Zwischen Diskriminierung und Hoffnung: Christen in der Türkei
Auch noch im Jahr 2004 Schikanen und Benachteiligungen
von Walter Flick
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"Sticheleien im Alltag durch Nationalisten und Ignoranten nehmen zwar ab. Steuerinspektionen finden dennoch bevorzugt weiter an Weihnachten statt. Immer weniger Christen tragen wirklich christliche Vornamen wie Hannah, Amsih, Mesih. Lieber nicht auffallen, lautet die Devise. Vor allem als Rekrut beim Militär".
Mit diesen Worten beschrieb Dr. Rainer Hermann, Türkei-Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, bei einem Vortrag im Jahr 2002 die Lage von Christen in der Türkei. Noch immer warten christliche Gemeinden auf Zulassungen zu einem Kirchenbau. Das seit 1971 geschlossene Seminar der griechisch-orthodoxen Kirche auf der Insel Heybeliada (griechisch: Chalki) konnte trotz aller Versprechungen auch Anfang 2004 nicht geöffnet werden. Damit ist weiterhin keine Priesterausbildung möglich. Christliche Gemeinden sind im Jahr 2004 weiterhin rechtlich nicht existent und können deshalb z. B. kein Eigentum erwerben und keine Konten eröffnen. Sie haben keine Grundbucheintragung und werden vom Staat als Eigentum betrachtet, das jederzeit eingezogen werden kann.
Immobilienbesitz, besonders armenischer Stiftungen, wird entschädigungslos enteignet oder ist weiter von Enteignung bedroht. Gmeindeeinkünfte aus Immobilien wie vermietete Geschäfts- und Wohnhäuser entfallen. Die Unterdrückung der Ausbildung von Geistlichen und theologischem Nachwuchs trifft den Nerv christlichen Lebens. Noch immer befürchten evangelikal-protestantische Gemeinden wie die in Diyarbakir die amtliche Schließung und Versiegelung, wie z.B. im Sommer 2003 in Mersin geschehen. Ein offenes Wort über den Völkermord an Armeniern und Assyrern während des 1. Weltkrieges wird mit Anklagen und Strafen verfolgt. Im Oktober 2003 überwachten Mitarbeiter des "Präsidiums für religiöse Angelegenheiten" (Diyanet) die Tagung des "Rates der europäischen Bischofskonferenzen" und stenographierten fleißig mit. Die etablierten Gemeinden sind skeptisch und besorgt, wenn plötzlich ein ihnen unbekannter Türke die Taufe verlangt. Der Unterricht in der ehrwürdigen aramäischen Kirchensprache in Klöstern und Kirchen der syrischen Orthodoxie ist seit 1997 offiziell verboten. Der syrisch-orthodoxen Kirche wird in restriktiver Interpretation des Lausanner Vertrages von 1923 untersagt, eigene Schulen und Ausbildungsstätten einzurichten. Die Schulen der Armenier und Griechen stehen entgegen den Autonomieaussagen des Vertrages unter Kontrolle islamischer Vizerektoren. Christliche Geistliche dürfen prinzipiell nicht in Schulen unterrichten. Christen ist es nicht möglich, höhere Stellungen in Militär und Verwaltung zu erreichen. Auch im Parlament gibt es keine Christen. Noch immer sind die beiden Geistlichen der deutschen Gemeinden in Istanbul nur als Konsularangestellte aufenthaltsberechtigt, während hunderte türkische Imame in Deutschland Aufenthaltsbefugnis haben.
Gelegentlich wird von den Medien Stimmungsmache gegen Christen betrieben. So wurde im Herbst 2001 evangelikalen Pastoren in Fernsehtalkshows "Untergrabung der Türkei" vorgeworfen und Ende 2003 fand eine Zeitungskampagne gegen den armenischen Dekan einer medizinischen Fakultät in Istanbul statt. Bis heute sind Christen durch die Ziffer 31 in ihren Personalausweispapieren erkennbar. Bei Kontrollen hat es Fälle von Benachteiligungen gegeben. Händler verschweigen z. B. beim Basar lieber ihren christlichen Namen. Diese exemplarischen Situationen illustrieren Diskriminierung und Schwierigkeiten der Christen in der Türkei auch Anfang 2004. Gleichzeitig gibt es beim EU-Kandidaten Türkei Reformen, Reformversprechungen und auch tatsächliche Verbesserungen.
Verbesserungen für Christen beim EU-Kandidaten
Gemäß Verfassung (Artikel 24) besteht in der Türkei Religionsfreiheit, und Christen können ihren Glauben praktizieren. So gibt es in Istanbul rund 150 Kirchen und eine Fülle von Gottesdienstangeboten sowohl sonntags als auch werktags.
Durch die Aufnahme der Türkei als EU-Kandidat im Dezember 1999 ist es zur Verabschiedung von Reformgesetzen gekommen, die auch die nichtmuslimischen Minderheiten betreffen. Im Sommer 2003 kam es z.B. zu einem Reformpaket mit Maßnahmen zur Bekämpfung der weiter verbreiteten Folter, zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit und zu kulturellen Rechten. Allerdings sind Fragen wie Eigentumserwerb und Kirchenbau durch Gemeinden weiter nicht praktikabel geklärt. Immerhin trat im November 2003 der deutsche Prälat Norbert Korten in seiner Funktion als katholischer Geistlicher in Antalya seinen Dienst an und die Behörden erkannten offiziell eine "St.Nikolaus Deutschsprachige Kirchengemeinde" an. Der EU-Fortschrittsbericht von November 2003 erkennt die Fertigstellung der "Neuformulierung christlicher Konfessionen in den türkischen Religionsbüchern" an. Allerdings erwarten die Gemeinden noch, dass "Schulbücher entsprechend umgeschrieben werden".
Eine freikirchliche Gemeinde in Istanbul erhielt 2001 eine Zulassung als Stiftung und im Herbst 2003 begann die Renovierung zweier seit 1922 verfallener bulgarisch-orthodoxer Kirchen in Edirne. Die römisch-katholische Kirche gewann dreißig Prozesse um Parzellen von Grund und Boden in Iskenderun (nahe der syrischen Grenze) und christliche Gemeinden werden wie Moscheen von Gebühren für Wasser, Strom und Müll ausgenommen.
Eine größere Zahl sogenannter verdeckter Christen, z. B. Muslime als Nachfahren vormaliger Christen, geben sich jetzt nach Auskunft des römisch-katholischen Bischofs Francheschini zu erkennen und sprechen bei den Gemeinden vor. Die türkische Zeitschrift "Milliet" berichtete im Januar 2004 von 35.000 Übertritten vom Islam zum Christentum für das Jahr 2003. Es gibt einige protestantische Konvertitengemeinden und auch der römisch-katholische Bischof von Istanbul nimmt jährlich Gruppen von Konvertiten öffentlich in die katholische Kirche auf. Nach Zeitungsberichten von Januar 2004 ist eine Erleichterung der Beurkundung des Religionswechsels in Planung. In Einzelfällen waren Tauf- und Übertrittsbescheinigungen neuer protestantischer Gruppen nicht anerkannt worden. Eine rechtsgültige Bescheinigung der neuen Religionsgemeinschaft soll entfallen, allein das Ansuchen des Antragsstellers soll gelten und die Spalte über das Religionsbekenntnis kann unausgefüllt bleiben.
Des weiteren: Im Tur Abdin mit seinen uralten Klöstern und Kirchen ist seit 2001 eine eigene Dynamik des christlichen Aufbruchs entstanden und es gibt individuelle und staatliche Ansätze zu einem christlich-islamischen Dialog, auch unter Einbeziehung der jüdischen Gemeinschaft.
Grundsätzliche Probleme im türkischen Staatssystem
Im Frühjahr 2003 hat die Zwischenbilanz des niederländischen Europa-Abgeordneten Arie Oostlander zur türkischen EU-Beitrittskandidatur in der Türkei einen Sturm der Entrüstung entfacht. In dem Bericht für den außenpolitischen Ausschuss des Europa-Parlamentes wird der Kemalismus in Frage gestellt, jene Staatsraison, die der Gründer der modernen Türkei, Mustafa Kemal, der jungen Republik 1923 mit auf den Weg gab. Der Kemalismus, so urteilt Oostlander, bedeute "eine übertriebene Angst vor der Untergrabung der Integrität des türkischen Staates und eine Betonung der Homogenität der türkischen Kultur (Nationalismus)". Man habe den Kemalismus so interpretiert, dass jeder Staatsbürger Türke sei und eine ethnisch-kulturelle Vielfalt negiert. Oostlander betont, dass der Kemalismus eine starke Rolle des türkischen Militärs festschreibt, wozu man auch die Bürokratie zählen kann (Etatismus). Damit, so Oostlander, "ist der Kemalismus an sich ein Hemmnis für die Mitgliedschaft in der EU". Oostlander weiter: "Die derzeitige Verfassung wurde 1982 ganz deutlich erkennbar durch die Armee verfasst. Die Reform des Staates kann daher am besten mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung einhergehen, die sich uneingeschränkt auf europäische politische Werte stützt." "In der staatlichen Philosophie ist das Gleichgewicht zwischen individuellen und Minderheitenrechten einerseits und kollektiven Rechten andererseits zu sehr in Richtung der kollektiven Rechte, der kollektiven Interessen und der kollektiven Sicherheit durchgeschlagen. Das ist ein wichtiger Grund für die Verletzung der Menschenrechte und der Rechte der Minderheiten."
Hinter dem Kemalismus steht der Sevrekomplex eines Vertrages von 1920 zur Aufteilung der Türkei nach dem 1. Weltkrieg. Ein Beispiel für das Weiterleben des Sevrekomplexes ist etwa die im Januar 2002 von Hasan Ekinci, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Partei des rechten Weges (DYP) erhobene Behauptung, die christlichen Minderheiten, (Anm. Verf. z.B. die griechische und armenische)seien eine Bedrohung der nationalen Sicherheit. Sie sollten daher nicht dieselben Rechte genießen wie die muslimischen Türken. Die türkische Verfassung von 1982 kennt keinen Minderheitenbegriff. In Artikel 2 der Verfassung ist die Türkei als "Laizistischer Rechtsstaat" festgelegt, was Trennung von Religion und Staat und religiöse Neutralität bedeutet. Aber schon in der Verfassungswirklichkeit tritt eine Nähe zum als Prinzip der Einheit verstandenen sunnitischen Islam zutage.
Auch in der Praxis verwaltet und fördert der an sich religionsneutrale Staat den sunnitischen Islam. So beschäftigt das staatliche Präsidium für Religiöse Angelegenheiten rund 90000, nach anderen Angaben sogar 123.000 Mitarbeiter und verfügte im Jahr 2000 über einen Etat von 471 Millionen Euro. So wird der Bau und Unterhalt von Moscheen, die Einsetzung von Muftis, die Wallfahrt nach Mekka und die Durchführung von sunnitischem Religionsunterricht an weltlichen Schulen als staatliche Aufgabe wahrgenommen. Der Menschenrechtsbeauftragte des katholischen Hilfswerkes Missio, Dr. Oehring, spricht in seiner 2002 erschienen Studie "Laizismus = Religionsfreiheit?" von einer ansatzweisen "islamischen" oder "sunnitischen" Republik. Der Staat nimmt zugunsten des Islam unter Benachteiligung der Nichtmuslime Stellung.
Forderungen und Hoffnungen
Es ist fraglich, ob ein notwendiger Mentalitätswechsel gegenüber Christen und Minderheiten in der Türkei in absehbarer Zeit überhaupt möglich ist. Ist die Durchsetzung einer Rechtsstaatlichkeit nach westlichen Standards realisierbar? Es gibt in der Türkei "die autoritäre Tradition eines tiefen Staates, eines undurchsichtigen Komplexes aus Geheimdiensten, Bürokratie und Militärapparat, der die strenge Ordnung des Kemal Atatürk zur Wahnidee ausbaute" (Prof. Claus Leggewie). Es geht um die Installation einer neuen Verfassung (Oostlander) und den durchgehenden Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates.
Werden die Gesetze ohne Verwaltungsschikanen umgesetzt? Ob ein unüberwindbarer Kulturgraben zwischen mehrheitlich islamischer Türkei und abendländisch-christlichen Wertvorstellungen existiert, kann hier nicht geklärt und entschieden werden. Bei seinen beiden Berlin-Besuchen am 3. September 2003 und 9. Januar 2004 hat Ministerpräsident Erdogan den Christen dieselben Rechte zur ungehinderten Religionsausübung wie Moslems zugesagt oder diese sogar behauptet. Die Realität ist trotz Verbesserungen im Jahr 2004 eine andere. Neben grundsätzlichen Veränderungen in Haltung, Staatswirklichkeit und Verfassung gibt es konkrete Forderungen, wie sie etwa am 23.September 2003 von Kirchenvertretern dem Menschenrechtsausschuss des türkischen Parlamentes und der Regierung vorgelegt wurden: Die Anerkennung aller Patriarchate und Kirchen als Rechtspersönlichkeiten. Die Gewährung von Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Priester, die Öffnung der theologischen Seminare und die Möglichkeit des Eigentumserwerbs. Rückgabe konfiszierter Grundstücke und Gebäude und die Erlaubnis für den Betrieb mindestens einer Kirche, in der Christen leben. Weitere Forderungen wie Zugang der Christen zu allen Berufen, Stopp der Enteignungen bei Gemeindeeigentum und Schulen und Ausbildungsstätten für alle christlichen Gemeinschaften ergeben sich aus dem oben Beschriebenen. Mögliche christliche Rückkehrer in den Tur Abdin müssen Schutz und Rechtssicherung erhalten. Die uneingeschränkte Anwendung des Lausanner Vertrages von 1923 und die darin für alle Nichtmuslime vorgesehenen Rechte und die uneingeschränkte Anwendung des von der Türkei 2002 ratifizierten "Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte" ist zu gewährleisten. Die Mehrheit der Christen in der Türkei befürwortet einen EU-Beitritt, weil sie davon ausgeht, dass sich dadurch ihre rechtliche und gesellschaftliche Position verbessert. Allerdings bleibt dies fraglich. Es müsste gleichsam eine andere Türkei sein.
Eine "Priviligierte Mitgliedschaft" ist bisher nicht weiter entwickelt. Sie müsste unter Wahrung der Menschenrechte die Bindung der Türkei an Europa unterhalb einer Vollmitgliedschaft, aber oberhalb der seit 1996 bestehenden Zollunion vorsehen. Ebenso müsste dieser Begriff als anerkannte EU-Kategorie eingeführt werden. Allerdings wird eine solche Möglichkeit von der AKP-Regierung unter Ministerpräsident Erdogan abgelehnt, wie der Besuch der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel Mitte Februar 2004 in Ankara zeigt.
Stand: Januar 2004















