichtung. Frauen müssten nach der im Iran geltenden Rechtsschule nicht hingerichtet werden, sondern bräuchten "nur" täglich zu den islamischen Gebetszeiten, also fünfmal am Tag, ausgepeitscht werden, bis sie sich wieder zum Islam bekennen. Auf

 

 

 

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