Fünf Jahre Haft für Bahai-Frauen

Bahai im Iran

Im Iran genießen die Bahá’í keinerlei Rechte, da sie unter der radikalislamischen Herrschaft der Mullahs als „ungeschützte Ungläubige“ gelten. Sie werden häufig willkürlich festgenommen und wegen grotesker Vorwürfe vor Gericht gestellt. Das Revolutionsgericht in Isfahan hat zuletzt fünfzehn Baha’i-Frauen zu insgesamt 75 Jahren Gefängnis verurteilt. Hier auf dem Bild zu sehen Bahai-Frauen, die vor Jahrzehnten verfolgt wurden.

Drastisches Vorgehen gegen die Bahá’í im Iran

Jeweils fünf Jahre Haft für 15 Bahai-Frauen in der Provinz Isfahan

 

Juni 2024: Ein Beitrag aus Religionsfreiheit im Fokus

Die Abteilung Nummer 1 des Revolutionsgerichts Isfahan unter der Leitung von Richter Mohamad-Reza Tavakkoli hat am 16. Mai 2024 fünfzehn Baha’i-Frauen, die in Baharestan, Isfahan, leben, zu insgesamt 75 Jahren Gefängnis verurteilt. Das berichtet das Büro der Internationalen Baha’i-Gemeinschaft bei den Vereinten Nationen in Genf. Die Frauen heißen Mojgan Pourshafi, Nasrin Khademi, Azita Rezvanikhah, Sholeh Ashouri, Mojdeh Bahamin, Boshra Motahhar, Sara Shakib, Samira Shakib, Roya Azadkhosh, Noushin Hemmat, Shourangiz Bahamin, Sanaz Rasteh, Maryam Khorsandi, Firouzeh Rastinejad und Farkhondeh Rezvan-Pey. Sie wurden jeweils zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Zusätzlich zu den Gefängnisstrafen sieht das Urteil gegen die Gruppe Geldstrafen in Höhe von insgesamt 750 Millionen Toman vor, was 50 Millionen Toman – umgerechnet ungefähr 11.000 Euro – pro Person entspricht. Das Urteil beinhaltet außerdem ein fünfjähriges Ausreiseverbot und einen fünfjährigen Entzug sozialer Rechte. Den 15 Frauen wurde „Propaganda gegen die Islamische Republik“ und „Teilnahme an abweichenden Predigten und Lehrtätigkeiten, die im Widerspruch zur Heiligen Scharia des Islam stehen (gemäß Artikel 500 bis des Islamischen Strafgesetzbuchs)“ vorgeworfen.

Unter der radikalislamischen Herrschaft der Mullahs genießen die Bahá’í keinerlei Rechte. Gerichte in der Islamischen Republik haben Anhängern dieser Religionsgemeinschaft das Recht auf Wiedergutmachung oder Schutz vor Übergriffen, Tötungen oder anderen Formen der Verfolgung verweigert – und entschieden, dass iranische Bürger, die Bahá’í töten oder verletzen, nicht für Schäden haften, weil ihre Opfer „ungeschützte Ungläubige“ sind.

Bahá’í werden häufig willkürlich festgenommen und wegen grotesker Vorwürfe vor Gericht gestellt. Jungen Bahá’í wird durch verschiedene Tricks der Zugang zu höherer Bildung verwehrt. Kleine Betriebe oder Grundbesitz der Bahá’í, die zu den wenigen verbliebenen Existenzgrundlagen für sie gehören, werden häufig zur Zielscheibe von Enteignungen oder Verweigerung von Lizenzen. Hasspropaganda in Staatsmedien und Friedhofsschändungen kommen zu den Schikanen hinzu.

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