Spenden für die IGFM


Gemeinnützigkeit & Zuwendungsbestätigung
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte ist vom Finanzamt Frankfurt als gemeinnützig und mildtätig dienenden Zwecken anerkannt. Für Spenden über 50 Euro erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung zum Beginn des neuen Jahres (auf Wunsch auch früher), die Sie steuerlich geltend machen können. Für Spenden unter 50 Euro reicht dem Finanzamt der Einzahlungsbeleg als Nachweis. Selbstverständlich erhalten Sie auf Ihren Wunsch hin auch dafür eine Zuwendungsbestätigung.

 


Einzelspende
Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten, freuen wir uns, wenn Sie eine Spende auf das IGFM Spendenkonto überweisen oder uns online eine Einzugsermächtigung erteilen. Auf Wunsch schicken wir Ihnen auch gerne Zahlscheine per Post zu. Sie erreichen uns unter:
          Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) e.V.
          Borsigallee 9
          60388 Frankfurt am Main
          Tel.: 069-420 108-0
          Fax: 069-420 108-33
          eMail: info@igfm.de

 

 

Spendenkonto

          Spendenkonto 23 000 725
          Taunussparkasse
          BLZ 512 500 00

 

 

 

für Spenden aus dem Ausland

          IBAN: DE 735125000000 23000725

          BIC: HELADEF1TSK

 


Einzugsermächtigung
Sie helfen uns sehr, wenn Sie durch eine Einzugsermächtigung unsere Arbeit planbarer machen. Denn durch eine Einzugsermächtigung wissen wir, welche Mittel wir sicher zur Verfügung haben. Eine Einzugsermächtigung hilft, unsere Buchhaltung schlank und effizient zu halten.
Eine Einzugsermächtigung können Sie hier online ausfüllen. Falls Sie möchten, können Sie sie auch im pdf-Format oder als Word Dokument öffnen, ausdrucken und uns per Post schicken oder faxen. Natürlich schicken wir Ihnen das Formular auch gerne per Post zu. Ihre Einzugsermächtigung können Sie jederzeit kündigen oder ändern.


[zur Onlinespende]

[Einzugsermächtigung als pdf-Datei, 10 kB ...]


Dauerauftrag
Die dauerhafte Förderung für unsere Menschenrechtsarbeit und für unsere humanitären Projekte ist eine große Hilfe. Auch kleine Beträge helfen. Daueraufträge können Sie bei Ihrer Bank einrichten.

 


Hilfe für ein konkretes Projekt der IGFM
Wenn Sie festlegen möchten, für welches Projekt oder für welche Arbeit Ihre Spende eingesetzt werden soll, dann nennen Sie uns einen Verwendungszweck. Ihre Spende kommt dann ausschließlich diesem einen Zweck zugute. Eine Auswahl unserer Projekte finden Sie in der Rubrik Projektauswahl und in den Mitteilungen für Freunde und Förder ("für die Menschenrechte"), die wir Ihnen gerne per Post zuschicken. Wenn Sie keinen Verwendungszweck angeben möchten, verwenden wir Ihre Spende dort, wo sie am dringendsten gebraucht wird.

 

 

Spenden schenken lassen
Sie feiern einen Geburtstag, ein Jubiläum oder einen anderen frohen Anlass? Bitten Sie doch einfach anstelle von Geschenken um Spenden für ein IGFM Projekt oder allgemein für die Arbeit der IGFM. Gerne schicken wir Ihnen Vorschläge für Ihre persönliche Spendenaktion. Auf Wunsch schicken wir Ihnen die Zuwendungsbestätigung der Spender als Anlage für Ihr Dankschreiben oder wir danken in Ihrem Auftrag.

 


Spenden statt Kränzen
Es gibt in Ihrer Familie einen Trauerfall? Vielleicht wäre es im Sinne Ihres Angehörigen, wenn das Geld statt für Kränze für einen guten Zweck eingesetzt würde?

 


Bußgelder & Geldauflagen
Sind Sie Strafrichter, Staatsanwalt, Schöffe? Müssen Sie eventuell selbst eine Geldauflage zahlen? Bitte helfen Sie mit, die Arbeit der IGFM finanziell zu ermöglichen! Die IGFM ist deutschlandweit bei allen Oberlandesgerichtsbezirken als empfangsberechtigt eingetragen. Gerne schicken wir Ihnen Kontoaufkleber und entsprechende Überweisungsträger. Die Bankverbindung, die ausschließlich für Geldauflagen bestimmt ist, lautet:
Konto nur (!) für Geldauflagen: 1028-608
Postbank Frankfurt am Main
BLZ 500 100 60

 


Testament & Erbschaft
Sie können auch über den Tod hinaus Gutes tun, indem Sie die IGFM in Ihrem Testament berücksichtigen. Große aber auch kleinere Projekte der IGFM sind zum Teil erst durch Vermächtnisse ermöglich worden. Selbstverständlich können Sie in Ihrem Testament auch einen oder mehrere Verwendungszwecke festlegen. Wir beraten Sie gern, rechtsverbindliche Auskünfte gibt Ihnen aber nur Ihr Notar oder Anwalt.

 


Ihr Ansprechpartner rund um Spenden
Man-Yan Ng, Schatzmeister und Karl Hafen,

Geschäfführender Vorsitzender der IGFM


Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
Borsigallee 9
60388 Frankfurt am Main
Tel.: 069-420 108-23
Fax: 069-420 108-33
eMail: info@igfm.de

© Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), deutsche Sektion e.V. Spendenkonto: 23 000 725, Taunussparkasse, BLZ 512 500 00

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