UN Menschenrechtsrat demontiert sich selbst


Verletzerstaaten im Menschenrechtsrat befreien sich der systematischen Überwachung

 

Von Martin Lessenthin*
IGFM, Juli 2007



Präsident Lukaschenka und Staatschef Fidel Castro - zwei Diktatoren haben allen Grund zur Freude: ihre Willkürherrschaft steht nicht mehr unter Beobachtung im UN Menschenrechtsrat.

Nach langen Beratungen hat der UN-Menschenrechtsrat in Genf  Grundsatzregeln seines Handelns beschlossen, die große Enttäuschung hervorgerufen haben. So wird künftig auf zwölf Sonderbeauftragte für Problemländer verzichtet und Kuba sowie Weißrussland werden nicht mehr systematisch untersucht.

Die Möglichkeiten des Rates zur Überwachung und Verurteilung der Menschenrechtverletzungen sind entschieden geringer als bei der Gründung im letzten Jahr vorgestellt. Das Gremium  hat sich auf Druck der Verletzerstaaten selbst kastriert.

Die Befreiung Kubas und Weißrusslands von fortdauernder Beobachtung  ist ein Armutszeugnis für die Überwachung der fortwährenden, weit verbreiteten und systematisch betriebenen Unterdrückung der Menschenrechte in diesen Gesellschaften.

Tatsache ist, die Freiheit in Weißrussland ist extrem eingeschränkt. Den großen öffentlichen Protesten gegen die Präsidentenwahlen im letzten Jahr begegnete Staatschef Alexandr Lukashenka mit der Intensivierung der Repressalien gegen jegliche Form der Opposition und zunehmendem Druck auf NGOs, unabhängige Medien und Bildungseinrichtungen.

Tatsache ist auch: In Kuba sitzen derzeit über 300 Gewissengefangene in Haft. Die unabhängige Presse wurde als illegal deklariert und ist Objekt einer gezielten Kampagne der Einschüchterung. Seit der Krankheit des Diktators Fidel Castro werden Dissidenten noch stärker überwacht.

Mehrere Gruppen innerhalb des Rates setzten sich für die Abschaffung aller Sonderbeauftragten in speziellen Ländern ein. Nur der Sonderbeauftragte für Israel sollte nach ihrem Wunsch bestehen bleiben. Aufgrund der Gefahr eines Vetos der EU-Länder setzten sich diese Gruppen nicht durch, aber als Kompromiss wurden die Sonderbeauftragten für Kuba und Weißrussland abgeschafft. Der Sonderbeauftragte für die palästinensischen Gebiete bleibt weiterhin bestehen.


* Martin Lessenthin ist Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte / IGFM



 

© Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), deutsche Sektion e.V. Spendenkonto: 23 000 725, Taunussparkasse, BLZ 512 500 00

designed by WIV-GmbH