Sudan: Keine Peitschenhiebe für das Tragen von Hosen!
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Nach Angaben von Lubna al-Hussein sollen im Jahr 2008 über 3.000 Frauen festgenommen worden sein, weil sie Hosen trugen. Viele von Ihnen seien anschließend ausgepeitscht worden. |
Zusammenfassung
Im Sudan werden Frauen vielfach ausgepeitscht , weil sie Hosen tragen. Das sudanesische Recht enthält keinerlei Aussage zum Tragen von Hosen, so dass auch für Frauen das Tragen von Hosen nicht verboten ist. Dennoch werden sudanesische Frauen wegen angeblich "unmoralischer Kleidung" ausgepeitscht und mit Bußgeldern bestraft. Die sudanesische Journalistin Lubna Ahmed al-Hussein hat in einem Musterprozess versucht, dieser Praxis ein Ende zu setzten und das Risiko auf sich genommen, selbst ausgepeitscht zu werden. Nach internationalen Protesten wurde die mutige Menschenrechtlerin schließlich am 7. September 2009 in Khartum zu einer für sudanesische Verhältnisse hohen Geldstrafe von 500 sudanesischen Pfund, umgerechnet rund 140 Euro verurteilt. Um diesem Urteil "keinerlei Legitimität zu geben" weigerte sich Frau al-Hussein, die Strafe zu bezahlen, und kündigte an, das Urteil anzufechten. Dennoch wurde sie bereits im Gerichtsaal verhaftet, um anstelle der Geldstrafe eine einmonatige Haftstrafe zu verbüßen. Nach einem Tag wurde Frau al-Hussein aus dem Frauengefängnis in Omdurman bei Khartum entlassen, weil die Sudanesische Journalistengewerkschaft die Geldstrafe für Frau al-Hussein bezahlt hatte.
"gesellschaftliche Hinrichtung"
Nach Angaben von Lubna al-Hussein sollen im Jahr 2008 über 3.000 Frauen festgenommen worden sein, weil sie Hosen trugen. Viele von Ihnen seien anschließend ausgepeitscht worden. Über ihren eigenen Fall sagte sie: "Ich möchte, dass die Menschen wissen, was hier geschieht. Mein Fall ist der Fall der 10 Frauen, die an jenem Tag ausgepeitscht wurden. Er ist der Fall von zehn, Hunderten und sogar Tausenden von Frauen, die täglich, monatlich und jährlich von staatlichen Gerichten wegen ihrer Bekleidung ausgepeitscht werden. Diese Frauen verlassen die Gerichte gedemütigt, weil die Gesellschaft nicht glaubt und nie glauben wird, dass diese Frauen lediglich wegen ihrer Bekleidung ausgepeitscht wurden. Das Ergebnis ist eine gesellschaftliche Hinrichtung der Familie der ausgepeitschten Frau (...) Dazu kommt noch das Trauma und die Schmach, die die ausgepeitschte Frau lebenslang quälen können."
§ 152 gegen "unmoralische Kleidung"
Der Präsident des Sudan, der am 30.06.1989 durch einen Militärputsch an die Macht gekommene General Omar Hassan al-Bashir, hatte im März 1991 im Sudan die Scharia, das islamische Rechtssystem, eingeführt. Unter seiner Herrschaft wurde das sudanesische Strafrecht stark erweitert. Dazu gehört der Paragraph 152:
"Sind Handlungen oder Verhalten in der Öffentlichkeit unangemessen und unschicklich, z.B. Betrunkenheit, Schande [sic!], Prostitution, unmoralische Kleidung etc., dann soll die Person folgende Strafe erhalten: Auspeitschung und/oder Bußgeld."
Dieser sehr weit auslegbare Paragraph des sudanesischen Strafrechts ist Teil der Gesetzgebung über ungebührliches Verhalten. Er enthält keine näheren Erläuterungen und keine Begrenzung der Zahl der Peitschenhiebe oder des Bußgeldes.
Hintergrund
Am 3. Juli 2009 hatten rund 30 Beamte der "Polizei für Öffentliche Ordnung" die Journalistin der sudanesischen liberalen Zeitung Al-Sahafa (zu Deutsch: "Die Presse") und Mitarbeiterin der UNO im Sudan, Lubna al-Hussein, sowie 12 weitere hosentragende Frauen während einer privaten Feier aus dem Restaurant Kawkab Alsharq in Khartum gezerrt. 300-400 Restaurantgäste waren anwesend, darunter Männer, Frauen und Kinder. Die Frauen wurden gewaltsam von den Polizisten auf die Ladefläche eines Polizeilastwagens gedrängt und umgehend auf eine Polizeistation gebracht. Dort mussten sie sich einer erniedrigenden Behandlung unterziehen. Dazu gehörte nach Aussagen eines Polizisten auch eine "Modenschau", bei der männliche Polizeibeamte entschieden, welche Kleidungsstücke sie als "unsittlich" erachteten. Zehn der Frauen waren so verängstigt, dass sie einer Geldstrafe und zehn Peitschenhieben sofort zustimmten. Al-Hussein, sowie zwei weitere Frauen, beriefen sich jedoch auf ihr Recht auf einen Anwalt und verlangten eine Verhandlung.
Während ihrer ersten Verhandlung am 29. Juli 2009 wurde Frau al-Hussein auf Grund ihres UN-Mitarbeiter-Status Immunität zugesprochen. Diese in Anspruch zu nehmen, lehnte die Journalistin jedoch ab, um mit ihrem Fall für das Recht auf selbstbestimmte Kleidung zu kämpfen. Sie kündigte ihre Stelle bei den Vereinten Nationen, um das Verfahren weiterführen zu können.
Zu der Verhandlung und möglichen Auspeitschung hatte die Sudanesin 500 Einladungskarten an Journalisten, Bürgerinnen und Bürger, sowie Minister verschickt. Drei davon waren an den Präsidentenpalast in Khartum gesandt worden. Auf die Karten hatte al-Hussein den Paragraphen 152 des sudanesischen Strafgesetzes gedruckt, der die Grundlage ihrer Anklage ist. Al-Hussein wollte beweisen, dass Strafen für Frauen, die Hosen tragen, mit der sudanesischen Verfassung sowie mit den Werten der Scharia nicht vereinbar seien. Vor ihrer Strafe, betonte al-Hussein, habe sie absolut keine Angst, sondern sie wäre bereit, auch mehr als 40 Peitschenhiebe über sich ergehen zu lassen, wenn das nötig wäre, um die bisherige Rechtspraxis zu ändern. Sie erläuterte, dass vor ihrem Fall schon zehntausende Frauen und junge Mädchen in den vergangenen zwei Jahrzehnten ausgepeitscht worden seien. Deshalb kämpfe sie nun dafür, den Paragraphen abzuschaffen. Unterstützt wurde al-Hussein von Dutzenden von Frauen, die vor dem Gerichtssaal in Khartum protestierten und von denen viele ebenfalls Hosen trugen. Gegen sie gingen Polizisten gewaltsam vor und verhafteten mehrere von ihnen.
Die sudanesische Regierung untersagte al-Hussein vor Ihrer Verurteilung eine Reise in den Libanon, um ein Fernsehinterview über den Fall und ihre Verhandlung zu geben. Das französische Außenministerium hat die Festnahme und Bestrafung der Frauen in einer offiziellen Erklärung verurteilt.
Auspeitschungen sind staatlich legitimierte Folter
Nach Auffassung der IGFM ist das Urteil ein eklatanter Verstoß gegen internationale Rechtsstandards und ein schwerer Rückschlag für die Rechte von Frauen. Peitschenhiebe sind eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und Folter im Sinne der Anti-Folterkonvention der Vereinten Nationen. Die Republik Sudan hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, der in Art. 7 ebenfalls ?Folter oder grausame(), unmenschliche() oder erniedrigende() Behandlung oder Strafe verbietet. Durch die Anwendung von Peitschenhieben bricht der Sudan diesen völkerrechtlich bindenden Vertrag.
Bitte unterstützen Sie den Kampf von Frau al-Hussein und anderen Frauenrechtlerinnen, um das Auspeitschen von Frauen im Sudan zu beenden.
[zum Appellvorschlag ...] [Auspeitschungen abschaffen! Unterschriftenliste im pdf- Format, 48 kB ...] [Wie schreibe ich einen Appell? ...]














