Tschetschenien 2003: Das Verfassungsreferendum und der blutige Alltag danach


Vorwort

Am Tag vor dem Referendum demonstrierten Hunderte von Menschen in Grosnyj mit Bildern ihrer verschleppten Angehörigen.

Foto: Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft

Am 12. Dezember 2002, dem Tag der russischen Verfassung, befahl Präsident Putin per Ukas, in Tschetschenien ein Referendum über die vom Kreml für die Kaukasusrepublik ausgearbeitete Verfassung abzuhalten. Die Verfassung zementierte Tschetschenien als Bestandteil der Russischen Föderation. Damit sollte vor der Weltgemeinschaft Russlands Krieg gegen die nach Unabhängigkeit strebende Republik legalisiert werden und der Kreml einen Freibrief für die Verbrechen seiner Truppen in Tschetschenien, die einem Völkermord gleichkommen, erhalten.

Die Monate vor dem Referendum waren von einer Welle von Verschleppungen junger Männer und Frauen durch russische Sondertruppen gekennzeichnet, von denen ein Teil später tot aufgefunden wurde. Allein nach offiziellen Angaben betrug die Zahl der von Januar bis März 2003 Verschleppten 171 Personen. Unter Androhung einer Kündigung wurden Zwangsverpflichtungen auferlegt, für die Beteiligung der Bevölkerung am Referendum zu sorgen. Jeder Arzt, Lehrer u.a. Beamte bekamen einen Plansoll auferlegt, 10 Mitbürger ins Wahllokal mitzubringen.

Tschetschenischen Flüchtlingen in der Nachbarrepublik Inguschetien, von denen 3500 in die Wahllisten eingetragen wurden, wurde angedroht, sie aus den Versorgungslisten zu streichen, falls sie nicht am Referendum teilnehmen.

 

 

Das Verfassungsreferendum - eine Farce

Am 23. März 2003 fand das Verfassungsreferendum in Tschetschenien statt. Seine Vorbereitung und Durchführung oblag dem FSB-Geheimdienst, der die militärische Operationen in Tschetschenien leitet. Neben den (offiziell) 540 000 wahlberechtigten Tschetschenen waren 36 000 dort stationierten russischen Soldaten und deren Familienmitglieder zum Urnengang gerufen. Nach offiziellen Angaben nahmen am Referendum 89,48% der Wahlberechtigten teil, von denen 96% mit "Ja" stimmten.
Als internationale Wahlbeobachter traten die Arabische Liga, die Islamische Konferenz, die GUS-Exekutive und eine inoffizielle Abordnung der OSZE auf, die allesamt - streng von russischen Truppen bewacht - keine gravierenden Verstöße feststellen konnten.

Dagegen sprachen russische Menschenrechtler und unabhängige Korrespondenten von massiven Wahlfälschungen und bezeichneten die Wahlen als Farce. Gemäß ihren Angaben haben am Referendum höchstens 10 % der Bevölkerung teilgenommen. In den meisten Orten blieben die Wahllokale leer, obwohl russische Truppen und die Sondertruppe des von Präsident Putin eingesetzten Tschetschenien-Verwalters Kadyrow androhten, Nichtwähler in "Schwarze Listen" mit entsprechenden Konsequenzen einzutragen.

Angehörige der Miliz, der Kadyrow-Verwaltung und der russischen Truppen füllten die Urnen packweise mit im Voraus ausgefüllten Stimmzetteln. Jeder konnte so oft wählen, wie er wollte, da man in der Regel seinen Ausweis nicht vorzeigen brauchte. Im Kreis Atschchoj-Martan fuhren drei von offizieller Seite eingesetzte Busse von Ort zu Ort, wo die Insassen stets von neuem ihre Stimme abgaben. In einem Wahllokal von Grosnyj hatten die Menschenrechtler nur 7 Wähler gezählt, das Endergebnis der Wahlkommission wurde dort aber mit 800 Stimmabgaben angegeben, die alle mit "Ja" stimmten. Von den wahlberechtigten tschetschenischen Flüchtlingen in Inguschetien hatten nach offiziellen Angaben sogar 190% mit "Ja" gestimmt..

Nutznießer des Schein-Referendums

Beschluß der Staatsanwaltschaft über den Verzicht hinsichtlich der Einleitung eines Strafverfahrens gegen Aslambek A. Asimow

Gleich nach dem Referendum verkündete Präsident Putin: "Damit ist das letzte Problem, das die territoriale Integrität Russlands betrifft, gelöst". Sein in der Bevölkerung verhasster Tschetschenien-Verwalter Achmad Kadyrow, dessen Clan einen wichtigen Teil des tschetschenischen Öls und Moskaus Aufbaugelder kontrolliert, kündigte seine Kandidatur für die Präsidentenwahlen im Herbst 2003 an.

Das Oberkommando der russischen Truppen in Tschetschenien erklärte, ihr Kontingent müsse nun in "Friedenstruppen" umbenannt werden. Russische Militärkommandanturen, die bisher auf temporärer Basis eingerichtet waren, wurden auf die permanente überführt.

Am 15. Mai gab das russische Verteidigungsministerium die Entsendung einer neuen Division von Luftlandetruppen nach Tschetschenien und die Verstärkung der dort stationierten Truppen um 1000 Mann bekannt. Das heißt, daß der im Westen so viel beachtete Abzug von 1000 Soldaten vor dem Verfassungsreferendum nur einer auf Zeit war.

Ebenfalls am 15. Mai leitete Präsident Putin sein "Amnestiegesetz für Tschetschenien" zur Abstimmung an das Parlament. Es wurde am 21. Mai bereits bei der ersten Lesung verabschiedet. Das Gesetz sieht die Amnestie für tschetschenische Kämpfer vor, die bis zum 1. September 2003 ihre Waffen niederlegen und sich keiner schwerer Straftaten wie Mord, Entführung, Geiselnahmen oder Angriffe auf russische Soldaten oder Sicherheitskräfte schuldig gemacht haben.

In den Genuß der Amnestie kommen auch russische Sicherheitskräfte, deren "Todesschwadronen" Menschenrechtler willkürliche Verhaftungen, Verschleppung von Zivilisten, Vergewaltigungen, Folterungen und Unterschlagung von Staatsgeldern vorwerfen. Die praktische Umsetzung des Gesetzes zeigt bereits, daß sie die eigentlichen Nutznießer der Straffreiheit sind, die Tschetschenen dagegen an Leib und Leben bedroht bleiben.

So hat z.B. der russische Militärgeneralstaatsanwalt Alexander Sawenkow am 7. Juli erklärt, daß bereits 22 Angehörige der russischen Truppen in Tschetschenien amnestiert wurden, die wegen dort begangenen Verbrechen strafrechtlich belangt wurden. Des weiteren untersucht seine Behörde 90 weitere Fälle von Truppenangehörigen, von denen 76 Strafsachen aufgrund der Amnestie eingestellt werden. Am gleichen Tag verkündete der Vertreter der Moskauer Generalstaatsanwaltschaft im Nordkaukasus, Sergej Prokopow, daß das Gericht von Grosnyj nunmehr den ersten tschetschenischen Kämpfer amnestiert habe.

Allerdings bedeutet eine Amnestie für einen Tschetschenen noch keinesfalls Schutz vor Willkür und Mord. Der liberale tschetschenische Dumaabgeordnete, Aslambek Aslachanow, weißt eindringlich darauf hin, daß praktisch alle tschetschenischen Kämpfer, die im Zuge der ersten Amnestie vom 13.12.1999 Straffreiheit erhielten, von russischen Sonderkräften umgebracht wurden. Die zweite vom September 2001, die nur drei Tage lang dauerte und mehr ein Ultimatum war, verlief im Sande.

Aslachanows Befürchtung, daß diese 3. Amnestie ähnlich wie die von 1999 verläuft, wurde bereits in der Praxis bestätigt. Am 2. Juni 2003 hat der russische Sonderdienst in Tschetschenien den 33jährigen Aslambek A. Asimow verschleppt, wenige Minuten nachdem die Staatsanwaltschaft ihm den Beschluß über den Verzicht hinsichtlich der Einleitung eines Strafverfahrens (siehe Bild) ausgehändigt hatte. Seither fehlt jegliches Lebenszeichen von ihm.

Während der russische FSB-Geheimdienst und die Generalstaatsanwaltschaft der Welt unermüdlich neue Zahlen von tschetschenischen Kämpfern präsentieren, die angeblich ihre Waffen niederlegen, entlarven russische Menschenrechtler die Methoden, mit denen diese Zahlen zustande kommen. Sie berichten, daß Sonderdienste von Zivilisten in Tschetschenien unter Mordandrohung Erklärungen erzwingen, in denen sie sich als Kämpfer bezichtigen, die sich den russischen Organen ergeben und amnestiert werden möchten. Oder es wird zu Inszenierungen gegriffen, um der Welt "reumütige Rebellen" vorzuführen. Beispiele:
- Ende Juni 2003 wurde z.B. Frau Isita Malikowa, die im Nordosten Tschetscheniens wohnt, vom russischen Sonderdienst aufgefordert, ihre Amnestie zu beantragen, weil sie bis 1999 die Kommission für soziale Anliegen geleitet hatte.
- Mitte Juni 2003 präsentierte der russische FSB-Geheimdienst im zentralen Fernsehen einen "reumütigen tschetschenischen Kämpfer", in dem die Bewohner von Atschchoj-Martan den ortsbekannten Säufer und FSB-Zuträger Aslan Elmursajew erkannten.

In der Nachbarrepublik Inguschetien wurden Dutzende von Flüchtlingen verschleppt, denen ebenfalls "Reue-Erklärungen" abgepresst wurden. Von einigen fehlt nach Verschleppung jegliches Lebenszeichen, was den Verdacht nährt, daß sie eine Selbstbezichtigung verweigerten und umgebracht wurden.

Blutiger Alltag in Tschetschenien

Zu Tode gefoltert: Arsen und Timur Machtijew und Sascha Galitschenko. Fotos: Nowaja Gaseta

Das Referendum hat dem blutigen Alltag in Tschetschenien keinen Abbruch getan. Der Krieg, die Verschleppung und Mord an Zivilisten gehen weiter. Sogar direkt am Wahltag wurde in Grosnyjs Vorstadt Alchan-Kala die 42jährige Lajla Bajdulajewa von einem russischen Sonderkommando verschleppt, vier Tage später wurden zwei Ärzte der Stadtklinik Nr. 9 erschossen.

Nach offiziellen Angaben der von Moskau eingesetzten Regierung Tschetscheniens, wurden von Anfang April bis Mitte Mai 2003 in Tschetschenien 74 Menschen verschleppt. Insgesamt seien seit Beginn des Jahres 245 Personen verschleppt worden. Russische Menschenrechtler nennen diese Zahlen unvollständig, da sie weit mehr Fälle registriert haben. Sie weisen außerdem darauf hin, daß tschetschenische Flüchtlinge nach ihrer Rückkehr zunehmend davon betroffen sind. So z.B. am 25. Mai, als ein russisches Sonderkommando einige Dutzend junger Männer aus einer Unterkunft für zurückgekehrte Flüchtlinge in Grosnyj verschleppte. Auch Kinder und Teenager bleiben davon nicht verschont, wie folgendes Beispiel zeigt:

Am 14. April 2003 befanden sich drei Schüler aus Grosnyj auf dem Heimweg - die Brüder Arsen (14 J.) und Timur Machtijew (15 J.) und Sascha Galitschenko (14 J.). Alle drei waren Kinder von Flüchtlingsfamilien, die vom russischen Migrationsdienst aus Inguschetien zwangsweise nach Tschetschenien zurücktransportiert wurden. Auf ihrem Heimweg mussten sie, wie immer, zwei russische Kontrollposten passieren. Am ersten, an dem OMON-Milizen aus Tuwa/Zentralrussland postiert waren, kamen sie unbehelligt durch. Am zweiten, dem der OMON-Milizen aus Murmansk, wurden sie in einen Panzerwagen gepackt und nach Chankala - die russische Kommandozentrale aller Truppenverbände in Tschetschenien ,gebracht, die "Todesschwadronen" des russischen FSB-Geheimdiestes und des militärischen Geheimdienstes GRU beherbergt. Dort wurden sie zu Tode gefoltert.

Erst auf immensen Druck tschetschenischer und russischer Menschenrechtler händigte man die Leichen der Kinder ihren Familien aus. Zuvor aber warf man sie auf eine Mine in der Hoffnung, um die Folterspuren zu verwischen. Es gelang nicht ganz: in der Stirn von Arsen Machtijew klaffte deutlich eine Schusswunde, es war deutlich erkennbar, daß Sascha Galitschenkos Wange abgebissen worden war.

Immer öfter sind auch tschetschenische Flüchtlinge in den Flüchtlingslagern Inguschetiens von Verschleppung durch russische Sonderkommandos betroffen. Einige wurden später irgendwo in Tschetschenien tot aufgefunden, von anderen fehlt jede Spur. Nicht selten sind daran Angehörige der Leibwache und des Sicherheitsdienstes des Tschetschenien-Verwalters Kadyrow mitbeteiligt, die unter dem Kommando seines Sohnes Ramsan Kadyrow stehen.

Erschreckend ist die Lage der Frauen in Tschetschenien. Keine ist vor Verschleppung, Vergewaltigung und Ermordung sicher. Jüngste Beispiele: Am 21. Mai wurde im Dorf Kalinowskaja im Norden Tschetscheniens die Menschenrechtlerin Sura Betijewa, ihr Ehemann, ihr Sohn und ihr Bruder von einem russischen Sondertrupp ermordet. Am 17. Mai, um 3.00 Uhr nachts, wurden im Dorf Ulus-Kert die 33jährige Epileptikerin Kurbika Gaschajewa und ihre Nichte, die 15jährige Schülerin Aminat Dugajewa, von einem russischen Sonderkommando festgenommen. Zwei Tage später erklärte der stv. Generalstaatsanwalt Fridinskij, daß beide Attentäter für die Bande der Terroristen rekrutiert hätten, die im Oktober 2002 im Moskauer Musiktheater über 700 Menschen in Geiselhaft nahmen. Recherchen russischer Menschenrechtler, ergaben, daß Kurbika Gaschajewa wenige Tage vor ihrer Festnahme aus einem Flüchtlingslager in Inguschetien nach Tschetschenien zurückgekehrt war, um ihrer alten Mutter bei der Renovierung des Hauses zu helfen. Sie wurde dabei von ihrer Nichte, Aminat Dugajewa unterstützt. Beide hatten mit der Geiselnahme absolut nichts zu tun.

Am 29. Mai fand man an der Straße zwischen Argun und Mesker-Jurt ein frisches Grab mit drei verscharrten Frauenleichen. Das Alter der Toten lag zwischen 17 und 40 Jahren. Sie waren nur mit Unterwäsche bekleidet und mit Messerstichen und Folterspuren übersät. Eine der Toten hielt einen Kinderschnuller in der Hand. Seit dem 4. Juli 2003 fehlt von der jungen Lehrerin aus Dyschni-Wedeno, Taisa Dadajewa, jegliches Lebenszeichen, nachdem sie nachts von einem russischen Sondertrupp von zu Hause verschleppt wurde. Ebenfalls von dem tschetschenischen AFP-Korrespondenten Ali Asatmirow, der am gleichen Tag aus Nasran/Inguschetien nach Tschetschenien verschleppt wurde.

Das tödliche Schweigen des Westens

Snamenskoje, 12.05.2003: Nach dem Attentat auf die FSB-Geheimdienstzentrale

Foto: © Nowaja Gaseta

Moskaus Krieg in Tschetschenien findet unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Nur spektakuläre Ereignisse, die zumeist mit einer hohen Opferzahl verbunden sind, rückten die kleine Kaukasusrepublik vorübergehend wieder in Erinnerung. Wie die verheerenden Anschläge im Mai 2003.

Am 12. Mai 2003, als der NATO-Generalsekretär George Robertson zur Tagung des NATO-Russland-Rats in Moskau eintraf, wurde die FSB-Folterzentrale in Snamenskoje im Nordwesten Tschetscheniens von Selbstmordattentätern in die Luft gejagt. 50 Menschen starben. Präsident Putin erklärte umgehend, daß es bei den Attentäter um "internationale Terroristen" handelte. Der NATO-Generalsekretär und die Tagungsteilnehmer erklären sich mit ihm solidarisch. Woher sollen sie auch wissen, daß die FSB-Zentrale in Snamenskoje ein Folterzentrum war, aus dem es für die dorthin verschleppten Zivilisten kein Entkommen gab.

14. Mai 2003: beinahe gleichzeitig mit der Ankunft des US-Außenministers Collin Powel in Moskau fand in Ilischan-Jurt im Osten Tschetscheniens während einer religiösen Walfahrt erneut ein Selbstmordattentat statt, das 10 Menschen das Leben kostete. Der russische FSB erklärte umgehend, hinter dem Anschlag stünden "internationale Terroristen, wie die Muslimbruderschaft und Al-Kaida". Vizegeneralstaatsanwalt Fridinskij hatte bereits die Namen von zwei Selbsmordattentäterinnen parat, von denen eine Schachidat Bajmuradowa sei, die eine Terrorausbilung abgeschlossen habe. Russische und tschetschenische Menschenrechtler stellten derweilen bei ihren Recherchen fest, daß Bajmuradowa mit dem Anschlag absolut nichts zu tun und ihre Anwesenheit in Ilischan-Jurt private Gründe hatte. Wenige Tage zuvor wurde ihr Bruder in das berüchtigte Tschernokosowo-Gefängnis gesperrt. Bajmuradowa wandte sich daraufhin an den Tschetschenien-Verwalter Kadyrow, der Hilfe versprach. In Ilischan-Jurt wollte sie ihm womöglich das Lösegeld übergeben.

 


Über die Fragwürdigkeit dieser Ermittlungsergebnisse wird wohl der Westen wieder nichts erfahren. Aber sie kosten Menschenleben in Tschetschenien. Jeden Tag. Seit vier Jahren.

Solange der offizielle Westen zum Weitermorden in Tschetschenien schweigt und Kriegsherrn Putin als Bündnispartner umschwärmt, bleibt für die Menschen in der Kaukasusrepublik der Frieden Lichtjahre entfernt. Nicht ein Wahlgang unter vorgehaltenen Waffen, sondern die Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg für ein Tribunal zur Aufklärung von Verbrechen gegen Zivilisten in Tschetschenien ist der erste richtige Schritt zum Frieden. Es bleibt zu hoffen, dass er auch getan wird.

 

IGFM, Juli 2003

 

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