Usbekistan: Rückkehr aus dem "Jenseits"


Regionale Ermittlungsbehörde foltert Eltern, um mit falschen Geständnissen ihre Aufdeckungsquote zu beschönigen

 

 

 

 

 

 

Beschwerde der IGFM-Sektion Usbekistan

 

Februar 2009

 

Marat Zakhidov, IGFM-Vizepräsident, Vorsitzender der IGFM-Sektion Usbekistan. Bild: Christoph Rüttger, IGFM

An den Generalstaatsanwalt Usbekistans, Raschit Ch. Kadyrow
An den Innenminister Usbekistans, Bachodyr A. Matljubow



Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt!
Sehr geehrter Herr Innenminister!

Am 6. Dezember 2005 verschwand die 16jährige Tochter Muassam der Familie Dschurajew, die im Utschkuprinsker Kreis des Fergana-Gebiets wohnhaft ist. Die Eltern erstatteten darüber Meldung bei der Miliz. Drei Jahre später kehrte Muassam wohlbehalten aus Kasachstan zurück, wohin sie wegen Arbeitssuche heimlich gereist war. Zu Hause angekommen erfuhr sie, dass ihre Eltern sie auf Befehl der Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft des Kreises Bescharyk ,des Staatsanwalts R. Schurajew und des Ermittlers I. Esankulow , auf dem örtlichen Friedhof "bestattet" haben.

Jetzt der Reihe nach. Sieben Monate nach Muassams Verschwinden, am 11. Juni 2006 erschienen im Haus der Familie Dschurajew vier Angehörige der Kreisabteilung des Innern und der Staatsanwaltschaft des Kreises Bescharyk. Sie zeigten der Familie Kleidung vor und wollten die Bestätigung, dass sie der vermissten Tochter gehören würde. Nachdem die Familie es nicht bestätigen konnte, gingen sie. Gegen Abend aber kamen sie wieder, nahmen die Mutter und den Bruder des vermissten Mädchens fest, brachten sie zur Staatsanwaltschaft des Kreises Bescharyk und hielten sie dort bis zwei Uhr Nachts fest.

Der Ermittler bestand darauf, dass im Großen Fergana-Kanal Muassams Leiche gefunden wurde. Die Mutter des Mädchens weigerte sich aber, die ihr vorgelegten Kleidungsstücke als die ihrer Tochter zu erklären, weil sie ihr nicht gehörten. Daraufhin begann der Ermittler auf die Mutter einzuschlagen. Anschließend erstellte er eine Erklärung, die angeblich die Aussage der Mutter festhielt, und zwang die Mutter unter Androhung von Gewalt, das "Protokoll ihrer Aussage" zu unterzeichnen.

Das aber schien nicht auszureichen. Um 4:00 Uhr Nachts ergriffen die usbekischen Ermittler den Vater und zwangen ihn unter Folter ein vorgefertigtes Geständnis zu unterschreiben, wonach er  angeblich die Tochter mit dem Keilriemen erdrosselt, einen Betonblock am Körper befestigt und sie in den Wasserkanal geworfen habe.

Dann wurde die Mutter ins Leichenschauhaus gebracht. Sie erklärte den Beamten wiederholt, dass die ihr gezeigte Leiche nicht die ihrer Tochter ist. Daraufhin wurden Mutter und Vater in getrennte Zellen gesperrt. Der Ermittler namens Ilchom und ein Milizbeamter namens Dawron legten ihnen nahe, sie müssten die ihnen vorgezeigte Leiche als die ihrer Tochter erklären, anderenfalls würden die Beamten diese als Muassam begraben lassen und gegen die Eltern Anklage wegen "Komplotts zwecks Ermordung ihrer Tochter" erheben.

Um ihre Worte zu bekräftigen, beschrieben die Ordnungshüter das Szenario, wie es den Eltern während der Ermittlungen und vor Gericht ablaufen werde:
- Die jüngste Tochter Madinabonu, die am 29.09.2004 zur Welt kam, werde nicht als ihre leibliche Tochter sondern als uneheliches Kind ihrer verschwundenen Tochter Muassam dargestellt;
- sie, die Eltern, hätten die Schande nicht ertragen können, brachten daher Muassam um und warfen ihre Leiche in den Kanal.

Die Ermittlungsbehörde hat den Eltern offen erklärt, wenn sie die ihnen gezeigte fremde Tote nicht als Muassam anerkennen sollten, würde ihre jüngste Tochter zu Muassams Kind und die Eltern selbst zu Kindsmördern erklärt. Sollten die Eltern aber die Fremde Tote als Muassam anerkennen, würde der Fall in "Tod durch Selbstmord" geändert.

Anschließend brachten die Ermittler die Eltern zu ihrem Chef, der bekräftigte, dass im Falle der Weigerung der Eltern, den Vorschlag anzunehmen, für das Gericht die erste Version als Haupt- und Ausgangspunkt gelten wird.

Zum Schluss erklärte der Ermittler der Staatsanwaltschaft namens Ilchom der Mutter: "Wenn deine Tochter lebend nach Hause kommt, gebe ich dir mein Matiz-Auto", und warf ihr die Autoschlüssel ins Gesicht.

Die Tochter traf lebend zu Hause ein, das Auto aber hat die Familie bis heute nicht gesehen.


Ein anderer Fall. Am 24. Januar 2009 wurde Frau Olga Matwijeko von drei Mitgliedern des Clubs "Drakon" (Taschkenter Stadtbezirk Utschtepin) zusammengeschlagen. Frau Matwijeko wurde im Erste-Hilfe-Wissenschaftszentrum des Gesundheitsministeriums eingeliefert. Die behandelnden Ärzte versicherten dem Mädchen, bei der Miliz Anzeige wegen schwerer Körperverletzung zu erstatten. Aber auch fünf Tage nach dem Vorfall hatte sich die Miliz nicht gerührt. Erst nachdem sich das IGFM-Komitee für Verteidigung des Individuums den Fall aufgriff, leitete Sajpullo Odilow von der Utschtepinowsker Kreisabteilung des Innern endlich Ermittlungen ein. Allerdings , nach uns vorliegenden Informationen - in einer Weise, durch die die Geschädigte zu Täterin gestempelt wird.

Wir bestehen deswegen auf Ihrer umgehenden Einmischung in beiden aufgeführten Fällen, damit die Rechtmäßigkeit gewahrt und der Willkür Einhalt geboten wird.

Marat Zakhidov
IGFM-Vizepräsident (Deutschland)
Vorsitzender des Komitees für Verteidigung des Individuums (KZPL)

 

 

 

 

IGFM-Interview mit der Familie Dschurajew

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) - Komitee für Verteidigung des Individuums/KZPL der IGFM-Sektion Usbekistan
21. Februar 2009, Fergana Gebiet

 

 

 

 

Malikachon Dschurajewa mit Tochter Muassam und M. Zakhidov (IGFM) am Grab der unbekannten Frau, auf dessen Schild bis zum 05.01.2009 der Name Muassams stand.

Muassam Dschurajewa am Grab der unbekannten Frau.

Das Haus der sechsköpfigen Farmerfamilie Dschurajew

Nach Veröffentlichung des Beitrags "Rückkehr aus dem Jenseits" suchten wir den Utschkuprinsker Kreis des Fergana-Gebiets auf und trafen uns mit der Familie Dschurajew. Hier ihr Bericht:



Malikachon Dschurajewa, Mutter: Nachdem unsere Tochter Anfang dieses Jahres aus Kasachstan zurückgekehrt war, wo sie seit 2006 in einem Verkaufsladen gearbeitet hatte und nichts von sich hören ließ, habe ich mich an die Miliz und die Staatsanwaltschaft unseres Kreises gewendet. Weil all die Zeit davor hatten wir ja überhaupt keine Nachricht von unserer Tochter, und wir mussten eine unbekannte Frau beerdigen, die man uns unter Drohungen und Folter gezwungen hat, als unsere Tochter anzuerkennen. Unter den Nachbarn der Siedlung wurde ein Gerücht verbreitet, dass meine jüngste Tochter angeblich die Tochter Muassams und somit meine Enkelin sei und Muassam sich das Leben genommen habe, um diese Schande zu vertuschen. Auf unsere Klarstellung und Beschwerden hat keiner reagiert.

Cholikschon Dschurajew, Vater: Man warnte uns, den Mund zu halten und das Thema ruhen zu lassen, weil man sonst in der Tat unsere Tochter Muassam umbringen würde. Und man warnte, dass der damalige Staatsanwalt des Kreises, R. Schurajew, , der uns mit einer Anklage wegen Ermordung unserer Tochter drohte, sollten wir die im Wasserkanal gefundene Frauenleiche nicht als Muassam anerkennen, auf der Karriereleiter aufgestiegen sei und jetzt in der Hauptstadt Taschkent arbeitet. Auf seine Anweisung hin wurde unser Haus durchsucht, wobei man einen Keilriemen "gefunden" habe, mit dem wir angeblich unsere Tochter erwürgt hätten.

Mutter: Jeder schwieg, wie in der Siedlung so auch im Kreis. Wir haben Angst vor der Miliz und der Staatsanwaltschaft. Die machen mit den Menschen, was sie wollen. Nur ein Mensch, der bat, seinen Namen nicht zu nennen, sagte uns, dass es in Deutschland eine Organisation gibt, die sich für die Farmer in Usbekistan einsetzt, nur die uns helfen könnte, und gab uns die Adresse von Bartschinoj Nabijewa (B. Nabijewa ist Leiterin der Fergana-Filiale des Komitees für Verteidigung des Individuums/KZPL der IGFM-Sektion Usbekistan. Am 12. Februar 2009 veröffentlichte die oppositionellen Internetseite uzmetronom.com die Schreiben des IGFM-Vizepräsidenten M. Zakhidov an den Generalstaatsanwalt Usbekistans R.Ch. Kodirow und den Innenminister B.A. Matljubow im Fall Dschurajew. Anm.IGFM.) Am 13. Februar erschienen bei uns die Ermittler Ilchom und Davron, die angaben, mit uns etwas besprechen zu wollen. Wir aber ließen sie nicht herein und baten sie zu gehen. Worüber sollen wir mit Personen sprechen, die uns folterten und zwangen, eine unbekannte Ertrunkene als unsere Tochter auszugeben.

Vater: Ilchom ist der Ermittler, der uns sein Auto versprach zu geben, sollte unsere Tochter wieder auftauchen.

Muassam Dschurajewa, Tochter: Ich würde wieder nach Kasachstan gehen und dort im Verkaufsladen arbeiten, da ich dahin Kontakt und Beziehungen habe, aber ich habe Angst. Man hat uns große Angst eingejagt. Ich war 16 Jahre alt, als ich ohne Erlaubnis weggegangen war. Hatte damals befürchtet, dass die Eltern mir keine Erlaubnis geben. Ich hatte keine Ahnung davon, was meine Eltern hier erleiden mussten. Jetzt haben sie Angst, mich wegzulassen. Nach meiner Rückkehr wurde das Schild mit meinem Namen vom Grab der unbekannten Frau, die von meinen Eltern unter Zwang als Tochter ausgegeben werden musste, entfernt, aber wir pflegen dieses namenlose Grab. Wer diese Frau war, blieb unbekannt. Doch die Miliz und Staatsanwaltschaft hatten damals zwei Probleme auf einen Schlag erledigt: Sie "fanden" mich und konnten den Fall der Ertrunkenen schließen, indem sie ihren Todesschein auf meinen Namen ausstellten.

Mutter: Wir bitten Ihre Organisation aus weiterhin uns nicht im Stich zu lassen, weil wir Angst haben, dass man uns wieder was anrichten wird. Man hat zwar den Ausweis unserer Tochter wieder gültig gemacht, aber wir müssen nach dem Erlebten jederzeit auf neuen Ärger bereit sein. Wir sind sehr arm, unsere Tochter hilft uns, sie ist die älteste, aber hier gibt es keine Arbeit. Wir haben aber große Angst davor, dass man sie selbst in Kasachstan findet und ihr was antut.




Wir versicherten der Familie Dschurajew, dass sie jetzt, wo sich hohe Regierungsbeamte Usbekistans in Person des Innenministers und des Generalstaatsanwalts in den Fall eingemischt haben, sie nichts mehr zu befürchten hat.
 
Uns wurde bekannt, dass der Generalstaatsanwalt wenige Tage vor Muassams Rückkehr ein Rundschreiben erlassen hat, gemäß dem die Verheimlichung und Vertuschung von Straftaten durch Beamte strengstens unterbunden und geahndet werden. Darüber hinaus entspricht die Information über den Karriereaufstieg des Staatsanwalts R. Schurajew nicht den Tatsachen. Umgekehrt, er wurde seinerzeit wegen mangelhafter Arbeit herabgestuft und ist derzeit als einfacher Ermittler in der Stadt Kokand tätig. Nach unserer Kenntnis sucht er derzeit Wege, um der Rechenschaft zu entkommen. Das wird ihm wohl kaum gelingen.



Marat Zakhidov
IGFM-Vizepräsident (Deutschland)
Vorsitzender des Komitees für Verteidigung des Individuums (KZPL)

 

 

 

 


 

 

Nachtrag

IGFM-Sektion Usbekistan, 21.04.2009:

Knapp zwei Monate nach unserem Einschreiten im Fall der Familie Dschurajew stellte die Ordnungsbehörde Muassam Dschurajewa einen Personalausweis aus. Ein deutliches Zeichen dafür, daß sie von der Behörde als lebende Person anerkannt wird.

Die Generalstaatsanwaltschaft Usbekistans sowie das Innenministerium teilten in einem offiziellen Schreiben uns mit, daß eine Sondergruppe mit Ermittlungen im Fall des Staatsanwalts R. Schurajew, des Ermittlers I. Esankulow und weiterer Milizbeamten der Bescharyksker Kreisabteilung des Innern beauftragt wurde.

Die Familie Dschurajew ist der IGFM-Sektion sehr dankbar, da sie als einzige auf den Hilferuf der Familie regiert hatte.

© Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), deutsche Sektion e.V. Spendenkonto: 23 000 725, Taunussparkasse, BLZ 512 500 00

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