UN: Folter ist verboten!


UN-Folter-Ausschuss bewertet Folter-Praktiken der USA in Guantánamo, Irak und Afghanistan

 

von Christina Wagner
IGFM, Juni 2006

UN Generalsekretär Kofi Annan muß viele Hindernisse für den Menschenrechtsrat überwinden.

 

Der UN-Folter-Ausschuss hat die USA in seinem Abschlußbericht aufgefordert, das Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba zu schließen.

Die USA sollen die in dem Lager gefangengehaltenen Personen entweder freilassen oder vor ein Gericht stellen und ihnen versichern, daß sie nicht in einen Staat ausgewiesen werden, in dem ihnen eine reale Gefahr der Folter droht. Unmißverständlich hat das Komitee klargestellt, daß das Folter-Verbot sowohl in Zeiten des Friedens als auch in bewaffneten Konflikten gilt.

Dabei habe das Folter-Verbot aber nicht nur in allen der Hoheitsgewalt der USA unterstehenden Gebieten Geltung, sondern auch in Haftanstalten, die sich zwar auf fremdem Hoheitsgebiet, jedoch de facto unter der Kontrolle der USA befinden. In diesem Zusammenhang kritisiert der Ausschuß das Gefangenhalten von Personen in geheimen Gefängnissen und stellt klar, daß die Festnahme von Menschen unter solchen Bedingungen schon an sich ein Verstoß gegen die Folter-Konvention darstelle. Er fordert die US-Regierung auf, die Existenz dieser Gefangenenlager zu überprüfen und offenzulegen.

Dem Ausschuß lägen überdies Berichte über Akte der Folter oder grausamer, inhumaner und erniedrigender Behandlungen vor, die durch US-Militärbedienstete oder ziviles Personal im Irak und in Afghanistan angewendet würden. Er fordert die USA auf, alle Verhörtechniken zu ändern, die auf Folter hinausliefen und nennt Beispiele, in denen die Bediensteten u.a. Hunde einsetzten, um die Gefangenen einzuschüchtern. Die US-Regierung sollte mit entschlossenen Maßnahmen alle Arten von Folter und schlechter Behandlung von Gefangenen durch sein Sicherheitspersonal, ob militärisch oder zivil, in Afghanistan und Irak ausrotten, Fehlverhalten müsse "prompt und sorgfältig" ermittelt und vor Gericht gestellt werden. Es müßten der Schwere der Tat entsprechende Strafen verhängt und zusätzlich die Verantwortung aller in der Befehlskette geprüft werden.

Auf seiner 36. Sitzung hat das Anti-Folter-Gremium die Umsetzung der Anti-Folter-Konvention seitens der USA bewertet. Grundlage hierfür bildete der mit einer Verspätung von vier Jahren eingereichte periodische Bericht der amerikanischen Regierung. Hier sollte diese erstmals seit Beginn des Krieges der USA gegen den Terrorismus vor dem UN-Komitee zur Folter Stellung nehmen. Das Komitee verlangte Auskunft über die Behandlung von Gefangenen im eigenen Land und von ausländischen Terrorverdächtigen, die in Afghanistan und im Irak und im Gefängnis von Guantanamo Bay auf Kuba festgehalten werden. Mittelpunkt der Verhandlungen bildeten die Versicherungen der Bush-Regierung, in diesen Gefängnissen herrsche ein absolutes Folterverbot.

Bereits im Februar 2006 berichteten UN-Sonderberichterstatter bei einem Besuch des Gefängnisses Guantanamo Bay, daß die USA den rund 460 dort Gefangenen ein faires rechtsstaatliches Verfahren verweigerten und ihre Gesundheit und Religionsfreiheit verletzten. Sie berichten von Foltermethoden wie das Halten von Gefangenen in Stresspositionen, dem Aufsetzen von Kapuzen, an das sich das Verlieren des Bewußtseins der Häftlinge anschließt, den Einsatz von exzessiver Gewalt, aber auch Zwangsernährung und Kältefolter bildeten Foltermethoden. Auch diese Experten forderten die Schließung des Gefängnisses und die Aufhebung der seitens der US-Regierung erlaubten Sondermethoden bei Verhören.



Nachtrag

Am 22. Juni 2006 ist das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention vom 18. Dezember 2002 in Kraft getreten. Das Zusatzprotokoll ergänzt den Kontrollmechanismus der Anti-Folter-Konvention durch die Einführung eines präventiven Kontrollsystems von Folter und Mißhandlung. Dieses System sieht die Durchführung regelmäßiger Besuche an Orten vor, an denen Folter und Mißhandlungen begangen werden können, wie beispielsweise in Gefängnissen, Polizeiwachen oder Abschiebezentren.

Hierunter fallen aber auch Orte wie Psychiatrien, Alten- und Pflegeheime oder geschlossene Heime für Jugendliche und Kinder. Auf internationaler Ebene werden die Besuche durch einen Unterausschuß zur Folterprävention durchgeführt und auf nationaler Ebene durch nationale Organe. Die Gremien sind befugt, Empfehlungen auszusprechen sowie Vorschläge zur Gesetzgebung zu machen. CW

 

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