Usbekistan: Organisierter Wohnungsraub im Taschkenter Stadtteil Tschilansar
Sorglose betagte Menschen Opfer von Mafia-Bürokratie
Marat Sachidow
Vorsitzender der IGFM-Sektion Usbekistan
Februar 2007
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Seit drei Jahren geht die Taschkenter Arbeitsgruppe der IGFM-Sektion Usbekistan Fällen nach, in denen Menschen verschwunden, auf fragwürdige Weise zu Tode gekommen oder gewaltsam in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden sind. In allen Fällen waren es Rentner, einsame betagte Menschen, die Eigentum, nämlich eine Wohnung hatten.
Und um die Wohnungen den sorglosen Greisen wegzunehmen, bildete sich in einem der Bezirke Taschkents eine kriminelle Vereinigung, in der die Milizen, die Staatsanwaltschaft, Bezirksrichter, Vollzugsbeamte, Angehörige des Bezirkskomitees sowie Notare, Übersetzer, Archivare und Standesbeamte bei der Beschlagnahme, dem Verkauf der Wohnung, der Zwangsräumung bis hin zur Festnahme der nunmehr mittel- und obdachlosen alten Greise, die wegen Vagabundentums belangt werden, zusammenarbeiten.
Um das angestrebte Ziel zu erreichen, schien nichts abwegig genug zu sein. So wurde z.B. eine Ehe zwischen einem Verstorbenen und einem lebenden Menschen geschlossen oder ein Scheidungsurteil nach dem Tod eines der Ehepartner aufgehoben.
Vor zwei Jahren schon hatte die usbekische IGFM-Sektion das Präsidialamt davon in Kenntnis gesetzt, dass die Vollzugsbeamten auch im 15. Jahr der Unabhängigkeit Usbekistans die Gesetze der ex-UdSSR und deren Unionsrepubliken anwendeten. Die IGFM-Analyse dieser nach usbekischem Verständnis 'unabhängig' genannten Justiz führte zu haarsträubenden und ebenso tragischen Erkenntnissen und Ergebnissen:
Der Fall des Bürgers W. Burlakow
Unmittelbar nachdem die IGFM über dubiose Wohnungsverkäufe öffentlich berichtet hatte, erklärte Richter M. M. Nasarow vom Bezirksgericht von Tschilansar den Verkaufsvertrag des Maklers Rustam E. Mamadrisajew (ein Mitglied der kriminellen Vereinigung) über Burlakows Wohnung für nichtig. Kurz nach dem Gerichtsurteil schnitt sich Burlakow die Pulsadern auf und setzte seine Wohnung in Brand.
Die Miliz stellte als Todesursache Selbstmord fest. Danach sollte die Wohnung an seine Verwandten gehen; tatsächlich wurde sie aber von einer Frau A. übernommen, die das Schloss der Wohnungstür austauschte. Daraufhin reichten Burlakows Angehörige Klage vor dem Taschkenter Stadtgericht ein. Dort wurde ihnen erklärt, dass alle Dokumente verloren gegangen seien. Solange man diese nicht fände, würde die Klage nicht bearbeitet.
Die IGFM zieht daraus folgenden Schluss: Selbst das gerechte Urteil zugunsten Burlakow diente nur dem Zweck der Verschleierung, um Zeit zu gewinnen, und der Vertuschung: Zunächst fiel das Gericht ein gerechtes Urteil; die betreffende Person, zugunsten das gerechte Urteil gefällt wurde, verstarb auf fragwürdige Weise; danach verlor das Gericht die Akten und das Urteil wurde ad absurdum geführt.
Der Fall des Bürgers G. F. Napolski
Herr G. F. Napolski wurde unangekündigt von dem oben erwähnten Rustam E. Mamadrisajew in Begleitung eines Milizbeamten und einer weiteren unbekannten Person in Zivil aufgesucht, die ihm den Vorschlag unterbreiteten, seine Betreuung zu übernehmen. Weil die Anwesenheit des Milizbeamten Vertrauen erweckte, übergab Herr Napolski seinen Ausweis Mamadrisajew. Kurze Zeit später hatte Mamadrisajew das Haus von Napolski verkauft. Der Käufer Baimuchamedow reichte bei Gericht Klage auf Räumung der Wohnung von Napolski ein. Richterin Badijewa vom Utschtepinsker Zivilgericht gab der Klage statt, und Napolski musste das eigene Haus räumen. Auf Initiative der Taschkenter IGFM-Arbeitsgruppe wurde ein Strafverfahren gegen R. Mamadrisajew eingeleitet, denn Napolski hatte nie vor, sein Haus zu verkaufen, und Mamadrisajew hatte sich ihm weder als Makler vorgestellt, noch über seine Absichten unterrichtet. Dennoch entzog sich Rustam F. Mamadrisajew der Rechenschaft, denn er konnte sich auf seinen leiblichen Bruder und Protegé namens Farhard E. Mamadrijasew verlassen, der Mitglied des Taschkenter Gebietsgerichtskollegiums war.
Der Fall des Bürgers Prochorow
Obwohl eine Richterin entschieden hatte, dass der "Übereignungsvertrag" der Wohnung von Herrn Prochorow nichtig sei, wurde diese Wohnung bisher nicht an die Herrn Prochorow zurückgegeben. Stattdessen wurde er als Wohnsitz- und Obdachloser mehrmals auf dem Revier eingesperrt, da er keine Ausweispapiere vorzeigen konnte. Diese waren von der Bande vernichtet worden. In dieser Situation befindet er sich bis auf den heutigen Tag.
In einem anderen Fall wurde eine Frau in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen - unter Mitwirkung der Untersuchungsbeamtin der Tschilansarer Milizabteilung, Polizeihauptmann S. F. Jarotschkina, die für die Untersuchung des Verkaufs der Wohnung dieser Frau zuständig war. Diese Frau wurde bei der Einweisung in die Anstalt beobachtet, jedoch ist sie nicht mehr dort und gilt als verschwunden.
Weitere Fälle:
- Spurlos verschwunden sind die Gebrüder Runow.
- S. Galkin wurde tot auf dem Farhad-Basar im Bezirk Tschilansar in Taschkent aufgefunden. Die Miliz gab sich keine Mühe, die Todesursache festzustellen.
- Nachdem die Wohnung von I. Pugatschow ohne sein Wissen verkauft worden war, fand man ihn tot in seiner eigenen Badewanne, verbrüht und ertrunken in kochendem Wasser.
- Der Bürger Krylow wurde, nachdem seine Wohnung hinter seinem Rücken verkauft wurde, einfach auf die Straße gesetzt.
- Nachdem man die Wohnung des Bürgers Wodjanizki auf die gleiche Weise verkaufte, wurde er zusammengeschlagen in der Nähe der Stadt Sangeota im Gebiet Tschkent gefunden. Richterin Badijewa hatte einen Räumungsbefehl erlassen auf der Basis seiner Unterschrift unter einer Vollmacht, die man im mit Haftandrohung abgepresst hatte.
Reaktionen gegen die IGFM-Sektion
IGFM-Mitglied Natalia Golubych, die an der Untersuchung der Fälle beteiligt war, in denen Wohnungen enteignet wurden, wurde von Sicherheitsleuten in der Taschkenter Diskothek "Epizentr" gezielt überfallen und zusammengeschlagen. Die IGFM wurde konfrontiert mit dem Zynismus der Miliz, die mit allen Mitteln "ihre" Täter schützte und in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft jegliche Untersuchung des Falles niederschlagen ließen. (Siehe Bild.)
Die Geschäftsführerin des "Komitees für den Schutz des Individuums" in Taschkent, Klara Schadmanowa, wurde einem organisierten, psychischen Druck seitens des Tschilansarer Reviers ausgesetzt. So wurde sie mehrfach vom Revier-Chef in Begleitung eines Vertreters des Machallinsker Einwohnerkomitees (eine Art Stadtteilvertretung, Anm. des Übers.) aufgesucht, die sie aufforderten, ihre "anti-staatliche Tätigkeit" einzustellen. Sie wurde mehrmals unter Hausarrest gestellt, des Öfteren, ohne Grundangabe zu Verhören aufs Revier bestellt. Unter Androhung, sie zu verhaften, wurde ihr die Unterzeichnung einer vom Tschilansarer Revier vorgefertigten Erklärung abgepresst, wonach sie ihre angebliche "terroristische Tätigkeit beenden und keinen Kontakt zu gewalttätigen Gruppen aufrechterhalten" werde.
IGFM-Mitglied Juldasch Nasyrow, der ebenfalls den Machenschaften dieser verbrecherischen Gruppierung nachging, wurde von Unbekannten zusammengeschlagen. Die Miliz löste den Fall auf ihre Weise: Er wurde trotz schwerer Invalidität auf die Straße gesetzt, sein Sohn kann schon seit zwei Jahren auf Geheiß von oben keine Arbeit finden. Seit zwei Jahren lebt Nasyrow im IGFM-Büro ohne Aussicht, jemals eine neue Wohnung in seinem Stadtteil zu finden.
















