Türkei: Ausreiseverbot für Abdullah Demirbaş wurde aufgehoben - Einsatz für Menschenrechte wieder einmal erfolgreich
Abdullah Demirbaş, einem der bekanntesten kurdischen Politiker in der Türkei und Bürgermeister von Diyarbakir, wird die sofortige Ausreise zur medizinischen Behandlung nicht länger untersagt. Anfang März 2012 müssen sich die türkischen Behörden der Entscheidung des Strafgerichtshofs von Diyarbakir fügen: Der internationale Druck, von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) maßgeblich initiiert wurde, zeigt somit wieder einmal Wirkung. Die IGFM begrüßt die Entscheidung des Gerichts als die "einzig richtige". Demirbas leidet an einer weit fortgeschrittenen erblichen Stoffwechselerkrankung. Das Uniklinikum Frankfurt hat zwischenzeitlich die Behandlung Demirbas begonnen.
Die Person, sein Wirken
Der kurdischstämmige Abdullah Demirbaş wurde im Jahre 1966 im Dorf Sosê in der Provinz Amed/Türkei geboren. Mehr als 17 Jahre war er als Lehrer in unterschiedlichen Provinzen der Türkei und über lange Zeit als Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Eğitim-Sen in Amed und in der Provinz Dilok/Gaziantep tätig. Er spricht Kurdisch, Türkisch und Deutsch. Er ist verheiratet und Vater von vier Kindern. Als Mitglied der bisher wichtigsten Kurdenpartei DTP (später BDP, Partei des Friedens und der Demokratie) wurde er 2004 mit 56 Prozent der Stimmen zum Bürgermeister von Stadtbezirks Sur in Diyarbakir gewählt. Die Partei DTP wurde vom türkischen Verfassungsgericht als "nicht verfassungskonform" verboten, seitdem vertritt die Nachfolgepartei BDP die Interessen der kurdischen Minderheit. Wichtiger Gegenstand Demirbaş politischer Tätigkeit während dieser Amtszeit war die Ausgestaltung seines Bezirks zu einem "Bezirk der Sprachen". Dadurch versuchte er die assyrisch-, armenisch- und kurdischsprachige Bevölkerung gesellschaftlich einzubinden. Eines seiner Projekte zielte darauf ab 365 Kindergeschichten in Kurdisch und anderen Minderheitensprachen zu veröffentlichen ("Eine Geschichte für jeden Abend"). Unter anderem kämpft er dafür, dass die Türkei die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ratifiziert. Mit diesen Ansätzen verstieß er gegen das türkische Strafgesetz, welches in Artikel 222(1) tStGB für den Verstoß gegen das Gesetz der türkischen Buchstaben 1353 von 1928 Haftstrafen von 2 bis 6 Monaten Haft vorsieht. Davon ist insbesondere der Gebrauch von Buchstaben, die z. B. im kurdischen Alphabet, nicht aber im türkischen Alphabet vorhanden sind (wie q, w und x), betroffen.
Aufgrund seiner Einsätze für den Sprach-Pluralismus wurden er und der gesamte amtierende Stadtrat 2007 durch eine Eilentscheidung des obersten Verwaltungsgerichts der Türkei entlassen. Da u.a. Kinderbücher und Touristenbroschüren auf Kurdisch gedruckt wurden, wurde ihm "Amtsmissbrauch" vorgeworfen. Der Bericht der Europaratskonferenz 2007 sowie deren Empfehlung 229 für lokale Demokratie in der Türkei widmeten sich seinem Fall. Im März 2009 kandidierte er erneut und wurde mit 65 Prozent der Stimmen wiedergewählt. Aktuell laufen über 20 Gerichtsverfahren gegen ihn. Sie alle basieren auf seiner Arbeit zum Ausbau der "Vielsprachigkeit".
Verhaftung und "Prozess"
Am 20. März 2006 wurde ein Verfahren wegen angeblicher "Propaganda für die Terrororganisation PKK", und somit Verstoß gegen Paragraph 220, Absatz 8 tStGB, gegen ihn eingeleitet. Der Grund hierfür scheint in dem von ihm gehaltenen Vortrag "Städtische Dienstleistungen im Lichte der Vielsprachigkeit" anlässlich des Europäischen Sozialforums zu liegen. Im Mai 2009 wurde er zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt - wegen "Unterstützung des kurdischen Separatismus". Im von ihm angestrengten Berufungsverfahren wurde bis dato kein Urteil gesprochen. Im Rahmen einer Einschüchterungskampagne gegen Mitglieder der Vorgängerpartei DTP wurde er am 24.12.2009 verhaftet.
Gesundheitszustand
Abdullah Demirbaş leidet massiv an einer Hämochromatose, einer erblichen Stoffwechselerkrankung. Sie macht sich u.a. durch starke Atemnot, Husten und Brustschmerzen bemerkbar. Demirbaş bedarf dringend regelmäßiger medizinischer Behandlung. Für ihn bedeutet das Fortschreiten der Krankheit eine akute Lebensgefahr. Es liegen eindeutige Befunde der Herz- und Gefäßchirurgie der medizinischen Fakultät der Istanbuler Universität vor, welche eine Behandlung im Ausland, maßgeblich den USA, nachdrücklich nahelegen.
Ausreiseverbot
Aufgrund von ernsten gesundheitlichen Problemen wurde Demirbaş am 14. Mai 2010 aus der Untersuchungshaft entlassen. Er unterlag jedoch einem Reiseverbot, weshalb er das Land nicht verlassen durfte. Aufgrund seines äußerst schlechten gesundheitlichen Zustands benötigte er sofortige medizinische Behandlung. Diese kann jedoch nur von Spezialklinken außerhalb der Türkei durchgeführt werden. Trotz vorliegender Befunde wurden alle seine Anträge von zuständigen Gerichten abgelehnt. Trotz der offiziell bestätigten Lebensgefahr wurde ihm die Ausreise verweigert.
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